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Ist Einheit möglich?
Eine Antwort auf das Buch von Karl Rahner und Heinrich Fries: Einheit der Kirchen - Reale Möglichkeit
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Der RAHNER-FRIES-PLAN und seine Rezeption in der
reformatorischen Theologie
zur Einheit der Christen
Zulassungsarbeit 1988 von:
Jörg
Henner BEYER
Spelterweg 1
72072
Tübingen
Tel. : 07071/763421
Inhaltsverzeichnis:
Vorwort
§1
Prolegomena
0.1.Vorbemerkungen
0.1.1.
Zur Terminologie des ökumenischen Dialoges
0.1.2.
Der praktische Umgang mit dem theologischen Dissens
0.1.2.1.
Die praktischen Konsequenzen ökumenischer Fragen
0.1.2.2.
Wider das Protestprinzip
0.1.2.3.
Von der Legitimität der Doppeldeutigkeit
0.1.3.
Konferenz-Ökumene?
0.2.
Der Entwurf K. Rahners und H. Fries
0.3.
Eilert Herms
0.3.1.
Anmerkungen zur Logik ökumenisch-theologischer Bemühungen
0.3.2.
"Einheit der Christen in der Gemeinschaft der Kirchen"
0.4.
Der ökumenische Zielkonflikt innerhalb der reformatorischen
Theologie
§2
Die Frage nach der Wahrheit
1.
These 1
1.1.
Der Kommentar von H. Fries
1.2.
Anfragen
1.3.
Möglichkeiten
2.
These 2
2.1.
Der Kommentar von K. Rahner
2.1.1.
Die geistespolitische Situation
2.1.2.
Vom Umgang mit Lehrsätzen
2.1.3.
Ein asymmetrisches Dialogverständnis
2.2.
Die Frage nach der Symmetrie
2.3.
Möglichkeiten des Schweigens in
Liebe
§3
Die Frage nach der Kirche
3.
These 3
3.1.
Der Kommentar von K. Rahner
3.1.1.
Die Eigenständigkeit der Teilkirchen
3.1.2.
Anerkennung des Petrusamtes?
3.1.3.
Auch die römische Konfession ist Teilkirche
3.1.4.
Die Missachtung kleiner christlicher Gemeinschaften
3.1.5.
Das konkrete Zusammenleben
3.1.6.
Die sakramentale Praxis
4.
These 6
4.1.
Der Kommentar von H. Fries
4.1.1.
Die Geschichte der Konfessionen
4.1.2.
Die konfessionelle Identität
4.2.
Zukunftsperspektive
5.
These 8
5.1.
Der Kommentar von H. Fries
5.2.
Perspektiven
§4
Die Frage nach dem Amt
6.
These 7
6.1.
Der Kommentar von K. Rahner
6.2.
Anfragen
6.3.
Möglichkeiten
7.
These 5
7.1.
Der Kommentar von H. Fries
7.2.
Anfragen
§5
Die Frage nach dem Papst und der Hierarchie
8.
These 4a
8.1.
Der Kommentar von H. Fries
8.2.
Anfragen
9.
These 4b
9.1.
Der Kommentar von K. Rahner
9.2.
Anfragen
9.3.
Möglichkeiten
10.
Zusammenfassung
§6
Praktische Schritte für die Zukunft
11.
Orte der Einheit von Denken und Handeln
12.
Verwendete Literatur
Vorwort
Die
bisherigen expliziten wie impliziten Rezensionen
des Rahner-Fries-Planes in der reformatorischen Theologie sind in
zwei Lager gespalten: Das eine, zu dem Herms und Slenczka
gehören, sieht in einem jeglicher Kirchen- und
Gemeinderealität
fernen Dogmatisieren keine Basis für
eine mögliche Einigung mit den römischen Christen. Der
Versuch der Einigung wird bis hin zum Vorwurf des Triumphalismus
als eingreifen in das Werk Gottes bezeichnet. Das andere Lager sieht
kirchliche Qualität alleine im Handeln, geht bis hin zur
Qualifizierung menschlichen Handelns als Wahrheit und verleugnet
damit jedes dogmatische Denken und Erkennen. Tief ist die heutige
reformatorische Konfession zumindest im Bereich der EKD von der
Spaltung von Denken und Handeln geprägt und dabei so mit sich
selbst beschäftigt, dass sie als
ökumenischer Gesprächspartner immer fragwürdiger wird.
Blinder Aktionismus steht einer prinzipialistischen
Vergeistigung gegenüber. In diesem Zusammenhang versucht diese
Arbeit eine reformatorische Rezeption vorzulegen, die von
dogmatischen Positionen aus versucht, auch praktische
Detaill-Lösungen zu finden, um somit einen Beitrag zu
einer Antwort auf Rahner und Fries zu leisten. Um diesen Ansatz
konkret durchzuführen, ist es sowohl nötig, in
ausführlichen Prolegomena Methoden und Prinzipien aus den
bestehenden Rezeptionen zu entwickeln als auch deren Anwendung auf
den Rahner-Fries-Plan zu demonstrieren. Dies bedingt eine recht
umfangreiche Arbeit. Trotzdem gibt es vieles Erwähnenswerte was
den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Sie bleibt somit eine
Skizze. Auch müssten die
Detailvorschläge sicher noch in einem langwierigen Hin und Her
zwischen den betroffenen Konfessionen ausgetauscht werden, um eine
Chance zur Realisierung zu haben. Ich hoffe, dass es trotzdem
gelungen ist, exemplarisch zu verdeutlichen, dass auf der Basis
reformatorischer Dogmatik mit Phantasie und gutem Willen eine
positive Rezeption des Rahner-Fries-Planes möglich ist, dass
durch diesen Entwurf Einheit als reale Möglichkeit ein Stück
näher gerückt ist.
§1
Prolegomena
0. 1. Vorbemerkungen
0.1. 1. Zur Terminologie des
ökumenischen Dialoges
Da
"Kirche" in der Theologie als eine der
möglichen Übersetzungen des neutestamentlichen Ausdrucks
"ekklhsia" verwendet
wird, ist es wichtig, sich gerade in der ökumenischen Diskussion
auf den ursprünglichen Inhalt dieses Wortes zu verständigen
und "Kirche" nur in diesem Sinne im gemeinsamen
Sprachgebrauch zu verwenden. Mit dem Begriff "ekklhsia"
ist, sofern er für Gemeinschaft von Christen verwendet wird, im
NT immer eine Gemeinschaft vor Gott gemeint1,
die auch in der pluralischen Wendung
"ekklhsiai" auf
konkurrierende Institutionen nicht sinnvoll angewendet werden kann.
Wenn die Übersetzung dieses Begriffes für die theologische
Praxis nicht einheitlich erfolgt, ist die Verwendung von "Kirche"
nur dann sinnvoll, wenn diese Übersetzung den besonderen Aspekt
auf die allumfassende Gemeinschaft richtet, im Gegensatz zu der
Übersetzung "Gemeinde", mit der auf das lokale
Erscheinen dieser einen Gemeinschaft hingewiesen wird. Da also Kirche
im Sinne von "ekklhsia"
nur entweder als die versammelte Gemeinde oder aber als die eine
Gemeinschaft aller Christen verstanden werden kann, erhebt eine
Konfession, die sich "Kirche" nennt, allein schon durch
dieses Wort einen Exklusivanspruch.
Ich
verwende deshalb in dieser Arbeit für die
organisierten Teile der einen Gemeinschaft aller Christen die
Bezeichnungen "Konfession" oder "Teilkirche". In
diesem Sinne ist auch das Wort "katholisch" ein Attribut,
das nur der einen Kirche zusteht. Auch bemühen sich alle
Konfessionen um das rechte Verständnis des Evangeliums
("evangelisch") und um Orthodoxie ("orthodox").
Schließlich ist das Wort "protestantisch" in einer
Zeit, in der man die Verständigung und nicht den Protest sucht,
obsolet geworden!
Deshalb
halte ich eine Bezeichnung gemäß den
geschichtlichen Zusammenhängen für angebracht. Ich verwende
deshalb die Ausdrücke "römische",
"reformatorische" und "orientalische"
"Konfession" oder "Teilkirche". Dies gilt
natürlich nicht in Zitaten.
0. 1. 2. Der praktische Umgang mit
dem theologischen Dissens
Der
Anspruch der Einigung der Konfessionen zu einer
Kirche darf nicht mit einer Einigung der Theologen in allen Bereichen
verwechselt werden. Unter logischen Gesichtspunkten betrachtet,
beruhen weite Teile des interkonfessionellen
Dissens auf unterschiedlichen Definitionen und Axiomen.2
Deshalb ist nicht damit zu rechnen, dass dieser
Dissens durch Theo-Logie aufgehoben werden kann. Es ist höchstens
zu hoffen, dass sich aus einem Zusammenleben der künftig einen
Kirche Perspektiven der Glaubenserfahrung ergeben, die diese
Definitionen neu qualifizieren. In diesen Perspektiven der
Glaubenserfahrung wäre im ökumenischen Bemühen der Ort
für eine sinnvolle Evidentwerdung
theologischer Fragestellungen, um so neue Perspektiven für die
Ökumene zu gewinnen. Hier kann das Anliegen Herms'3
seinen ökumenischen Platz haben, solange es nicht zu dem bei
Herms zu befürchtenden blinden Relativismus führt, der jede
Kircheneinheit, auch in der
reformatorischen Konfession gefährdet. Dies spitzt sich vor
allem auf die Frage nach der Hermeneutik
zu: Welche Quellen hat theologisches Denken? Wie wird mit der Schrift
umgegangen? Wie verhalten sich Schrift und Tradition zueinander?
Welche Bedeutung haben aktuelle exegetische Erkenntnisse für die
Dogmatik? Diese Auseinandersetzung geht auch quer durch die
reformatorische Theologie4.
Bei aller Notwendigkeit dieser Auseinandersetzung kann sie nicht
durch logische Folgerungen geführt werden. Es müssen
vielmehr Plausibilitäten diskutiert
werden, um so zu einem entsprechenden Axiom zu kommen.
0. 1. 2. 1. Die praktischen
Konsequenzen ökumenischer Fragen
Betrachtet
man die heutigen theologische
Auseinandersetzungen, so wird nicht da am meisten gestritten, wo
Glaubensgrundlagen verhandelt werden, etwa
in der Christologie, sondern wo diese
Grundlagen praktische Bereiche berühren, von denen angenommen
wird, sie beständen in einem
Entweder-Oder. Im Gegensatz zu den Zeiten der Inquisition wird eine
Meinung selten verfolgt, solange sie keine sichtbaren Konsequenzen
hat. So kann ein römischer Christ mit, wenn auch nicht offiziell
zugestandenem, Wissen der zuständigen Kirchenleitung
die Infallibilität in Frage stellen,
auch als Pfarrer und Theologe, solange dies nicht wie im Fall
"Küng"
Kreise zieht, von denen sich die römische Hierarchie bedroht
fühlt. Und selbst Küng wurde "nur" die missio
canonica entzogen, er wurde nicht
exkommuniziert und kann auch bis heute legal Gottesdiensten
vorstehen. So kann ein reformatorischer Pfarrer, mit Wissen der
Kirchenleitung, die Existenz Gottes leugnen, solange sich die
entsprechende Gemeinde nicht beschwert und er nicht selbige Meinung
frei zugänglich publiziert, wie im Fall "Schulz". So
erregt eine Theologie der Befreiung relativ wenig Widerspruch,
solange sie nicht konkret mit revolutionären Gruppen,
insbesondere mit marxistischen, zusammenarbeitet.
Diese
Aufstellung ließe sich beliebig fortführen,
wenn man bedenkt, wie gering das Echo auf zentrale dogmatische
Auseinandersetzungen in der kirchlichen Öffentlichkeit ist,
solange sie materialiter nichts bewirken. So schreibt auch Ritschl:
"Es besteht kein Zweifel, dass die am meisten umstrittenen
ökumenischen Themen im Bereich der Lehre von der Kirche
angesiedelt sind. Es handelt sich dabei nicht nur um die.
theologischen Interpretationen der von Gott gewollten Einheit der
Kirche, nicht nur um die leidige Ämterfrage
und die mit ihr verkoppelte Problematik der Interkommunion,
sondern trennend wirken auch nicht artikulierte, affektive
oder emotionale Faktoren im Selbstverständnis der jeweiligen
Kirche. Nicht ohne Grund kann man eine narzistische
Selbstbezogenheit der Kirchenvertreter und
-führer im Hinblick auf ihr Eigenstes vermuten. Theologische
Fragen der Christologie, Schöpfungs- und Gotteslehre sind
offenbar nicht in dieser direkten Weise auf die eigene Existenz
bezogen."5
Dies ist nicht der Ort, diesen Zustand zu bewerten, ich konstatiere
ihn aber als Voraussetzung für das Folgende. Das heißt in
der Praxis: Die theologisch wesentlich wichtigere Frage nach dem
Wesen des Herrenmahls6
ist gegenüber der Frage nach der Art der Ordination des
Vorstehers einer Herrenmahlsfeier in den
Hintergrund getreten, weil eine Liturgie, die den konkurrierenden
Verständnissen gerecht wird, wesentlich leichter denkbar ist,
als eine Einigung darüber, wer denn eigentlich welchen Status
hat und was darf. Letztere Frage hat nämlich Konsequenzen, die
die reale Konstitution der Konfessionen und deren Machtverteilung
betreffen, während erste in ihrer liturgischen Konsequenz "nur"
die Frage "Tabernakel: Ja oder Nein"
nach sich zieht. Am Beispiel der Frage nach dem Wesen des Herrenmahls
werde ich die Möglichkeiten ökumenischer Lösungen
erörtern.
