Ende der Scheidung am Tisch des Herrn auf dem ökumenischen Kirchentag?
Die Antwort konfessionsverbindender Paare auf die Pressekonferenz von Kardinal Karl Lehmann bei der Frühjahrstagung der Deutschen Bischofskonferenz
Stuttgart, 21.2.02 "Wir sehen ein Licht am Ende eines sehr dunklen Tunnels und hoffen darauf, dass konfessionsverbindende Paare nicht länger bei der Eucharistie getrennt werden." Dies betont das Netzwerk konfessionsverbindender Paare und Familien. Die bundesweite Initiative reagiert damit auf eine Ankündigung der Deutschen Bischofskonferenz anlässlich ihrer Frühjahrstagung: 'Nach Möglichkeit' soll bis zum ökumenischen Kirchentag im Mai 2003 eine Regelung verabschiedet werden, die es evangelischen Partnern in einer konfessionsverschiedenen Ehe ermöglicht, an der Eucharistie im katholischen Gottesdienst teilzunehmen.
Damit könnte eine Praxis enden, in der die Gemeinschaft am Tisch des Herrn von der Einstellung des jeweiligen Gemeindepfarrers abhängt. "Wir begrüßen die Aussage, dass damit nicht nur die Teilnahme bei besonderen Anlässen wie Trauungen, Taufen oder Erstkommunion geregelt werden soll. Eine solche Entscheidung ist aber schon heute überfällig. Wir möchten aber zu bedenken geben, dass durch eine weitere Verzögerung über 2003 hinaus gerade diejenigen konfessionsverschiedenen Paare weiter in die Resignation getrieben werden, die ihre Konfessionen noch ernst nehmen", so das Netzwerk weiter. Denn konfessionsverschiedene Paare sind heute mit über einem Drittel aller unter Christen geschlossenen Ehen ein Normalfall in Deutschland.
Beratung ohne die Betroffenen
Mit Bedauern reagiert das Netzwerk auf die Aussage Kardinal Lehmanns, dass betroffene Paare nicht an den Überlegungen der katholischen Bischöfe beteiligt sind. Lehmann verwies darauf, dass jedes Kommissionsmitglied ja genügend bekenntnisverschiedene Paare kenne und eine direkte Beteiligung der Betroffenen deshalb nicht notwendig sei. Damit wird in Deutschland weniger Wert auf den Dialog gelegt, als etwa in Italien, wo konfessionsverschiedene Paare nur eine kleine Minderheit bilden und trotzdem in einer vergleichbaren Kommission vertreten sind.
Eigenständige Bewertung gesucht
Man sei auf der Suche nach einer eigenständigen theologischen Bewertung konfessionsverschiedener Ehen, betonte Lehmann weiter. So wolle die Bischofskonferenz in Übereinstimmung mit ihren Grundlagen eine theologische Möglichkeit erarbeiten, die diese Form der Eucharistiegemeinschaft ermöglicht. Hier verweist das Netzwerk auf das II. Vatikanische Konzil, in dem jede christliche Ehe, auch die konfessionsverbindende, als eine Art Kirche bezeichnet wird. Für Kirche ist aber nach katholischer Lehre die Mahlgemeinschaft nicht nur möglich, sondern nötig. Die in Stuttgart geäußerten Vorstellungen könnten in diesem Sinn konkretisiert werden.
Die Schuldfrage
Die Gemeinschaft am Tisch des Herrn ist eines der Grundanliegen des Netzwerkes. Denn konfessionsverschiedene Paare müssen sich nicht bei den Konfessionen für ihr Dasein entschuldigen, da sie eine ganz normale christliche Ehe leben. Die Konfessionen aber leben entgegen dem biblischen Auftrag zerstritten und gespalten und erschweren so den konfessionsverschiedenen Paaren und Familien Alltag und Glaubensleben. Es ist deshalb notwendig, dass die Verantwortlichen in den Konfessionen ihre Schuld gegenüber diesen Ehen erkennen, eingestehen und Konsequenzen daraus ziehen: Die Konfessionen haben zu Recht zugestimmt, dass konfessionsverbindende Ehen möglich sind. Daraus folgt als eines der wichtigsten Ziele, dass endlich ein Recht konfessionsverbindender Paare auf die gemeinsame Teilnahme bei Eucharistie und Abendmahl anerkannt wird. Denn "was vor Gott eins ist, darf am Tisch des Herrn nicht geschieden werden."
Erwartungen an die Konfessionen
Damit auf dem ökumenischen Kirchentag 2003 die Ehescheidung konfessionsverbindender Paare am Tisch des Herrn beendet wird, richten die konfessionsverbindenden Paare folgende Erwartungen an die Konfessionen: "Von den Konfessionen der Reformation erwarten wir, dass eine Praxis, die die biblischen Einsetzungsworte zum Abendmahl abändert oder zur Verwechselung mit einer Sättigungsmahlzeit führen, ausdrücklich als �nicht evangelisch' bezeichnet wird. Von der katholischen Konfession erwarten wir, dass zu aller mindest eine Praxis beendet wird, in der die Schuld der Spaltung auf dem Rücken einzelner Ehen abgeladen wird. Das Argument, man bräuchte dafür Zeit, wird seit den sechziger Jahren ständig wiederholt. Die Zeit ist reif im Jahr 2003 auf dem ökumenischen Kirchentag im Berlin."
Das Netzwerk
Das Netzwerk konfessionsverbindender Paare und Familien wurde 1999 gegründet. Es fasst als bundesweites Forum die Erfahrungen von Initiativen, Kreisen und Gruppen zusammen, in denen sich konfessionsverbindende Paare und Familien treffen. Es berät und begleitet Betroffene und vertritt ihre Ansprüche gegenüber den Konfessionen. Außerdem steht es im ständigen Austausch mit vergleichbaren Initiativen anderer Länder. In diesem Zusammenhang wird für 2003 das zweite Welttreffen konfessionsverbindender Paare in Rom vorbereitet. Das Netz ist innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Ökumenischer Kreise e.V. organisiert.
Die Arbeitsgemeinschaft Ökumenischer Kreise
»Als Sammlungsbewegung aller ökumenisch engagierter Christen wollen wir ein sichtbares und konkretes, kirchlich und gesellschaftlich erfahrbares Zeichen der Einheit des Leibes Christi sein. Wir rufen deshalb alle ökumenisch engagierten Gruppen und Einzelpersonen zur Kontaktaufnahme und Mitarbeit auf.« Mit diesem Anspruch vertritt die AÖK seit 1969 ökumenische Basisgruppen. Seit 1982 ist die AÖK offiziell ständiger Beobachter in der Bundes-ACK, der offiziellen Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen. 
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