Brief an Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller, Regensburg
Dringende Anfrage wegen gemeinsamer Teilnahme am Herrenmahl
Tübingen, den 4. Februar 2004

Sehr geehrter Herr Bischof Dr. Müller,
in Ihrem Interview mit der Katholischen Nachrichtenagentur KNA und dem evangelischen Pressedienst epd, das im „Katholischen Sonntagsblatt - Kirchenzeitung für die Diözese Rottenburg-Stuttgart“ abgedruckt ist, antworten Sie auch auf die Frage nach Spielräumen für die Seelsorge für konfessionsverbindende Ehen. Wir haben uns in diesem Zusammenhang gefreut, dass Sie darauf hinweisen, dass auch die konfessionsverbindende Ehe die Einheit der Kirche sakramental darstellt, womit Sie Lumen Gentium 11 bewusst aufnehmen. Hier ist ja von „einer Art Hauskirche“ die Rede. Ebenso begrüßen wir Ihr Engagement für einen weiteren Ökumenischen Kirchentag.
Wenn Sie jedoch weiter ausführen, konfessionsverbindende Eheleute „sollten nicht alles auf den gemeinsamen Empfang der Kommunion zuspitzen“ und sie könnten ja „das Wort Gottes hören, das Dankgebet mitvollziehen und ihr geistliches Leben fördern, auch ohne die Kommunion zu empfangen“, so steht diese Aufforderung im deutlichen Kontrast zu Ihren eigenen Ausführungen, dass eben auch die konfessionsverbindende Ehe sakramentale Kirchengemeinschaft ist. Denn für diese ist die eucharistische Gemeinschaft nicht nur möglich, sondern nötig. Wir möchten hier beispielhaft auf Prof. Peter Neuner verweisen, der in seinem Buch „Geeint im Leben, getrennt im Bekenntnis?“ folgendes schreibt: „Diese Hauskirche verlangt nach der Sichtbarmachung auch im Zeichen des Herrenmahls, denn ohne Eucharistie kann Kirche nicht sein“, womit ja auch Lumen Gentium 3 aufgenommen wird. Deshalb kann bei dieser Personen-Gruppe im Sinn der päpstlichen Enzyklika "ecclesia de eucharistia" davon ausgegangen werden, dass eine Teilnahme an der Eucharistie möglich ist. Denn in Punkt 45 heißt es, dass die Teilnahme an der Eucharistie möglich ist für "...einzelne Personen, die zu Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften gehören, welche nicht in der vollen Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche stehen. In diesem Fall besteht die Zielsetzung in der Tat darin, einem schwerwiegenden geistlichen Bedürfnis im Hinblick auf das ewige Heil einzelner Gläubiger zu entsprechen...." Dieses schwerwiegende Bedürfnis ist durch die konfessionsverbindende Ehe und ihre Sakramentalität a priori gegeben. Somit kann auf diese Personengruppe bereits heute die Einzelfallregelung angewandt werden. Denn gerade konfessionsverbindende Familien benötigen die Eucharistie als geistliche Nahrung in ihrer besonderen Lebenssituation.
In seinem Grußwort schreibt Kardinal Walter Kasper anlässlich der 2. Weltkonferenz konfessionsverbindender Paare und Familien, die im Juli 2003 in Rom stattfand und von unserem Netzwerk als dem deutschen Partner mitverantwortet wurde: „Sie (die versammelten konfessionsverbindenden Paare) sind nicht das Problem, sondern sie leben in der Mitte des ernsthaften Problems der Spaltung in der Christenheit.“ Wir leben deshalb in der Erwartung, dass seitens der Kirchenverantwortlichen alles getan wird, um konfessionsverbindenden Paaren die Eucharistiegemeinschaft zu ermöglichen und sind in dieser Frage hoffnungsvoll.
Unser Bischof Dr. Gebhard Fürst hat in einem Interview zu ökumenischen Fragen (Katholisches Sonntagsblatt Nr. 1 vom 4. 1. 2004) erklärt, dass er auf der Ebene der Bischofskonferenz eine Regelung für konfessionsverbindende Ehepaare empfohlen habe. Demnach sollen den nicht-katholischen Ehepartnern, die dies wollen und die den Glauben an die personale Gegenwart Jesu Christi in den eucharistischen Gaben teilen, ermöglicht werden, die Kommunion zu empfangen. Diese Regelung wäre aus unserer Sicht ein Meilenstein!
Wir möchten Sie als den Vorsitzenden der Ökumene-Kommission der DBK herzlich bitten, eine solche Regelung für ganz Deutschland zu unterstützen und stehen Ihnen als die bundesweite Vertretung der interkonfessionellen Ehen gerne als Gesprächspartner zur Verfügung. Wir würden uns über eine Einladung zu einem Gespräch sehr freuen.
Mit freundlichem Grüßen und Segenswünschen
im Auftrag des Leitungskreises unseres Netzwerks
Beate Beyer Jörg Beyer

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