0. 1. 2. 2. Wider das
Protestprinzip
Aus
diesem Tatbestand entstand seitens
konfessionalistischer Theologen und
Konfessionsverantwortlicher die Praxis,
konfessionelles Handeln so vorzuschreiben, dass die dogmatischen
Überlegungen dadurch realisiert wurden und dass in der Praxis
jedes Handeln unter der Prämisse Entweder-Oder stand. Dies
lässt sich wieder an der Frage nach dem Wesen des
Herrenmahls belegen: Die Praxis, die nicht
verzehrten Reste des Herrenmahls weg
zuwerfen oder zu Weckmehl zu
verarbeiten bzw. die Aufbewahrung dieser Reste im Tabernakel, die
für
reformatorische Christen ein unzulässiges, fast "magisches"
Verfügen-Wollen über den Auferstandenen darstellt, sowie
die Form vieler Fronleichnahmsprozessionen,
bei denen auch Fries es für nötig hält,
ausdrücklich
zu formulieren, dass sie nicht "die Zeichen eines Protestes,
sondern die Gestalt eines gläubigen Zeugnisses haben sollen"7,
ist so angelegt, dass von den Gläubigen der jeweils anderen
Konfession ein entscheidendes Stück Selbstverleugnung verlangt
wird, wenn er an der Herrenmahlsfeier der anderen Konfession
teilnehmen will. Das eigene Handeln richtet sich also nicht mehr nach
der theologischen Notwendigkeit, es orientiert sich vielmehr daran,
gegen die andere Konfession zu "protestieren". Ein solches
Verhalten ist allerdings nicht mit dem Wahrheitsanspruch
vereinbar, den gerade konfessionalistische
Theologen erheben, um ihren Konfessionalismus
zu rechtfertigen: Einigkeit kann im ökumenischen Dialog wohl
darüber erzielt werden, dass eine kirchliche Lebensform, die die
wirkliche Gemeinschaft aller von Gott in Christus erlösten
Sünder fördert, der einen, unteilbaren Wahrheit des
dreieinigen Gottes näher ist, als eine
Lebensform, die diese Einheit ohne zwingenden Grund behindert. (Siehe
auch Joh. 17: 20f; 1. Kor. 1: 10-17) Dies gilt um so mehr, als ja
Christus die Wahrheit ist (Joh. 14: 6) und die Gemeinschaft der
Christen als Leib Christi bezeichnet wird. (1. Kor. 12ff) So wollen
heute alle ernst zunehmenden Theologen
konfessionsübergreifende Gemeinschaft
in irgendeiner Form. In diesem Sinne wird auch allgemein eine
grundlegende Gemeinschaft aller Christen postuliert, die auch da
existiert, wo sie nicht sichtbar oder institutionell realisiert ist.
Deshalb muss man davon sprechen, dass das
Ereignis der Einheit von Christen zugleich Abbild der Wahrheit ist.
Ein konfessionstrennender Dissens muss sich
vor dieser Einsicht verantworten können! So muss gefragt werden,
welche Form theologischen Streitens
"nützt", welche schadet. (1 Kor. 6: 12) Deshalb müssen
sich alle Konfessionen und ihre Theologen die Hybris ihrer
Rechthaberei eingestehen, die nun einmal in der Natur des Menschen
und seiner Institutionen, auch der konfessionellen, liegt, um auch
dort, wo man in Verantwortung vor Gott glaubt, auf seiner eigenen
Position um der Wahrheit willen bestehen zu müssen, der
erkannten, bereits existenten, aber nicht sichtbaren Einheit die Ehre
zu geben. Angesichts dieser Tatsache ist es absurd, wenn der Streit
über Fragen, die unter denen, die gemeinsam an den gleichen
gekreuzigten und auferstandenen Christus glauben, noch umstritten
sind, die Realität der Gemeinschaft aller Christen mehr
beeinflusst als eine anerkannte Realität: die Einheit. So
sollte das Ziel ökumenischer Bemühungen darin bestehen, ein
möglichst verbindliches Zusammenleben zu finden, in dem dennoch
jeder einzelne so weit wie möglich so glauben und aus diesem
Glauben handeln kann, wie er es in Verantwortung vor Gott für
geboten hält: "In necessariis unitas, in dubiis libertas,
in omnibus caritas"! 8
0. 1. 2. 3. Von der
Legitimität
der Doppeldeutigkeit
Unter
diesem Aspekt sind zuerst bestehende Formen zu
prüfen, ob sie nebeneinander als Einheit in Vielfalt existieren
können. Wenn dies nicht möglich ist, kann es ein legitimes
Vorgehen sein, praktische Formen (für Liturgie, Konstitution der
künftig einen Kirche und Riten) so zu entwickeln, dass sie unter
verschiedenen theologischen Verständnissen denkbar sind. Wenn
diese praktische Zweideutigkeit eine Basis für die Einheit
schafft, entsteht somit der Lebensraum für eine Gemeinschaft im
geschwisterlichen Zusammenleben, in der
durch das gemeinsame Leben vor Gott heute durch unterschiedliche
Definitionen gegebene Streitpunkte überwunden werden können.
Dabei ist im Rahmen einer reformatorischen Rezeption allerdings
kritisch zu prüfen, ob die gefundenen Lösungen wirklich vor
der reformatorischen Theologie zu verantworten
sind. Um beim Beispiel des Herrenmahls zu bleiben: ich sehe
keinen Grund, warum nicht zu einer Praxis des reinen Tisches
übergegangen werden kann, d. h. der komplette Verzehr von Brot
und Wein in oder direkt nach der Herrenmahlsfeier. Dies würde
die Frage "Tabernakel oder Weckmehl" erübrigen, an
einer solchen Feier könnten römische und reformatorische
Christen teilnehmen, ohne die auf theologische Vorstellungen
beruhenden Gefühle des anderen unnötig zu verletzen. Ich
sehe keinen Grund, warum dies vor einer recht verstandenen
reformatorischen Theologie nicht zu verantworten sein soll; nicht zu
verantworten ist es höchstens vor einem obsoleten
Protestantismus! So ist es das Ziel dieser Arbeit, eine vor den
Grundlagen reformatorischer Theologie verantwortbare Rezeption
vorzulegen.
Sich
dabei mit den Einzelfragen zu beschäftigen
ist angesichts obiger Ausführungen keine Flucht vor eventuell
grundlegenden Definitionsunterschieden, die "theo-logisch"
nicht zu überwinden sind, sondern eine dogmatische
Notwendigkeit, um in Verantwortung vor Gott einen gemeinsamen
Lebensraum zu schaffen, in dem Christen in Glaube, Gebet und Handeln
vielleicht Teile der Wahrheit Gottes erkennen, die heute unter
dogmatischem Prinzipialismus verborgen
liegen. Dies bleibt natürlich ein Anliegen, dessen Ausgang sich
nicht vorausberechnen lässt, der somit vielen suspekt erscheinen
wird. Aber Christsein ist immer, auch in
der Dogmatik, ein Wagnis!
0. 1. 3. Konferenz-Ökumene?
Oft
ist das Argument zu hören, die Konfessionen
seien sich doch in weiten Bereichen schon einig. Fragt man nach der
Begründung für diese Ansicht, so wird auf verschiedene
Konferenzen und Konvergenzerklärungen
hingewiesen. Sind diese Konferenzen, wie die von Lima oder die
römisch-lutherische über das Amt und das Herrenmahl
mit ihren Konsenspapieren und der
Limaliturgie wirklich ein entscheidender
Beitrag zur Ökumene? Man kann "beklagen, dass manche der
sehr kundigen und verantwortlichen Mitglieder ökumenischer
Kommissionen, die auch wichtige Texte zu verantworten haben, 'die
Ökumene' im Grunde nur von Konferenzen her kennen. Viele von
ihnen haben nie in anderen als ihren eigenen Ländern gelebt und
kennen die normale Alltagsarbeit der Kirche nur aus der Perspektive
ihrer eigenen Konfession: Die Ökumene ist für sie
Konferenz- und Ausnahmeereignis. Bedenkt
man, dass sich für diese Ökumeniker
viele ernsthafte Kontakte und Freundschaften
mit anderen Mitgliedern ihrer Gremien gebildet haben, so versteht man
die problematische Situation leichter. Die Betroffenen denken, sie
kennten die anderen konfessionellen
Traditionen, während sie in Wahrheit nur ihre Freunde kennen,
die ihrerseits Vorreiter der ökumenischen Bewegung in ihren
Denominationen sind. "9
So ist es erklärlich, dass diese Konferenzen von der Basis bis
zur Kirchenleitung und aus den Reihen eines Teils der Theologen der
Wind ins Gesicht bläst: Der größte Teil der
konstituierten Konfessionen fühlt sich einfach überfahren.
Dies führt dazu, dass Konvergenz-Erklärungen zum Teil nach
15 Jahren noch immer nicht ratifiziert sind und dass die
Lima-Liturgie solange eine "Trockenschwimmübung"
bleibt, solange keine Einigung in der Herrenmahlsfrage
erreicht wird, die von den entsprechenden konstitutiven Elementen der
Konfessionen genehmigt wird. Und diese wird nicht erreicht, solange
nicht die Frage des defectus ordinarii von verantwortlicher Seite
praktikabel geklärt ist. Ökumene muss also auch auf dem
Boden des kirchenpolitisch Machbaren
bleiben, will sie nicht nur unerfüllbare Illusionen wecken!
0.
2. Der Entwurf K. Rahners und H. Fries10
Als
1983 das Buch: "Einigung der Kirchen- reale
Möglichkeit" erschien, sorgte dies für Aufregung im
Bereich der für die Ökumene Verantwortlichen.
Dass diese These, die sonst fast nur von theologisch
Indifferenten, deren ökumenisches und persönliches Credo
sich auf den Satz "Wir haben ja alle einen Gott und kommen alle
in den Himmel" beschränkt, von zwei der herausragendsten
deutschsprachigen Theologen der römische Konfession vertreten
wird, ist ein Zeichen der Hoffnung für alle Christen. Deshalb
ist es nicht angebracht, sofort zu einem "ja - aber"
überzuleiten, auch wenn eine Anzahl gewichtiger Anfragen,
insbesondere an die Kommentare zu den Thesen im Sinne der
reformatorischen Theologie zu stellen sind! So sollte im Sinne
Eberhard Jüngels mit diesem Buch
umgegangen werden, der in einer Besprechung schrieb: "Man möge,
wenn man auf dieser Basis - noch immer - keine konkreten Schritte zu
gehen bereit ist, einen evangelischen Gegenvorschlag unterbreiten,
der für die römisch-katholische Seite weniger befremdlich
ist als es dieser Vorschlag angeblich für uns ist. Lieber alles
beim alten zu lassen, ist jedenfalls angesichts dieser 500 Jahre nach
Luthers Geburt erschienenen ökumenischen Herausforderung nicht
erlaubt."11
Dieser
Herausforderung darf nicht mit der Ausrede
begegnet werden, eine Einigung der Konfessionen greife etwa dem
Handeln Gottes vor12
und sei auf das Eschaton bezogen. Sicher
werden noch so viele Bemühungen nicht dazu führen
können,
dass jeder, der sich Christ nennt, der künftig einen Kirche
angehören wird. So bleibt ein Rest an Trennung in jeder
denkbaren Gemeinschaft von Christen. Aber angesichts des biblischen
Auftrages zur Einheit und Liebe untereinander von der Notwendigkeit
der Trennung zu sprechen, wie dies Ratzinger
mit Verweis auf 1. Kor. 11: 19 tut13,
grenzt an exegetische Beliebigkeit, die nur das Ziel hat, die eigenen
Schwächen und die mangelnde Gemeinschaft unter den Christen
dadurch zu entschuldigen, dass man sie zum theologischen Prinzip
erhebt. So darf eine Analyse im Sinne heutiger reformatorischer
Theologie nicht bei den angeblich "zu sauren Trauben"
stehen bleiben. Es gilt vielmehr, Rahner und Fries als kompetente
Theologen ihrer Konfession ernstzunehmen und ihre Arbeit als einen
Versuch zu werten, "sich vor dem Angesicht Jesu
Christi und im gemeinsamen Hören auf die Heilige Schrift
aufeinander zuzubewegen"14.
