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  • Müssen die Kinder katholisch werden?

    Ein Brief an alle, die noch auf dem Informationsstand von 1970 sind.

    Immer wieder erreichen uns Anfragen, dass die Kinder in einer konfessionsverschiedenen Ehe doch katholisch werden müssten. Hier die anonymisierte Fassung eines Briefes an ein betroffenes Paar (bei dem es übrigens nicht möglich war, die beiden per Email zu erreichen).

     

    Liebes Brautpaar,

     

    wir wissen nicht, ob Ihr etwas falsch verstanden habt, ob der katholische Pfarrer etwas undeutlich formuliert hat oder ob - wie so oft - die unglücklich formulierte Redewendung des entsprechenden Formulars versehentlich oder mit entsprechender Absicht missverstanden wurde: Es wird nämlich vom katholischen Partner erwartet, dass er die Kinder katholisch taufen lässt, soweit dies in der Ehe möglich ist. Tatsächlich heißt das, dass er verspricht, sich darum zu bemühen. Dieses Bemühen beider Partner ist erst einmal gleichwertig. Die Kinder können und dürfen evangelisch getauft werden, die beiden Partner sollten diese Entscheidung alleine in Verantwortung vor Gott treffen. Unsere Erfahrung ist es, dass sich beide am besten vor der Hochzeit darüber untereinander einigen. Kriterien können sein: Wer ist in seiner Konfession enger beheimatet? Wer wird aller Voraussicht nach die Kinder eher im Glauben erziehen? Welche Gemeinde ist für Euch eher eine gemeinsame Heimat - ohne dass damit nur noch eine Gemeinde Lebensraum für Euch ist.

     

    Falls der katholische Pfarrer wirklich davon überzeugt ist, die Kinder aus einer konfessionsverschiedenen Ehe müssten in jedem Fall katholisch werden, so befindet er sich zumindest in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf dem Wissensstand von vor 1970. Auch das weltweit gültige katholische Kirchenrecht von 1983 schreibt im Canon 1125 1: "Der katholische Partner hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, dass alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden." Dem steht aber dasselbe Recht des evangelischen Partners gegenüber.

     

    In den Ausführungsbestimmungen der Deutschen Bischofskonferenz steht dazu: Der katholische Partner muss Folgendes unterschreiben: "Wollen Sie in Ihrer Ehe als katholischer Christ leben und den Glauben bezeugen? Sind sie sich bewusst, dass sie als katholischer Christ die Pflicht haben, Ihre Kinder in der katholischen Kirche taufen zu lassen und im katholischen Glauben zu erziehen? Versprechen Sie, sich nach Kräften darum zu bemühen, dieses sittliche Gebot zu erfüllen, soweit das in ihrer Ehe möglich ist.“ Ist es aus irgendeinem Grund (z.B. wegen der Überzeugung des Partners) nicht möglich, beinhaltet dieses Versprechen Folgendes:

     

    - dass er die christliche Gestaltung des Familienlebens aktiv mitträgt,

    - dass er die religiöse Erziehung der Kinder fördert,

    - dass er durch seine beispielhafte Lebensführung den Kindern den katholischen Glauben nahe bringt,

    - dass er das Gebet in der Familie, besonders um die Einheit pflegt.

     

    Dies steht alles in dem Formular, dass Ihr beim katholischen Pfarrer ausfüllen müsst. Die Fragen stehen im Hauptteil und die Erklärungen in den Anmerkungen. Er soll es Euch ruhig zeigen, denn in ganz Deutschland ist ein einheitliches Formular gültig.

     

    Wir werden uns bemühen, weitere Rückfragen zu diesem Thema zu beantworten, soweit es unsere Zeit und unsere Kräfte zulassen.

     

    Beate und Jörg Beyer

    beyer@oekumene.net

     

     

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