Es
ist eine gern geübte Praxis, Vorschläge
der anderen Konfession, die von der eigenen Konfession etwas
erwarten, in Frage zu stellen, indem man dem theologischen
Gegenüber
vorwirft, seine Vorschläge entsprächen nicht der Theologie
seiner Konfession. Ob der Vorschlag von Rahner und Fries mit der
römischen Theologie vereinbar ist, mögen die römischen
Theologen an den Universitäten und im Vatikan beurteilen. Ein
Protestruf Ratzingers
berechtigt jedenfalls nicht, dieses Papier abzuweisen; denn in den
Fragen, die nicht dogmatisch fixiert sind, herrscht auch in der
römischen Theologie eine beachtenswerte Pluralität der
Meinungen. –
Viele
Vorschläge des Buches von Rahner und Fries
sind von einer Schläue geprägt,
die eine Menge Kritik auslöste. Sie ist dahingehend kritisch zu
untersuchen, ob es sich nicht nur um die verbale Vortäuschung
einer Lösung handelt. Diese Schläue kann aber durchaus
angebracht sein. Sie ist dort nützlich, wo mit ihrer Hilfe Dinge
denkbar gemacht werden, die bislang nicht als denkbar galten. So war
bisher im ökumenischen Dialog eine Lösung der Fragen nach
Herrenmahl, Marien- und Heiligenverehrung oder den anderen
Sakramenten durchaus denkbar, in der Frage des
Kirchenverständnisses
mit seinem Kernproblem des Amtsverständnisses fehlte jedoch
bisher ein glaubwürdiger Ansatz, in dem gemeinsame Theologie
auch nur denkbar gemacht wurde. Falls also eine derartige Schläue
dazu beiträgt, neue Gemeinsamkeiten denkbar zu machen, werden
entscheidende neue Perspektiven für die Ökumene
gewonnen. Deshalb kann es durchaus sinnvoll
sein, mit ebensolcher Schläue zu
antworten. Auffallend ist die Struktur der Arbeit Rahners und
Fries'. Es werden 8 Thesen zentral in den Mittelpunkt gestellt. Diese
sind in sich sehr konkret und einprägsam. Sie sind das verbale
und dogmatische Grundgerüst dieser
Veröffentlichung. Im Zusammenhang mit diese Thesen stehen die
Kommentare, die nicht nur stringent die einzige
Durchführungsmöglichkeit der
Thesen enthalten. Bei dem Versuch einer Wertung muss deshalb deutlich
zwischen Thesen und Kommentaren unterschieden werden. Deshalb ist es
nötig, die einzelnen Thesen inhaltlich zu beurteilen, sich mit
der Kommentierung der Thesen zu befassen und dort, wo der jeweilige
Kommentar im Licht reformatorischer Theologie nicht tragbar scheint,
nach anderen Wegen zu suchen, die zu einer Praxis führen, der
auch reformatorische Theologie zustimmen kann. Die Grundlage dieser
Thesen dort, wo es nicht unbedingt nötig ist, zu verlassen,
hieße eine der realsten Chancen
theologischer Einigung leichtfertig zu verlassen, zumal sie der Kern
einer von Seiten der römischen Theologie denkbaren Basis sind.
Da
schon der Ansatz von Rahner und Fries für
manche römische Theologen nicht nachvollziehbar ist, wird es
eine reformatorische Auslegung der Thesen noch weniger sein. Trotzdem
bieten diese Thesen einen konkreten Ausgangspunkt, mit dessen Hilfe
sich im Hin und Her der ökumenischen Diskussion präzisere
Ansätze für eine Lösung der anstehenden Probleme auf
dem Weg zur Einheit der Kirche finden lassen.
0. 3. Eilert Herms
Der
schärfste und engagierteste Kritiker der
Arbeit von K. Rahner und H. Fries aus dem Bereich der
reformatorischen Theologie ist sicherlich der Theologe E. Herms. Er
ließ bis heute keine Gelegenheit ungenutzt, seine theologische
Gegenposition zu veröffentlichen. Dabei erkennt er mit scharfem
Blick theologische Punkte, die recht verstandener reformatorischer
Theologie im Entwurf Rahners und Fries' Kopfzerbrechen bereiten.
Allerdings ist kaum zu übersehen, dass "Herms ... von einem
grundsätzlichen Misstrauen gegen alles
Römische erfüllt"15
ist.
0. 3. 1. Anmerkungen zur Logik
ökumenisch-theologischer Bemühungen
Gerade
auf Grund der Arbeit Eilert Herms'16
stellt sich die Frage deutlich, mit welcher Methode ökumenische
Fragestellungen überhaupt sinnvoll bearbeitet werden können.
So versucht Herms ja auch nicht, die reformatorische Konfession und
ihre Theologie in einer auch nur halbwegs umfassenden Weise,
einschließlich der Teile, die ihm selber nicht unbedingt nahe
stehen, zu vertreten. Vielmehr stellt er den gesamten Bereich
der römischen Theologie, den er überblickt, seiner eigenen,
zwar historisch und dogmatisch fundierten, aber auch in der
reformatorischen Theologie heftig umstrittenen, Perspektive
reformatorischer Theologie gegenüber. Und er moniert dann, dass
das, was ihm bei dieser Methode theologischer Untersuchung
gegenübertritt, kein stringentes, in sich logisch geschlossenes
Gebilde ist. Würde er nach den selben Kriterien, mit denen er
die Aussagen des II. Vatikanum untersucht,
z. B. Denkschriften der EKD beurteilen, so käme er zu dem selben
Ergebnis fehlender Stringens. Dies ist
jedoch kein anzumahnender Fehler. Das Gesamtbild einer Konfession als
sichtbarer Institution kann, ja darf nicht stringent sein, da sie als
theologisches Phänomen immer die Zusammenfassung der Theologie
vieler Einzelner ist, die innerhalb des von ihr vorgegebenen Rahmens
im Glauben Theologie betreiben und deren Theologie von den
institutionellen Funktionen, die die jeweilige Konfession
repräsentieren, nicht explizit ausgeschlossen wird.
Dies
gilt auch für die römische Konfession,
die bei weitem nicht derart monolith ist,
wie man es ihr nachsagt. So reicht in den Fragen, die nicht durch
Dogmen geregelt sind die Spannweite immerhin von Boff bis hin zu den
nicht exkommunizierten Anhängern Levebres. Diese
Spannweite existiert auch in der Bundesrepublik Deutschland, wo die
Reichweite von Hans Milch bis zu Norbert Greinacher reicht. Aber auch
im Bereich der Dogmen herrscht noch eine gewisse Vielfalt an
Theologie, die ihre Ursache in der oft sehr diversen Interpretation
hat.
Wenn
man die Theologie eines Theologen im Sinne der
Logik17
als eine "Begriffslage" versteht, in der jeder Begriff
einen theologischen Gedankengang darstellt, die zumindest dem
Anspruch nach widerspruchsfrei sein sollte, so ist die Theologie
einer Konfession eine Ansammlung solcher "Begriffslagen",
also eine "Begriffslagenlage", in der zwischen den
einzelnen Lagen durchaus widersprüchliche Verhältnisse
existieren. Alle in dieser Begriffslagenlage enthaltenen Theologien
dürfen aber zu gewissen Aussagen, die die jeweilige Konfession
ausmachen, nicht im Widerspruch stehen, sei es, dass sie sich selbst
eben als Theologie eines Theologen verstehen, der eben dieser oder
jener Konfession angehört, sei es, dass es Aussagen gibt, die
per Definition der entsprechenden Konfession zum
Ausschluss führen. So ist die Theologie einer Konfession,
in der nicht nur eine, bis ins letzte Detail definierte Theologie
vorgegeben ist, eben kein stringentes System ohne Widersprüche,
sondern eher ein "Feld", in dem es eben Widersprüche
geben kann! Wenn ökumenische Bemühungen zu konstruktiven
Ergebnissen kommen sollen, müssen also die entsprechenden
"Felder" verglichen werden. Dies ist natürlich ein
wesentlich schwierigerer und unpräziserer
Vorgang als der Vergleich stringenter Einzeltheologien. Die
Bemühungen von Rahner und Fries tragen diesem Tatbestand
Rechnung, während dies ein entscheidender
Fehler Herms' ist.
0. 3. 2."Einheit der Christen
in der Gemeinschaft der Kirchen18"
In
seinem Buch geht Herms nicht systematisch auf die
einzelnen Thesen Rahners und Fries' ein. Überhaupt redet er in
dieser Arbeit meistens nur von Rahner und stellt Fries eher an den
Rand. Herms versucht dabei, - manchmal recht krampfhaft -, Rahner in
einem stringenten Entwurf einer einzigen römischen Theologie
unterzubringen, die er aus Einzelsätzen des II. Vaticanums19,
das er in vielem nur als Weiterführung des I. Vaticanums20
sieht, aus Sätzen von Guardini21
und Bea22
zu einem einzigen Gebilde zu rekonstruieren versucht. Viel zu wenig
bemüht er sich Rahner und Fries aus deren eigenen Texten zu
verstehen, was Herms auf Seite 11 mit dem nötigen
Hintergrundwissen begründet. Bei aller Notwendigkeit der
Betrachtung geistes- und theologiegeschichtlicher Hintergründe
wird damit eine Darstellung, in der das qua Titel vorgegebene Werk in
weiten Teilen der Arbeit Herms' zur Quelle zweiten Ranges wird, nicht
gerechtfertigt! Dies gilt um so mehr, als Herms seine Arbeit als
"Gelegenheitsschrift" bezeichnet23.
In dieser grundlegenden Tendenz, die römische Konfession als
monolithes Gegenüber darzustellen, in dem Rahner und Fries nur
bereits Konstatiertes in neue Worte kleiden, um einer ganzen
Konfession die Konversion schmackhaft zu machen, begeht Herms einen
grundlegenden Fehler: Der Vergleich zwischen den theologischen
"Feldern"24
zweier Konfessionen ist eine andere Kategorie theologischer Arbeit,
in der bis jetzt noch kein überzeugender Ansatz gefunden wurde,
um theologische Unschärfen zu
vermeiden! Von einer Faszination der Undeutlichkeit25
kann nicht die Rede sein!
Auch
wenn man sich in jeder Form bemüht, diese
Undeutlichkeit so gering wie möglich
zu halten, wird sie wohl jeden sinnvollen interkonfessionellen Dialog
in absehbarer Zeit prägen müssen. Wo sie nicht vorhanden
ist, besteht unausweichlich der Verdacht, eine oder beide
Konfessionen seien auf ein Klischee reduziert worden.
Genau
darin liegt der grundlegende Fehler Herms', auch
wenn Anfragen an Rahner und Fries sicher berechtigt und notwendig
sind. Den gravierendsten Einwand gegen
Herms aber formuliert Fries: Es ist "... kaum etwas zu verspüren
von der Betroffenheit und der Not angesichts der Trennung der
Kirchen".26
0. 4. Der ökumenische
Zielkonflikt innerhalb der reformatorischen Theologie
Gerade
die Tagung des konfessionskundlichen
Instituts des ev. Bundes zum Thema
"Bekenntnishermeneutik" vom 1. 3. 1987 hat wieder einmal
deutlich gemacht, wie zerrissen die reformatorische Theologie in der
Frage des verantwortbaren Umgangs mit der Ökumene ist. So stellt
sich ein Teil der Theologen hinter die 1975 um folgende Formulierung
ergänzte Verfassung des ÖRK27,
die Kirche habe die Aufgabe, "zu dem Ziel der sichtbaren Einheit
im einen Glauben und der einen eucharistischen
Gemeinschaft, die ihren Ausdruck im Gottesdienst und im gemeinsamen
Leben in Christus findet, und auf diese Einheit zuzugehen, damit die
Welt glaube".28
Andere sehen darin einen dogmatischen Fehler und eine historische
Illusion29.
Grundlage dieser Auseinandersetzungen ist aber primär nicht der
Streit Ökumene oder nicht, sondern zum einen die Frage nach dem
Verhältnis von Schrift und Tradition: Slenczka bleibt hier bei
einem strengen Verständnis im Sinne des sola scriptura30,
während Kühn sich auf das Verhältnis 'norma normans'
zu 'norma normata' beruft:31
Gewiss ist dabei die Sorge Slenczkas berechtigt, die Dogmatik
könne sich zu sehr von kurzfristigen Strömungen der Exegese
beeinflussen und verunsichern lassen. Diese Sorge berechtigt aber
nicht, exegetische Erkenntnisse völlig zu ignorieren. So hat
eine als erstes Zeugnis verstandene Schrift auch weiterhin die
zentrale Autorität, auch wenn man form- und
kanonisierungsgeschichtliche Prozesse mit berücksichtigt. Dabei
kommt es allerdings zu Wechselbeziehungen zwischen Schrift und
Tradition, die das Verhältnis 'norma normans' zu 'norma normata'
als angebracht für die Hermeneutik erscheinen lassen.
Aber
auch in diesem Sinne kann die Schrift nicht zu
einer reinen ethischen Lebensphilosophie
missbraucht werden, die mit Dogmatik letzten Endes beliebig
umgeht. Gewiss steht das Bemühen, sich
um eine auch institutionelle Einheit zu bemühen, unter der
Zusage, an den Früchten erkannt zu werden. (Mt. 7: 16) Daraus
jedoch einen Wahrheitsbegriff durch
ethisches Handeln abzuleiten, wie Raiser
dies tut, wenn er behauptet, "Gott erkennen heißt,
Gerechtigkeit zu tun"32
und damit auf die Ökumene weist hat mit reformatorischer
Theologie nichts mehr zu tun. Eine solche Werkgerechtigkeit,
die sich auf einen moralisierenden Aktivismus
beschränkt, verdrängt nur unbedingt nötige dogmatische
Fragestellungen und schafft neue Konfession, indem sie versucht
politische Fronten in die Konfessionen hinein zu
tragen. Ökumene kann aber nicht durch irgendeine
praktisch-theologische oder moralische Hintertür erreicht
werden, die zentrale Auseinandersetzung muss in der Dogmatik
erfolgen. Dies kann aber nicht im Verständnis von Dogmatik als
"theologia polemica" geschehen. Vielmehr wird die
dogmatische Auseinandersetzung immer da, wo sie in geschwisterlicher
Liebe die Sehnsucht nach Realisierung der Einheit anstrebt, zu
eminent praktischem Handeln anleiten. Unter dieser Voraussetzung kann
Einheit als Ereignis, in dem vor allem auch das Handeln des Heiligen
Geistes konkret wird, zum "... Ausweis für die Wahrheit
christlicher Lehre ..."33
werden, während das Handeln des Sünders auch bei allem
guten Willen nicht Wahrheit sein kann.34
§2 Die Frage nach der Wahrheit
1. These 1
"Die
Grundwahrheiten des
Christentums, wie sie in der Heiligen
Schrift, im Apostolischen Glaubensbekenntnis und in dem von Nicäa
und Konstantinopel ausgesagt werden, sind für alle Teilkirchen
der künftig einen Kirche verpflichtend."35
1. 1. Der Kommentar von H. Fries
"Mit
These 1 ist die grundlegende, scheinbar
selbstverständliche, angesichts nicht weniger heutiger
Artikulationen christlichen Selbstverständnisses aber eminent
wichtige Einsicht ausgesprochen, dass es allein der Glaube ist, an
dem sich entscheidet, ob eine Einigung der Kirchen gelingt"36
In diesem Sinne versteht Fries These 1 als
explizite Bekenntnispflicht, wie es auch in
These 2 durch die Exclusio "Im übrigen
ist aber über These 1 hinaus kein ausdrückliches und
positives Bekenntnis... gefordert"37
zum Ausdruck kommt. These 1 ist also für Rahner und Fries die
These, mit der die künftig eine Kirche steht und fällt.
Dabei betont Fries, dass nicht Gläubigkeit als ein
transzendierendes, diffuses Gefühl,
"sondern ein Glaube mit ganz bestimmten, konkret angebbaren
Inhalten, auf die der Glaube sich bezieht"38
gemeint ist. In dieser Aussage ein Missverstehen
reformatorischer Anliegen und eine entsprechende Polemik zu
sehen,39
ist völlig unangebracht! Diese Abgrenzung ist viel eher im
Zusammenhang mit Tendenzen in beiden Konfessionen zu sehen, in denen
Glaube zu einer völlig unreflektierten Spiritualität
verkommt: In diesem Zusammenhang ist der Verweis auf die konkreten
Inhalte des Glaubens dringend notwendig.
Dabei
wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der
Einzelne im Glauben immer persönlich angesprochen ist: "Für
den Glauben gibt es den Primat des Empfangens
vor dem Tun und dem Machen. Das schließt nicht aus, sondern
ein, dass das im Glauben dem Menschen Gesagte und von ihm Empfangene
einen inneren Bezug zum Menschen hat..."40
Dies
"... schließt auch nicht aus, dass die
Wirklichkeit des Geglaubten im Glaubenden selbst zu seiner Vollendung
kommt und dieser den Glauben als Teil von sich in sich integriert."41
Als Quelle dieses Glaubens wird ausdrücklich die Heilige Schrift
genannt, die als "der schriftlich gewordene vielfältige
Niederschlag des Glaubens" und als "Zeugnis der Erstzeugen"
"Urkunde des Glaubens der Kirche in ihrem Ursprung"42
ist. Dieser Ursprung wird als normativ bezeichnet. Zugleich wird er
aber auch als "traditionskritisch"
bezeichnet, wodurch die Notwendigkeit exegetischer Bemühungen
verdeutlicht wird! Von diesem Ursprung aus wird die Notwendigkeit
lebendigen Umgangs und des immer wieder Neuverstehens
betont. Durch den Verweis auf den Satz, "der
Fluss steigt nicht höher als die Quelle"43,
wird der Begriff der Tradition im Sinne römischer Theologie
zumindest soweit eingeschränkt, dass sich die Tradition vor dem
Zeugnis der Schrift rechtfertigen muss. Zugleich betont aber Fries
die Notwendigkeit, die Schrift immer wieder in der jeweiligen
Gegenwart zu konkretisieren. Hier habe das Bekenntnis seinen
besonderen Ort, indem es auf die Mitte des Glaubens weist und
zugleich ein "Akt der Huldigung, des Lobes und des Preisens"44
ist. Schließlich weise ein Bekenntnis darauf, dass der Glaube
nicht Privatsache sei, sondern sich an die
Öffentlichkeit der Gemeinde, aber auch an einer eventuell diesem
Glauben gegenüber feindlich eingestellten Öffentlichkeit
wendende.
Die
ökumenische Bedeutung des Apostolicum
sei durch die Tatsache begrenzt, dass es im Osten als Bekenntnis
unbekannt geblieben sei, seine Aufnahme in die reformatorischen
Bekenntnisschriften unterstreiche jedoch
seine Bedeutung für den Westen. Dagegen habe das
Nicäa-Constantinopolitanum als universalstes
Bekenntnis eine zentrale Stellung, da es das Bekenntnis der
ungeteilten Kirche in West und Ost sei. Es
sei deshalb "... eine Klammer, die heute noch auch die
inzwischen getrennten Kirchen zusammenhält und die zugleich zur
Kirchengemeinschaft mahnt..."45
Es enthalte "unumstößliche, irrevisible
Wahrheit in zeitbedingter Aussageform",
die sich als Konsens der Kirche in der Geschichte bewährt hat.
So bilde es auch die Grundlage der Basisformel
des ÖRK. Es unterliege aber auch der hermeneutischen
Notwendigkeit der immer wieder neuen Interpretation. Aus dem vorher
über die unbedingte Verbindlichkeit Gesagten klammert Fries
allerdings den Streit um das "filioque" aus. Dies will er
vielmehr unter dem in These zwei erläuterten Grundsatz der
"Einheit in Freiheit"46
abgehandelt wissen. Bei aller Betonung dieser grundlegenden Dogmen
sieht Fries jedoch die Notwendigkeit, "dass die Grundwahrheiten
weiter ausgelegt und entfaltet werden".47
Zum besseren Verständnis verweist Fries hier auf das II.
Vatikanum und seine Aussage von der "Hierarchie der
Wahrheiten"48,
die nicht der Selektion sondern der rechten Interpretation diene. Der
Umgang mit dem Nicäa-Constantinopolitanum führt nach Fries
auch zu einem besonderen Bekenntnis des Heiligen Geistes. Dabei sieht
er eine besondere Korrespondenz zwischen dem "credo in Spiritum
Sanctum" und dem "credo Ecclesiam".49
Fries betont, dass das Wirken des Geistes in der Kirche weder an die
Hierarchie noch an das Amt gebunden ist, wenn auch das Amt als
"Charisma des Geistes"50
der Gefahr widerstehe, nur Institution zu sein. So sei die Kirche
auch durch den Geist vor der Erstarrung geschützt. Deshalb sei
ihre Zukunft und damit auch die Zukunft ihrer Teilkirchen nie
berechenbar!51
So kommt also auch Fries zu der ökumenischen Perspektive, dass
jedes lebendige ökumenische Bemühen auch ein Aufbruch ins
Ungeahnte ist.
1. 2. Anfragen
Auch
wenn diese erste These als solche für
reformatorische Theologie unproblematisch ist, müssen
Rückfragen
an den Kommentar gestellt werden: Die Frage nach der Terminologie von
"Kirche" und "katholisch", die eingangs schon
erwähnt wurde, stellt sich bei jeder Auseinandersetzung mit
römischen Theologen; exemplarisch wurde und wird dies beim
Streit um die deutsche Übersetzung des III. Artikels des
Apostolicums deutlich: Stellt man den Begriff "katholische
Kirche" als reformatorischer Theologe in Frage, so wird man
gefragt, warum man denn die allumfassende Gemeinschaft aller
Gläubigen verneine, in einem anderen Zusammenhang verwendet aber
der selbe Fragende diesen Begriff in einer
Weise, die vom Zusammenhang her eindeutig nur die römische
Konfession meint. Diesen Definitionswechsel
verwenden auch Fries und Rahner in ihrer Arbeit. So wird bei der
Beschreibung von Anpassungsprozessen nur die reformatorische und
orientalische Konfession erwähnt, die die Dogmen der
"katholischen Kirche" nicht explizit ablehnen. Im
Zusammenhang wird dabei deutlich, dass damit die römische
Konfession gemeint ist.52
Dass durch diesen ständigen Definitionswechsel bei den
Angehörigen der anderen Konfession die Angst entsteht,
ökumenische Bemühungen der römischen Theologie, die zu
der einen Kirche, die die Gemeinschaft aller Gläubigen ist,
führen sollen, seien nur ein Vorwand zur Vereinnahmung
in die römische Konfession, und die eine Kirche könne sich
im Nachhinein als eine weitgehend
unveränderte römische Konfession herausstellen, sind
verständlich.
Auch
wenn Fries in seinen Ergänzungen über
die Reaktionen auf den Rahner-Fries-Plan bei Herms als erstes
moniert, "dass bei Herms immer nur von 'römisch' geredet
wird", täte er gut daran, sich gemeinsam mit allen anderen
ökumenisch Bemühten seiner Konfession eine sprachlich
Exaktheit anzugewöhnen, die bei Lesern der anderen Konfession
deutlich dem Eindruck widerspricht, er betriebe
eine "Heim-Ins-Reich-Ökumene"! Dazu wäre
zuallermindest die konsequente
Unterscheidung zwischen "katholisch" und
"römisch-katholisch" unbedingt nötig, wenn man
auf das Attribut "katholisch" nicht verzichten kann.
Seitens der reformatorischen Theologie muss bemerkt werden, dass es
die "ecclesia una, sancta, catholica et apostolica" als
"ecclesia visibile" zumindest seit dem West-Ost-Schissma
nicht mehr gibt, falls es sie je in der nachapostolischen Zeit
gegeben hat!
"Ökumenische
Arbeit auf die Einheit der
Kirche hin könnte somit beschrieben werden als eine Bemühung,
Unsichtbares sichtbar zu machen..."53.
Bei aller Bedeutung, die die in These 1 erwähnten Bekenntnisse
gerade auch in den reformatorischen Teilkirchen haben, muss doch
deutlich betont werden, dass auch für diese Bekenntnisse die
Zuordung als "norma normata" gilt! "Norma
normans" ist allein die Schrift. Dies muss nicht im Widerspruch
zur Kommentierung Fries' stehen, der ja selber die "Quelle"
nennt und auf die Hermeneutik verweist. Die zentrale Bedeutung dieser
Bekenntnisse im Verhältnis zu allen anderen nachbiblischen
Glaubenszeugnissen wird davon nicht
berührt. Unabhängig von reformatorischem Verstehen muss
doch um der allumfassenden Perspektive dieses Konzeptes willen
gefragt werden, warum dem Apostolicum diese zentrale Bedeutung
zukommen soll, wenn es in den orientalischen Teilkirchen keine
grundlegende Bedeutung als Bekenntnis hat! Es sollte deshalb eher
nach These 2 behandelt werden.
1. 3. Möglichkeiten
Grundsätzlich
kann und muss reformatorische
Theologie schon um ihrer eigenen Bekenntnisse willen der ersten These
zustimmen. In Bezug auf den Kommentar sind die genannten
Verdeutlichungen anzustreben. Gerade angesichts des deutlichen
Verweises auf die Freiheit des Geistes sind hier nur Details zu
diskutieren; bereits hier mit der oben erwähnten
grundsätzlichen Kritik einer antireformatorischen
Kritik anzusetzen, wie dies Herms tut, unterstützt den
erwähnten
Vorwurf eines "antirömischen
Affektes"54
stark.
2. These 2
"Darüber
hinaus gelte ein realistisches
Glaubensprinzip: In keiner Teilkirche darf
dezidiert und bekenntnismäßig
ein Satz verworfen werden, der in einer anderen Teilkirche ein
verpflichtendes Dogma ist. Im übrigen ist aber über These 1
hinaus kein ausdrückliches und positives Bekenntnis in einer
Teilkirche zu einem Dogma einer anderen Teilkirche verpflichtend
gefordert, sondern einem weitergehenden Konsens der Zukunft
überlassen. Das gilt erst recht von authentischen, aber nicht
definierten Lehrerklärungen der
römischen Kirche. Das ist besonders bei ethischen Fragen zu
beachten. Bei diesem Prinzip würde nur das getan, was jede
Kirche heute schon ihren eigenen Angehörigen gegenüber
praktiziert."55
2. 1. Der Kommentar von K. Rahner
Dass
Herms diese These zur Grundlage seiner Angriffe
auf Rahner (und Fries) macht,56
hat schon alleine darin eine Begründung, dass sie den Kern der
Aussagen Rahners und Fries' in sofern enthält, als mit Hilfe
dieser These alles explizit wie implizit Folgende denkbar gemacht
wird. Hier kommt in herausragender Weise die Eingangs erwähnte
"Schläue" zum Ausdruck, die zu untersuchen ist, ob sie
eine für die reformatorische Theologie ohne Verleugnung von
Sätzen, die bis heute als unbedingtes Bekenntnis verpflichtend
sind, denkbare Lösung ist.
2. 1. 1. Die geistespolitische
Situation
Rahner
beginnt seinen Kommentar mit der Feststellung,
dass heute in anderer Weise mit Kontroversen zwischen den
Konfessionen umgegangen wird, so dass andere Wege dieser Kontroverse
denkbar sind. Das begründet er mit einer Analyse der
"geistespolitischen Situation"57
Dabei ist der entscheidende Unterschied, dass durch einen relativ
geringen Umfang des verfügbaren Gesamtwissens
(zumindest innerhalb eines Kulturkreises) dieses unter den
Wissenschaftlern als allgemeingültig
vorausgestzt werden konnte. So wären
bei allen Streitigkeiten die Bezugssysteme klar gewesen, ein mit
einem Wort definierter Begriff war allgemein gleich definiert, so
dass begriffsadäquat auf einer "Sprachebene"58
disputiert werden konnte. In der heutigen Situation sei dagegen durch
eine immense quantitative eine qualitative Änderung der
Situation eingetreten."Heute weiß man unendlich viel und
darum wird... der einzelne, auch der sehr gebildete und gelehrte
einzelne, komparativ zu dem heute
grundsätzlich aktuell verfügbaren Wissen immer dümmer."59
Dies
führe dazu, dass sich auch Fachexperten
verschiedener Gebiete untereinander nicht mehr verständen,
weil das gemeinsame Bezugssystem fehle." Das kommt letztlich
daher, dass die Menge des aktuell Wissbaren so
ungeheuer gewachsen ist, dass es sich nicht mehr in der einfachen
Weise synthetisieren lässt, wie es in früheren Zeiten
möglich war".60
Dies gilt nach Rahner auch für die Theologie, der einzelne
Theologe werde im Vergleich zum verfügbaren theologischen
Gesamtwissen immer dümmer. Dies käme
auch in dem gestörten Verhältnis der theologischen
Teildisziplinen zueinander zum Ausdruck. Diese Situation wird von
Rahner ausdrücklich bedauert;61
dass er seine Vorschläge trotzdem auf dieser Situation aufbaut,
ist keine Ungereimtheit62,
sondern die Folge eines Modells, das sich an der Realität
orientiert. Dabei wird auch kurz der zweite Aspekt der
Kommunikabilität erwähnt, dass es
auch früher keine völlige Verständigung gegeben habe,
"weil nie einer in den Kopf und in das Herz eines anderen genau
hineinschauen konnte und jeder notwendige und also mögliche und
sinnvolle Dialog zwischen Menschen unter diesem Vorbehalt steht."63
So werden beide Grundaspekte der
Disputation theologischer Themen erwähnt:
Die Suche nach gemeinsamen Begriffsdefinitionen
und die Frage der Einschränkung der Kommunikationsfähigkeit
durch die Begrenztheit sprachlicher Ausdrucksformen. Hier wird aber
auch an dem praktischen Beispiel der Glaubenskongregation das
zwiespältige Verhältnis Rahners zur Struktur seiner
Konfession deutlich: "Natürlich gibt es immer noch in der
Theologie Leute, die so etwas wie die Funktion eines theologischen
Universalgelehrten anstreben und vielleicht
sogar anstreben müssen, wenn sie z. B.
zu den wenigen gehören, die in der römischen
Glaubenskongregation über die Rechtgläubigkeit anderer
Theologen zu wachen und zu befinden haben. Aber es wird doch immer
fraglicher, ob und wieweit eine solche theologische
Universalgelehrtheit in einem einzelnen
noch erreichbar ist..."64
Hier
wird eine Spannung deutlich, die die Theologie
vieler römischer Theologen prägt: Wie weit können die
konstituierten Funktionsmechanismen der
römischen Konfession überhaupt noch so funktionieren, dass
sie ihren eigenen Ansprüchen gerecht werden? Wie kann man diese
Fragen mit dem Willen, innerhalb dieser Konfession gehorsam zu sein,
vereinbaren? Dies so zu interpretieren, als ob Rahner fest
überzeugt
sei, "dass über die kirchliche Glaubensbehörde
und ihre Beamten nach wie vor eine universale, alle
Wahrheitsansprüche beurteilende
Bildung zum Zuge kommen muss und kann",65
ist angesichts der deutlichen Anfrage an ein derartiges
Verständnis
eine Unterstellung. Trotzdem fragt Rahner auch in dieser Situation
der durch Definitionsunterschiede
erschwerten Kommunizierbarkeit nach
"einfach handhabbaren Regeln"66,
die es dem einzelnen Theologen erleichtern, seine Theologie als
richtig zu erkennen. Wieder kommt die erwähnte Spannung in der
römischen Theologie zum Ausdruck, die Lösungen im Sinne
fester Regeln sucht. So kommt Rahner zu der Frage: "... wenn die
Einheit des Glaubens nicht ohne eine gewisse Einheit auch der
Theologie gar nicht gedacht werden kann, was selbstverständlich
ist, wie muss dann diese Glaubenseinheit in
der Dimension der Kirche und ihres Bekenntnisses gedacht
werden..."67,
wenn die oben genannte Situation gegeben
ist.
2. 1. 2. Vom Umgang mit
Lehrsätzen
Als
nächster Schritt wird nach der
erkenntnistheoretischen Möglichkeit eines Umgangs miteinander
gefragt: Grundlage ist dabei die Aussage: "Wenn ein Mensch sich
eines zustimmenden Urteils über einen (sicher oder
möglicherweise) wahren Satz enthält, irrt er nicht."68
Dies wendet Rahner auf die heutige Praxis seiner Konfession an: Nicht
jeder römische Christ erkenne explizit und positiv jeden
definierten Lehrsatz an. In diesem Zusammenhang verweist er darauf,
dass die Wahrheit der Lehre von der verpflichtenden Lehrautorität
in der Hierarchie der Wahrheiten nicht die erste fundamentale
Wahrheit sei. Somit könne ein römischer Christ höhere
Wahrheiten mit seiner Konfession teilen, ohne diesem
Wahrheitsanspruch explizit zuzustimmen. Er habe dennoch"ein
positives Verhältnis zur Kirche und insofern auch schon
(rudimentär) einen 'kirchlichen' Glauben..."69
"Was vom einzelnen gilt, kann selbstverständlich auch von
größeren Gruppen von Menschen gesagt werden".70
Dieses Prinzip wird auch auf "ein existentielles Desinteresse"71
ganzer Konfessionen angewandt. Hier habe die Lehre des II. Vatikanum
von der Legitimität der Verschiedenheit der Ost- und der
Westkirche ihren Ort. In der Praxis reiche es jeder Konfession, wenn
das einzelne Konfessionsmitglied "...
ein positiv bejahendes Verhältnis zu
den Grunddogmen, zu den letzten Fundamenten in der Hierarchie der
Glaubenswahrheiten hat und auf der anderen
Seite keinen ausdrücklichen und dezidierten Widerspruch
innerlich oder öffentlich gegen Sätze erhebt, die diese
Kirche als an sich objektiv zu ihrem
eigentlichen Glauben gehörend erklärt".72
Dies klingt allerdings sehr nach "'toleranter'
Vergleichgültigung".73
Diese Vergleichgültigung hat eine Spitze in der Aussage, man
könne "die formale Autorität des kirchlichen Lehramtes
im vollen Sinne sehr oft mindestens auf sich beruhen lassen und
dennoch vom kirchlichen Lehramt in der Öffentlichkeit der Kirche
nicht behelligt werden..."74
Hier wird wenn auch vorsichtig, so doch sehr deutlich darauf
verwiesen, dass die römische Konfession doch in der letzten
Zeit, abgesehen von einzelnen Rückschlägen wie in den
"Fällen" Boff und Küng einiges an
Gewissensfreiheit zulässt. Das Problem
ist, dass sich die römische Konfession diese Gewissensfreiheit
selbst aufgrund ihrer eigenen Definitionen nur sehr bedingt
zugestehen darf, da sie oft mit dem "anathema sit..." in
Konflikt gerät. Hier hat die Gewissensfreiheit per definitionem
ihre Grenze. Verfolgt man jedoch, wie selten de facto der Canon 1371
§1 des CIC 1983 angewandt wird, der die Bestrafung für die
Äußerung anathematisierter Lehren regelt, so hat die
römische Konfession heute ein Maß an Gewissensfreiheit
erreicht, das, verglichen mit der Zeit Luthers, eine völlig neue
Qualität des Seins dieser Konfession darstellt und somit aus der
Praxis der römischen Konfession neue Perspektiven für die
Ökumene eröffnet.
So
erfreulich diese Praxis ist, so ist sie immer durch
ein Kirchenrecht bedroht, das sich als adäquat zu staatlichen
Rechtsordnungen darstellt und somit ein eigenes Strafrecht hat. So
gilt: Wo eine Anklage erhoben wird, kann kirchenrechtliches
Handeln nach den immer noch bestehenden formalen Kriterien erzwungen
werden. Dieser Spannung ist sich Rahner offensichtlich bewusst,
er kann sie nur nicht deutlicher ausdrücken, ohne selbst in
Spannung mit den Ansprüchen seiner Konfession zu geraten, die er
ja auch bewusst als für sich bindend bezeichnet75,
und ohne restaurative Kräfte noch mehr
auf den Plan zu rufen, als sie es jetzt bereits sind. Dass diese Art
theologischer Rede zu Missverständnissen im
theologischen Disput führen kann, zeigt sich z. B. an vielen
Einwänden Herms' deutlich. Vor diesem Hintergrund steht die
Aussage: "Vom dogmatischen Standpunkt und in Bezug auf den
Glauben der Kirche wäre eine Einheit der jetzt noch getrennten
Groß-Kirchen denkbar, wenn keine Kirche erklärt, ein von
einer anderen Kirche als für sie absolut verbindlicher Satz sei
positiv und absolut mit dem eigenen Glaubensverständnis
unvereinbar."76
Rahner
bezweifelt, dass solche absoluten Diskrepanzen
heute noch bestehen. Er verweist darauf, dass sich die Theologen
heute schon in vielen Bereichen einig sind, die von den
Kirchenleitungen allerdings
zu wenig zur Kenntnis genommen würden. Dabei sei zwar
noch keine positive Übereinstimmung erreicht worden, aber die
Heilsgefährdung durch als absolut
behauptete Sätze einer anderen Konfession würde heute kaum
vertreten. Die Frage, wie weit Theologen -welcher Konfession auch
immer- überhaupt repräsentativ für die
Glaubenskonstitution ihrer Konfession sind,
wird allerdings nicht gestellt. Sicher zutreffend ist allerdings die
Feststellung, dass sich die Dialogsituation
seit der Reformationszeit grundlegend
geändert hat. Dies führt Rahner zu der These, "dass
die beiderseitigen Sätze, jeweils weiterentwickelt und in einem
größeren Zusammenhang verstanden, sich gar nicht wirklich
kontradiktorisch widersprechen..."77.
Diese These, die oft von Seiten der Konvergenz-Ökumene, auch auf
Konferenzen wie der in Lima vertreten wird, erscheint mir
äußerst
fraglich. Man nehme nur das Dogma des I. Vatikanums,
dem laut Rahner nicht explizit widersprochen werden darf und
vergleiche es mit dem theologischen Anspruch der Reformation und der
ihr nachfolgenden Theologie auf das "Priestertum
aller Gläubigen", dass nämlich sich Nichtordinierter,
Pfarrer, Bischof und Papst in nichts grundlegend vor Gott
unterscheiden! Hier von einem sich "nicht wirklich
kontradiktorisch widersprechen"78
zu reden, ist ein Euphemismus, der der theologischen Diskussion nicht
nutzt, da er Tatsachen verschleiert.
Dies
ist aber kein Grund, das Modell Rahners und Fries
a priori abzulehnen, denn es lässt sich unter den in den
Prolegomena genannten Prämissen, wie in Verlauf dieser Arbeit
noch näher darzulegen ist, auch auf Fälle des Dissens
anwenden. Wenn, wie oben dargelegt, Einigkeit darüber besteht,
dass Gemeinschaft aller Christen Abbild der einen Wahrheit Christi
ist, dann steht jede konfessionelle Lebensform, die die wirkliche
Gemeinschaft aller von Gott in Christus erlösten Sünder
fördert, der einen, unteilbaren Wahrheit des dreieinigen Gottes
näher ist, als eine Lebensform, die dies ohne unbedingte
Notwendigkeit nicht tut.
Die
Frage, ob der Weg der anderen Konfession unbedingt
als Gefährdung des eigenen Heils
verstanden werden muss, halte ich für rhetorische Anmaßung!
Man könnte Katholiken genauso fragen, ob sie allen
Ernstes glauben, sie seien vom ewigen Leben ausgeschlossen,
wenn sie nicht daran glauben, dass ein Mensch -in diesem Fall der
Papst, wenn er ex cathedra lehrt- für alle Zeit
unabänderliche
Wahrheiten verkünden kann. Mit solchen Fragestellungen wird nur
eines erzeugt: Ein "antirömischer Affekt" wie ihn
Fries79
bei Herms bedauert! Besteht nun an einem Punkt ein expliziter Dissens
zwischen zwei größeren Teilen der
verfassten Christenheit, von dem jeder der kommunizierenden
Teile behauptet, er wäre glaubensrelevant, so kann hier die
Kirche (als Gemeinschaft aller Glaubenden) nur mit Paulus
konstatieren, dass sie es nicht ergriffen habe. Wie kann es aber
verantwortet werden, dass in der konfessionellen Praxis eine Frage,
die objektiv von der Christenheit als Ganzes nicht ergriffen wurde,
eine Wahrheit, der sich kaum ein Christ entziehen kann, nicht zur
Wirklichkeit wird?
Und
über die Zeiten, in denen man der anderen
Konfession pauschal die Zugehörigkeit zum Volk Gottes absprach,
sind weite Teile der verfassten Christenheit
heute - Gott sei Dank- hinaus.
2. 1. 3. Ein asymmetrisches
Dialogverständnis
Nun
kommt Rahner zur eigentlichen, in diesem Fall vor
allem reformatorisch-römischen Praxis: Hier wird allerdings der
bis jetzt, wenn auch mit Rückfragen und Korrekturen, so doch
denkbare Ansatz in seiner Ausführung äußerst
zweifelhaft. Rahner erwähnt im Folgenden nur den Umgang
reformatorischer Christen mit römischen Lehren, die sie nicht
positiv bekennen können; über die Art und Weise in der
reformatorische Bekenntnisse von römischen
Christen zu behandeln sind, verliert er kein Wort. Hier zeigt sich
das Grundproblem dieses Ansatzes, dass bei allen Versuchen Ökumene
denkbar zu machen, doch auch immer wieder eine "Heimkehr"
gemeint ist, auch wenn Rahner an anderem Ort davon redet, dass auch
seine Konfession eine Teilkirche der künftig einen Kirche sei.
Hier sind die Anfragen Herms' sicher berechtigt. Deshalb darf aber
nicht das gesamte Konzept verworfen werden. Weite Bereiche der
Denkbarmachung müssen allerdings noch stärker symmetrisiert
werden, um dann mit den entsprechenden Folgen neu durchdacht zu
werden! In diesem Sinne
folgen
Beispiele, wie es heute schon möglich sein
soll, als reformatorischer Christ Lehrsätze hinzunehmen, denn
man könne "voraussetzen, dass (hoffentlich) diese
katholischen Sätze in der weiteren Geschichte des
Glaubensbewusstseins der Kirche eine solche Verdeutlichung und
Interpretation finden, die ihm dann auch eine positive Zustimmung
erlauben, die ihm heute noch nicht möglich ist, ohne dass er sie
deshalb frontal zu verwerfen sich verpflichtet fühlen muss."80
So
ist eben deutlich davon die Rede, dass die
"orthodoxen und evangelischen Kirchen bereit sein können,
sich des Urteils (als eines Glaubensinhaltes) zu enthalten, dass
spezifisch römisch- katholische Glaubenssätze mit der
Offenbarung Gottes und der Wahrheit des Evangeliums schlechterdings
unvereinbar seien, wie man dies in den Zeiten der Glaubensspaltung
getan hat."81
Davon, dass auch die römischen Funktionsträger darauf
verzichten, sich des Urteils (als einer
Glaubensüberzeugung) zu enthalten, dass spezifisch
reformatorische Glaubenssätze mit der Offenbarung Gottes und der
Wahrheit des in der Kirche offenbaren Evangeliums unvereinbar seien,
ist nicht die Rede, es wird aber auch nicht zwingend ausgeschlossen.
Diese
(einseitige) Darstellung der Möglichkeiten,
mit (römischen) Lehren ohne explizite Zustimmung umzugehen, wird
ausdrücklich auf die Dogmen angewandt. Dies wird am Beispiel der
orientalischen Konfession auf den Satz zugespitzt: "Ein mit Rom
in der Einheit des Glaubens... stehender Osten kann natürlich
die Definition des Ersten Vatikanums nicht als glaubenswidrig
verwerfen..."82
Rahner fundamentiert diese Asymmetrie mit der Annahme, dass es sich
als ökumenisches Problem darum handelt, dass die übrigen
Konfessionen die römischen Dogmen nicht verwerfen, "umgekehrt
aber werden wohl kaum Schwierigkeiten auftreten müssen, weil in
den anderen Kirchen praktisch keine Lehren vorkommen, die darin als
glaubensverbindlich, als in dieser Kirche streng verpflichtend,
gelehrt und doch mit römischen Dogmen unvereinbar wären."8381
Hier unterliegt Rahner einem Irrtum, der, falls er so in offiziellen
kirchlichen Verhandlungen vorausgesetzt wird, den Rahner-Fries-Plan
unweigerlich scheitern ließe.
2. 2. Die Frage nach der Symmetrie
Um
eine aus der Sicht der reformatorischen Theologie
annehmbare Kommentierung von These 2 zu erreichen, stellt sich die
Frage, was ein "verpflichtendes Dogma" ist. Letzten Endes
ist Rahner doch so in der rein römischen Perspektive eines
umfassend katholischen Denkens gefangen, dass er sich bei dieser
Frage auf die römischen Dogmen beschränkt. Dass er zu
diesen eine besondere Beziehung hat zeigt sich nicht zuletzt daran,
dass er 1971 das Standardwerk über die römische
Lehrentscheidungen, bei dessen Entstehen er bereits 1938
mitarbeitete, neu bearbeitet hat.8482
Diese Einseitigkeit der Kommentierung kann seitens reformatorischer
Theologie nicht akzeptiert werden. Dass die römische Theologie
sich einmal angemaßt hat, über die heilige Schrift hinaus
Sätze als für alle Zeit wahr zu definieren (auch wenn sie
immer noch interpretierbar sind) und zumindest heute noch zu dem
Anspruch dieser Sätze steht, kann nicht dazu führen, dass
sie ein höheres Gewicht zukommt, als entsprechenden
Bekenntnissen der reformatorischen Teilkirchen, die in der Einsicht
der Begrenztheit menschlichen Erkennens diesen Anspruch nicht
erheben. Denkt man diesen Vorschlag durch, so kommt man zu dem
Ergebnis, dass von nicht-römischen Christen verlangt wird, dass
sie den für sie oft nicht nachvollziehbaren Lehrsätzen der
römischen Dogmen ein höheres Maß an Unantastbarkeit
zugestehen sollen, als den Bekenntnissätzen
ihrer eigenen Konfession, die eine Grundlage ihres eigenen Glaubens
sind, denen sie aber aus oben genannter Einsicht nicht diese
Absolutheit zugestehen, auch wenn diese
Sätze eine zentrale Rolle spielen. Eine solche Absurdität
kann wohl in der ökumenischen Praxis von keinem Christen
verlangt werden. Das heißt für die Praxis, dass die
reformatorischen Bekenntnisse, die auch heute noch als nach allem,
was reformatorische Theologie weiß, nicht verneint werden
dürfen, formal genauso vor einer ausdrückliche Verurteilung
durch die anderen Konfessionen zu schützen sind, wie Rahner dies
für die Dogmen seiner Konfession in Anspruch nimmt. Wie mit der
Möglichkeit umgegangen werden kann, dass dabei zwei Lehren
einander diametral gegenüber stehen und die Vertreter dieser
Lehren trotzdem
im
Sinne von These 2 handeln, wird in den praktischen
Möglichkeiten zu dieser These noch zu erörtern sein. Wenn
auf einer solchen symmetrischen Ebene eine Einigung möglich
wird, sind natürlich die reformatorischen Teilkirchen gezwungen,
zu überlegen, welche ihrer Bekenntnisse heute eine solche
Bedeutung haben, dass sie weiterhin eine Konfessionsspaltung
zwingend nötig machen. So fragt auch Rahner in anderem
Zusammenhang, "welche Instanz in den anderen großen
christlichen Kirchen, die sich in die eine Kirche als Teilkirche
integrieren lassen wollen, eigentlich kompetent wäre, einer
solchen Einigung ... zuzustimmen und diese gültig zu
beschließen."85
Zuerst
ist eine Besinnung darüber nötig, wer
eigentlich kompetent ist, die Einbringung der reformatorischen
Teilkirchen in die künftig eine Kirche zu beschließen und
wer in welcher Form feststellt, welche Aussagen über Wahrheit
unaufgebbar sind. Es nützt niemanden, wenn irgendwelche Gremien
die Einigung beschließen, die Konfessionsmitglieder
aber diesen Schritt nicht mitgehen. So entstünde
eine dritte Konfession. Auch muss überlegt werden, welche
Aussagen über Wahrheit die reformatorischen Teilkirchen für
unaufgebbar halten. Der Mittelweg zwischen einer Pseudodogmatisierung
von Fragen, die auch als Adiaphora behandelt werden können, und
einem Verleugnen notwendiger Bekenntnisse, zu denen auch die
gehören,
in denen die Reformation bis heute noch nicht genügend vollzogen
wurde, wie z. B. im Bereich des "Priestertums
aller Gläubigen" zumindest im Bereich der EKD, ist sicher
schwer zu finden. Eine solche Selbstbesinnung könnte jedoch
für
eine in Glaubensfragen immer profilloser werdende reformatorische
Konfession in Deutschland auch ein heilsamer Prozess der
Selbstbesinnung sein, dessen Perspektive aber
zugleich durch die bestehende Aufgabe und die Hoffnung auf eine
gemeinsame Zukunft vor einem neuen Konfessionalismus geschützt
sein sollte. Ein solcher Prozess kann und
soll aber auch dazu führen, dass das reformatorische
Gegenüber
von römischen Amtsträgern überhaupt ernst genommen
werden kann und somit die berechtigte Sorge Herms' sich erledigt, der
reformatorischen Konfession könne deshalb durch einen "seine
Verachtung kaum verhehlenden Versuch der Beseitigung des
Pseudopartners durch Vereinnahmung"86
oder den "dezidierten Entschluss, sich
die Einverleibung dieses unappetitlichen Brockens zu ersparen"87
begegnet werden.
Dies
wird an der Vorgabe am Ende der Kommentierung von
These 2 deutlich: Eine reformatorische Theologie, die mit ihrem
Verhalten nicht die Reformation als vergeblich abqualifizieren will,
kann zum Dogma des I. Vatikanums nur in Liebe schweigen, wenn die
römische Theologie in gleicher Liebe zu dem reformatorischen
Anspruch des "Priestertums aller Gläubigen"
zumindest schweigt.
2. 3. Möglichkeiten des
Schweigens in Liebe
Es
ist bereits heute die Tendenz festzustellen, dass
die Konfessionen in der Erkenntnis, dass die Einheit der Christen
wahr ist, von der Hybris absoluter Ansprüche an die Gläubigen
Abstand nehmen. Dies zeigt sich z. B. daran, dass heute de facto mit
Christen, die sich einer Definition entziehen, anders umgegangen
wird, als zur Zeit Luthers. Dass man mit diesem
kirchengeschichtlichen Irrtum der
Verfolgung von Glaubensgeschwistern der
anderen Konfession aufräumen will, könnte exemplarisch an
der Aufhebung von gegenseitigen früheren Verbannungen und
Verfluchungen deutlich gemacht werden. Dass
gerade auch Rom an einer Neubewertung der Vergangenheit interessiert
ist, zeigt sich auch an der Rehabilitierung
Galileis. Auf Grund der bisherigen Überlegungen muss also
gefragt werden, wie eine kirchliche Gemeinschaft, in der Bekenntnisse
einander gegenüberstehen, die mit existentieller Vehemenz
vertreten werden, die einander jedoch nicht ausdrücklich
verurteilen dürfen, mit solchen Spannungen leben kann. Was
heißt
nun "verwerfen" im Sinne von These 2?88
Nicht gemeint sein kann damit, dass jegliche nicht-zustimmende Rede
zu unterlassen ist: Dies hieße, dass wenn zwei Bekenntnisse in
zwei Teilkirchen der künftig einen Kirche einander diametral
gegenüber stehen, dass dieses Thema gar nicht
geredet werden dürfte. Ein dezidiertes und
bekenntnismäßiges Verwerfen
könnte vielmehr durch folgende Praxis vermieden werden:
1.
Die Verwerfung darf nicht öffentlich durch eine
Person oder Institution geschehen, mit deren Äußerung in
der Öffentlichkeit eine Autorität verbunden ist, die als
"dezidiert und bekenntnismäßig" betrachtet wird.
2.
Dies kann konkret bedeuten, dass die Öffentlichen
Verkündigunsformen Gottesdienst, Lehre
und Bekenntnis bis zu einer weitergehenden Klärung auf
ausdrücklichen Widerspruch verzichten.
Es
muss aber die Möglichkeit bestehen, in
überschaubaren Kreisen informierter und theologisch engagierter
Christen, auch mit Nichttheologen und in persönlichen
Gesprächen, über diese Fragen - auch über eine
Interpretation hinaus bis hin zur Infragestellung eines solchen
Bekenntnisses - offen zu diskutieren. Dies gilt insbesondere für
theologische Seminare (im Gegensatz zu Vorlesungen, denen ich einen
Platz in der Lehre zuweisen würde).
3.
These 2 kann auf Grund obiger Überlegungen
selbstverständlich erst nach der geschehenen Einigung einsetzen.
Bereits bestehende, konkurrierende (schriftliche) Bekenntnisse sind
auszuhalten.
4.
Stehen in einem Bereich zwei bereits bestehende
Bekenntnisse zweier Teilkirchen der künftig einen Kirche
einander divers gegenüber, so heißt das als Konsequenz von
Punkt 1 und 2, dass dieser Bereich bis zu einer weitergehenden, in
der Zukunft zu findenden Klärung nicht Teil der Verkündigung
im Sinne von 2. ist.
Um
die Möglichkeit künftiger Lösungen
nicht durch ein prinzipielles Schweigen zu verbauen, sind die
Disputationsmöglichkeiten im Sinne von 2. existentiell wichtige
Grundlage der künftig einen Kirche.
"Die
eingefleischten Vertreter liberaler
Forschungs- und Wissenschaftstraditionen werden sich schaudernd
abwenden, wenn Theologen heutiger Zeit immer noch erwägen, ob
man vielleicht mit einer 'Wahrheit' hinter dem Berge halten sollte.
Aber man sollte hier nicht zu schnell urteilen... So wie es im
therapeutischen und seelsorgerlichen
Gespräch möglich ist, die Wahrheit nicht einfach mit der
Darlegung nackter Fakten gleichzusetzen, mag es auch Situationen
geben, in denen Ergebnisse der Forschung nicht automatisch als
ökumenische Wahrheit verbreitet werden sollten. Dabei wird man
sorgfältig zwischen 'Schonung' der möglicherweise
irritierten Hörer und 'Einsicht in die Relativität' der
eigenen Forschung unterscheiden müssen."89
Bei
der Suche nach Lösungen für Einzelfragen,
die bekenntnismäßig divers behandelt werden, wird es
besonders schwierig in den Fragen, die, völlig unabhängig
von ihrer theologischen Wichtigkeit, eine besondere Bedeutung für
die praktische Konstitution einer institutionellen Realisierung der
künftig einen Kirche haben. Aber auch hier sind Lösungen im
Sinne der Toleranz denkbar: Warum soll ein reformatorischer Pfarrer
verpflichtet werden, Kranken ein Sakrament namens "Krankensalbung"
zu "spenden", dass in seinem Sakramentenverständnis
aus der Tradition seiner Teilkirche (und nicht auf Grund eigener
theologischer Entscheidungen) nicht vorkommt? Es ist doch auch
denkbar, dass ein Angehöriger der römischen Teilkirche, der
ansonsten seelsorgerlich von einem Pfarrer
einer reformatorischen Teilkirche betreut wird, eben in einer
Situation, in der er für sich die Krankensalbung wünscht,
einen Geistlichen seiner Teilkirche um Beistand bittet. Dies wäre
sowohl für den reformatorischen Pfarrer als auch für den
Kranken eine ehrlichere Lösung, als unter Verzicht auf den
"dezidierten und bekenntnismäßigen
Widerspruch" eine symbolische Handlung zu vollziehen, die für
ihn keinerlei Inhalt hat, die der Kranke aber als "Sakrament"
empfangen will. Gerade hier darf niemand, auch kein Pfarrer, zu
aktivem Handeln gegen sein Gewissen gezwungen werden.90
In
diesem Sinne wären in vielen Fragen praktische
Lösungen denkbar. Besonders brisant ist dabei die Ekklesiologie,
im speziellen das Amtsverständnis mit
dem Unterbereich der Frage nach dem Papst.
Die weiteren Thesen von Fries und Rahner beschäftigen sich
deshalb vor allem mit diesen Fragen.
§3 Die Frage nach der Kirche
3. These 3
"Es
gibt in dieser einen Kirche Jesu Christi,
gebildet aus den sich einigenden Kirchen, regionale Teilkirchen, die
weitgehend ihre bisherigen Strukturen beibehalten können. Diese
Teilkirchen können auch auf dem selben Territorium
weiterbestehen, da dies auch von einer katholischen Ekklesiologie und
von der Praxis der römischen Kirche, z. B. in Palästina,
her nicht unmöglich ist."91
3. 1. Der Kommentar von K. Rahner
3. 1. 1. Die Eigenständigkeit
der Teilkirchen
In
einer gewissen Spannung zur Kommentierung der These
2 steht die Einleitung zu These 3: Hier schreibt Rahner, dass eine
realistischer Ökumenismus nicht von
einer Einheit ausgehen könne, "die einfach durch die
Rückkehr der getrennten Christen zur römisch-katholischen
Kirche, als durch eine zahlenmäßig große
'Konversion' der einzelnen getrennten Christen (samt den bisherigen
Amtsträgern in diesen getrennten Kirchen), geschaffen wird, ohne
dass sich die vorausliegende römisch-katholische Kirche selber
ändert..."92
"Es ist schlechterdings nicht denkbar, dass die Kirchen der
Reformation sich jemals einfach so auflösen könnten, dass
sie ihre Glieder samt ihren Amtsträgern in eine
römisch-katholische Kirche des Westens ohne deren eigene
Veränderung überführen würden."93
Diese Einsicht sei nicht nur eine pragmatische Erkenntnis, "es
wäre auch eine solche Forderung der Selbstaufgabe
dieser Kirchen eine illegitime, ungerechte Forderung, die so von Rom
her an diese Kirchen gar nicht gestellt werden darf, weil auch das
römisch-katholische Kirchenverständnis
bezüglich der Einheit der Kirchen in der einen Kirche eine
Pluralität von Kirchen verschiedener Struktur und Geschichte
kennt und gar nicht einer Vorstellung huldigt, in der die eine Kirche
nur aus kirchenrechtlich und liturgisch
homogenen Teilen bestehen würde. Es wäre nicht einmal zu
wünschen."94
Als Beleg verweist Rahner dabei auf "Lumen Gentium" Nr. 13
wonach es "unbeschadet des Primats des Stuhles Petri"95
Teilkirchen gibt, die aus eigenen Überlieferungstraditionen
leben, die durch ihre Besonderheiten der Einheit dienen und ihr nicht
schaden. Für die Praxis erkennt aber auch Rahner, dass diese
Möglichkeit durch den CIC 1983 in Can. 368 in sofern
eingeschränkt wird, als hier das Partikularprinzip nur auf
Diözesen und kleinere Einheiten angewandt wird, wobei
größere
Teilkirchen nur als Gruppen von Diözesen verstanden werden. Dies
sei jedoch vergleichsweise irrelevant, da es trotzdem regionale
Bischofssynoden und anderes gäbe, was
faktisch auf größere Teilkirchen hinausliefe. So gäbe
es in Europa de facto eine französische oder eine deutsche
Teilkirche innerhalb der römischen Konfession, die Eigenarten
hinsichtlich des christlichen Lebens, der Theologie und sogar der
Liturgie hätten. "Diese Kirchen haben je eine Einheit auch
als Kirchen, eine Einheit, die nicht die bloß von Rom
verordnete und rein aus technischen Gründen gebildete Addition
mehrerer Diözesen ist. Diese Kirchen sind theologische
Größen,
über die Rom in seinem faktischen Verhalten gegenüber den
einzelnen Bischöfen und Diözesen nicht hinweg gehen
kann."96
Dies würde in Titeln wie "Primas von Italien" (Einer
der Titel des Papstes) oder an der Rede von der "Kirche Polens"
konkret deutlich. Dieses Prinzip lasse sich auch auf die großen
Konfessionen anwenden: Es wird also die These aufgestellt, "dass
das ekklesiologische Prinzip eines
legitimen Pluralismus in Disziplin und Leben der einzelnen
Teilkirchen nicht nur (wie das Konzil es ausdrücklich tut) auf
die Orientalischen Kirchen angewendet werden kann und muss, sondern
auch auf die Kirchen der Reformation."97
3. 1. 2. Anerkennung des
Petrusamtes?
Diese
Pluralität macht Rahner allerdings an der
Anerkennung der Funktion des Petrusamtes fest. Die damit verbundenen
konkreten Fragestellungen werden im Detail bei der Behandlung der
Thesen 4a+b behandelt, vorweg sei nur die Frage gestellt, was Rahner
unter dem Petrusamt versteht: Ein Abbild
der Funktion des biblischen Petrus, der als
"primus inter pares" versuchte, die Urchristenheit
zu koordinieren, dem ein Paulus aber in aller Deutlichkeit
widersprechen konnte, als er offensichtlich große Fehler
machte, oder ein hoch stilisiertes Amt,
dass absolutistische Monarchie-Vorstellungen auf
ein christliches Amt projiziert, wobei das
von menschlicher Hybris geprägte Amtsverständnis des I.
Vatikanum entsteht. Dabei muss seitens der reformatorischen Theologie
aber auch beachtet werden, dass dieses Verständnis spätestens
seit dem II. Vatikanum nicht mehr die allgemeine Denkweise
römischer
Theologie ist, auch dort nicht unbedingt, wo man sich ausdrücklich
auf das I. Vatikanum beruft. Diese kritische Frage an die
römischen
Theologen muss unter die Wirklichkeit der reformatorischen
Christenheit gerechnet werden, wenn Rahner schreibt: "Die
Kirchen der Reformation müssen in ihrer jetzigen geschichtlich
gewordenen Wirklichkeit betrachtet werden; man darf nicht
stillschweigend meinen, es sei die heilsgeschichtliche und kirchliche
Situation heute so gegeben, wie sie zu Beginn der Reformation im 16.
Jh. gegeben war, als sich Christen trennten, die bisher dieselbe
Liturgie, dieselbe Disziplin, dieselbe Theologie und dasselbe
kirchliche Leben hatten."98
3. 1. 3. Auch die römische
Konfession ist Teilkirche
Hier
kommt Rahner zu einer Aussage, die kaum
überbewertet werden kann, zumal sie die vorausgehenden Anfragen
und Vorschläge als auch für Rahner denkbare Richtung
darstellt: "Wenn die Kirchen der Reformation ... sich in die
eine Kirche integrieren, in der es dann die bisherige lateinische
Kirche als Teilkirche gibt..."99
Wenn Rahner hier zu der Einsicht fähig ist, dass auch die
römische Konfession Teilkirche der künftig einen Kirche
ist, so stellt sich doch die Frage, wie er zu manchen
Äußerungen
in These 2 kommt, bei denen die Sorge schwer von der Hand zu weisen
ist, Ökumene sei nach dem Verständnis von Rahner und Fries
letzten Endes eine Heimkehr in die -wenn auch modifizierte-
römische
Konfession. Diese Spannung besteht während des ganzen Buches.
Sie muss aber als sinnvoll akzeptiert werden, da es für die
heutige römische Theologie und gerade auch für das II.
Vatikanum typisch ist, wenn auf der einen Seite immer wieder Rekurs
auf das I. Vatikanum genommen wird, auf der anderen Seite aber z. B.
anderen Konfession eine eigenständige Bedeutung zuerkannt wird.
Nur die unökumenischen Seiten zu
sehen, wie Herms dies ständig tut, kann
genauso wenig eine Lösung sein, wie in eine ökumenische
Euphorie auszubrechen. So ist diese Spannung im Sinne der eingangs
erwähnten logischen Überlegung durchaus sinnvoll möglich.
3. 1. 4. Die
Missachtung kleiner christlicher Gemeinschaften
Aus
dieser Einsicht wird die Frage gestellt, wie die
Praxis dort aussehen sollte, wo auf einem Territorium Gemeinden
zweier Teilkirchen zugleich existieren. Dabei wird allerdings
deutlich, dass nur die großen reformatorischen Teilkirchen
gemeint sind, alle Freikirchen werden von
vornherein als "Sekten" abgetan.100
Sie seien keine Verhandlungspartner, "... selbst wenn solche
grundsätzlich einen Willen zur Einheit bekundeten. Solche
kleineren kirchlichen Gemeinschaften könnten vielleicht auch bei
ihrem Willen zur Einheit nicht recht in die bereinigte Landschaft der
Kirche in Einheit und Unterschiedenheit
ihrer Teile passen, weil sie doch zu klein sind, zu wenig
geschichtlich gewordene Substanz an christlicher Erfahrung und
christlichem Leben einbrächten und vor
allem, weil ihre Weiterexistenz mit der
Einheit des Glaubens in der einen Kirche auch bei Beachtung der 2.
These nicht möglich wäre, weil das formale Prinzip ihrer
Existenz als solcher mit dem Wesen des gemeinsamen Glaubens im klaren
Widerspruch stünde"101.
Diese Ausführungen moniert auch Jüngel
ausdrücklich trotz der Kürze seiner Rezension und der
Tendenz, zuerst einmal das Positive des Rahner-Fries-Plans
herauszustellen.102
Hier
zeigt sich das Grundproblem der weltweiten
Konfessionen, die kleinere christliche Gemeinschaften als Sekten
abstempelt und ihre Auflösung fordert, ohne zu überlegen,
ob sie nicht vielleicht auch Glaubenserfahrungen
gesammelt haben, die es wert sind, in den großen Konfessionen
rezipiert zu werden. Es wäre unter
diesem Gesichtspunkt die rhetorische Gegenfrage zu stellen, ob die
römische Konfession bereit wäre, dort, wo sie in der
Diaspora ist etwa in Schweden, die eigenen Gemeinden zu schließen
und deren Gemeindemitglieder in die
zuständige lutherische Gemeinde zu schicken. Dies wäre die
selbe Methodik rein quantitativen Denkens.
So
muss ein Plan zur Einigung der Kirche als realer
Möglichkeit auch diejenigen kleinen Konfessionen und
Denominationen einbeziehen, die an dieser Einheit interessiert sind.
Dies könnten etwa für Deutschland die in der ACK103
vertretenen Konfessionen, insbesondere Altkatholiken
und Methodisten sein. Eine Einigung kann nicht nur durch Abstimmungen
geschehen. Dies widerspräche auch These 2. Ein Ausschließen
einigungswilliger christlicher
Gemeinschaften, egal welcher Größe, würde den
gesamten Versuch der Einigung zur Bildung einer neuen
größeren
Konfession abwerten, vor der die kleinen Konfessionen und
Denomitationen um so mehr Angst haben
müssten, übersehen und
vereinnahmt zu werden. Dieses Gebilde wäre
genauso wenig berechtigt den Namen "Kirche" zu
verwenden, wie die heutigen Konfessionen!
3. 1. 5. Das konkrete
Zusammenleben
Vor
diesem Hintergrund entwickelt Rahner seine
Vorstellungen vom Zusammenleben der Teilkirchen Dabei konstatiert
Rahner, dass das Zusammenleben zweier Teilkirchen auf einem
Territorium bereits heute nach CIC 1983 can. 372 §2 in
Sonderfällen möglich ist. Er geht dabei realistischer Weise
zumindest für Europa und Nordamerika von dem Neben- und
Miteinander verschiedener Teilkirchen mit zum Teil recht
unterschiedlichen Strukturen aus. Dies sei um so mehr möglich,
als die Konfessionen bereits heute "friedlich und christlich
nebeneinander existieren und schon damit beweisen, dass sie auch nach
einer Einigung friedlich miteinander existieren können."104
Wie Rahner zu diesem positiven Bild ohne Wenn und Aber kommt, ist mir
allerdings unerklärlich. Es dürfen sicher die großen
Fortschritte seit dem II. Vatikanum nicht übersehen werden, die
sich teilweise gewiss auch in einem
Von-Einander-Lernen ausdrücken. Aber auch hier gilt, dass
"friedlich" mehr heißt, als nur Abwesenheit von
Krieg, in diesem Fall theologischer Krieg zwischen den Konfessionen.
Das heutige Nebeneinander, voller Misstrauen, Unwissenheit und
Unterstellungen, kann jedenfalls kein Vorbild für die künftig
eine Kirche sein, zumal Zusammenarbeit zumindest auf höherer
Ebene meistens nur dort zu finden ist, wo auf beiden Seiten die tiefe
Überzeugung herrscht, dass sie für einen selbst sehr
nützlich ist.
Bei
der Behandlung der Fragen des praktischen
Zusammenlebens von Teilkirchen verschiedenen Ritus'
beginnt Rahner damit, dass sie auch "... durch die gemeinsame
Beziehung auf Rom eine Einheit bilden".105
Dies wird noch im Sinn eines "legitimen Führungsanspruches
Roms"106
ergänzt. Dies steht im krassen Gegensatz zu
oben erwähnter Äußerung, auch die römische
Konfession sei in der künftig einen Kirche Teilkirche. So kann
seitens der anderen Konfession "Rom" sicher aus
pragmatischen Gründen, sozusagen wegen der gut entwickelten
"kirchlichen Logistik", Sitz der Kirchenleitung der künftig
einen Kirche sein, ein theologisches Prinzip "Rom" kann
jedoch nicht akzeptiert werden. Die einzige Stadt für die ein
solches Prinzip theologisch überhaupt denkbar wäre, ist
Jerusalem.
Diese
Gemeinschaft solle jedenfalls in einem ständigen
geschwisterlichen Austausch leben. Dies bedeute aber nicht die Fusion
der Institutionen der Teilkirchen. Die Einzelfrage verweist Rahner
mit Recht auf die Zukunft, sie würden den Rahmen seiner Schrift
sprengen. Dabei erwähnt er folgende Fragen:
Wie
wird mit dem Übertritt von einer Teilkirche in
die andere umgegangen?
Was
heißt Kanzel und Altargemeinschaft im
Einzelnen?
Wie
wird mit dem Nebeneinander von Zölibat und
Nichtzölibat umgegangen?
Welche
Feiertage sind geboten?
Wie
werden die Mitglieder besteuert?
Schwierigkeiten
bei der Lösung solcher Fragen
seien aber kein Grund, auf die Kircheneinheit zu verzichten! Dabei
müssten alle Seiten zu gewissen Verzichten bereit sein.
Dabei sei zu fragen, welche Verhandlungsgegenüber in Betracht
kämen: In der BR Deutschland etwa die Frage, ob die EKD oder die
Landeskirchen das Gegenüber seien.
Dabei wird für die reformatorische Seite auch bedacht, dass die
Einigung in den Gemeinden auf starken Widerstand stoßen
könne.
Deshalb sei diese These gerade auch für die Gemeinden wichtig,
da sie dabei so relativ viel von ihren Eigenheiten behalten könne.
3. 1. 6. Die sakramentale Praxis
Als
letzten Punkt erwähnt Rahner eine Angleichung
des sakramentalen Lebens: Da er diese für
wichtig hält, rechnet er mit konkreten Schwierigkeiten seitens
der reformatorischen Teilkirchen. Hier unterstellt Rahner den
reformatorischen Teilkirchen, sie könnten und müssten die
nicht reformatorischen Sakramente ebenfalls praktizieren. Wie
ich bei These 2 erwähnte ist ein Aufzwingen von sakramentalem
Handeln weder sinnvoll noch auf Grund von These 2 zwingend nötig.
Wenn Rahner davon redet, dass sich die reformatorische Theologie
über
die Reformation hinaus mit "neuen dogmengeschichtlichen
Erkenntnissen" auseinander zu setzten habe,
so ist dies in Hinblick auf die exegetische Bewertung von Mt. 28: 19f
richtig. Falsch ist aber, dass dies ein Für-Richtig-Halten der
römischen Sakramental-Theologie auch
nur denkbar macht. Dies scheitert schon alleine daran, dass es z.B.
die Eheschießung als kirchliches
Handeln in den reformatorischen Teilkirchen der EKD gar nicht gibt;
somit kann diese Frage nicht als einfache Definitionsfrage
behandelt werden, was man denn als Sakrament
bezeichne: Etwas, was es nicht gibt, lässt sich nicht
umdefinieren!
Diese
Aussage Rahners lässt sich höchstens
auf die Beichte anwenden, zumal es ja durchaus lutherische Theologen
gibt, die die Beichte als Sakrament sehen. Bezüglich der
Krankensalbung verweise ich auf die praktischen Perspektiven zu These
2. Die Erörterung der Weihe und der Firmung ergibt sich in §4.
4. These 6
"Die
Teilkirchen leben in einem gegenseitigen
brüderlichen Austausch in allen ihren Lebensdimensionen,
so dass die bisherige Geschichte und die Erfahrung der früher
getrennten Kirchen im Leben der anderen Teilkirchen wirksam werden
können."107
4. 1. Der Kommentar von H. Fries
"Diese
These entspricht der Zielvorstellung von
der künftig einen Kirche, die nicht als Einheitskirche
zu verstehen ist, sondern als Einheit in Vielfalt, als konziliare
Gemeinschaft, als Kirche der versöhnten Verschiedenheit. Die
Bedingung einer solchen Zielgestalt ist die
gegenseitige Anerkennung, die ihrerseits Gemeinsamkeit und
Verschiedenheit voraussetzt."108
Diese Gesamtperspektive sieht Fries im
Gegensatz zu verschiedenen Tendenzen:
4. 1. 1. Die Geschichte der
Konfessionen
Erstens
wende sie sich gegen die Tendenz der rein
negativen Bewertung der bisherigen Geschichte der getrennten
Konfessionen, worunter aber keine positive Bewertung der Trennung zu
verstehen sei. Fries versteht unter dieser Tendenz den Versuch, das
historische Geschehen in der anderen Konfessionen abzuwerten,
um den Zusammenhalt der eigenen Konfession zu stärken. Er
verweist dabei auch auf 1000 Jahre gemeinsamer Geschichte und darauf,
dass aus einer Fixierung auf die Vergangenheit keine christliche
Zukunftsperspektive zu entwickeln ist. Dabei setzt er voraus, "dass
die bisherige Geschichte und Erfahrung der bisher getrennten Kirchen
tolerabel ist".109
Dies ist aus reformatorischer Sicht fraglich angesichts von
Inquisition, Tridentinum und I. Vatikanum.
Vielmehr muss die Perspektive Fries' eher als eine trotz einiger
intollerabeler Punkte bestehende reale Möglichkeit gesehen
werden.
Die
Vergangenheit steht aber auch im Licht engagierter
Christen, die in allen Jahrhunderten mit ihrem Glauben unabhängig
von den Konfessionen Ernst machten. These 6 könne aber nicht
durch ein reines Dulden Realität werden. Vielmehr sei ein
gegenseitiges Geben und Nehmen angezeigt. Dies macht er am
üblichen
Beispiel des reformatorisch-römischen Austausches deutlich: Die
Themen Herrenmahl und Verkündigung. Dies müsse dann auch zu
einem gemeinsamen Angehen der großen Weltprobleme führen.
So entstehe eine "neuen größere Identität".110
Wieder wird deutlich, dass die künftig eine Kirche bei allen
Wurzeln in der kirchengeschichtlichen Vergangenheit etwas Neues ist.
Die Überlegungen werden abgeschlossen mit einem Begriffspaar
für den ökumenischen Dialog: Fries versteht die römische
Konfession als Konfession der Einheit, die reformatorische als
Konfession der Verschiedenheit. Ersetzt man
"Verschiedenheit" durch "Vielfalt", so kann der
Aussage, dass auch hier ein Von-Einander-Lernen möglich und
nötig ist, nur zugestimmt werden.
4. 1. 2. Die konfessionelle
Identität
Die
zweite Tendenz, gegen die sich Fries mit der
Kommentierung von These 6 wendet, ist der Versuch, einen
Identitätswandel der Konfessionen zu
erzwingen: Er wendet sich dagegen, dass das konfessionelle Ich
sterben müsse, damit der "ökumenische
Christus"111
Gestalt gewinne. Nach dieser Theorie sei "das
Konfessionsspezifische... infolge der Abgrenzung aus dem
Gegensatzprinzip entstanden und behindere damit die Ökumene,
konkret gesprochen, die künftig eine Kirche. Deshalb sei das
Festhalten an konfessionellen Identitäten nicht zu verantworten,
ja es breite faktisch die Sünde der Trennung aus."109
112Dem
hält Fries die Gefahr des Entstehens einer dritten Konfession
und des Degenerieren konfessionellen Frömmigkeit zu einer
abstrakten Theologie entgegen. "Die Ökumene soll nicht an
die Stelle der Konfessionen treten, die Konfessionen sollten vielmehr
Gestalt und Ausdruck von Ökumene sein."113
Am
Beispiel der römischen Konfession macht Fries
deutlich, was dies praktisch heißt: "Konkret gesprochen,
kann es z. B. nicht darum gehen, das so genannte
spezifisch Katholische, etwa Marienverehrung, eucharistische
Frömmigkeit, Fronleichnamsprozession,
Wallfahrten, Rosenkranz, Knien,
Kreuzzeichen, abzuschaffen, sondern sie zu
bewahren, sie, wo es geboten erscheint, zu erneuern und ihnen den
antireformatorischen Akzent zu nehmen, wie dies mancherorts
in der Praxis der Fronleichnamsprozession der Fall ist."114
"Die einmal ausgesprochene Vorstellung, dass dann Ökumene
erreicht sei, wenn Katholiken und Protestanten vor der ausgesetzten
Monstranz den Rosenkranz beten, ist
absurd."115
Wenn
dies, wie zu Anfang in anderem Zusammenhang kurz
angerissen, auch heißt, dass reformatorische
Abendmahlsfrömmigkeit in dem Sinne bestehen bleibt, dass in
Gottesdiensträumen dieser Teilkirchen
weiterhin kein Tabernakel steht, dass man aber auf die für
römischen Christen sehr verletzende Praxis verzichtet, den im
Abendmahl benutzten Wein weg zu schütten und
das Brot zu Weckmehl zu verarbeiten und dass von einem
reformatorischen Christen nicht verlangt wird, eine Monstranz
anzubeten oder einen Fronleichnahmsgottesdienst und die Prozession zu
besuchen, auch nicht wenn er Pfarrer ist und dass sich in den
Gottesdiensträumen dieser Teilkirchen weiterhin keine Marien-
und Heiligenabbildungen finden, so kann dem reformatorischerseits nur
zugestimmt werden.
Bei
alledem gäbe es genügend Bereiche, in
denen eine direkte Zusammenarbeit nahe liegend und
damit für die künftig eine Kirche nahezu verpflichtend ist.
So könnte eine gemeinsame Zukunftsperspektive erarbeitet werden,
ohne, dass jeder Angst haben muss, vor dem anderen zu kapitulieren
oder von ihm vereinnahmt zu werden.
4. 2. Zukunftsperspektive
Der
Perspektive dieser These wird man sich kaum
entziehen können, ohne sich entweder dem berechtigten Vorwurf
des Sektierertums oder dem der billigen
Gleichmacherei auszusetzen. In der Behandlung der Kommentierung
früherer Thesen blieben allerdings Fragen offen, wieweit Rahner
und Fries überhaupt die reformatorischen Teilkirchen mit ihren
bis auf weiteres unaufgebbaren
Schwerpunkten richtig wahrnehmen. So entsteht eine deutliche Spannung
zwischen der Offenheit und dem Nebeneinanders
in Liebe, die in dieser These dargestellt werden insbesondere im
Verhältnis zu dem bereits besprochenen
Schluss des Kommentars zu These 2 und dem noch zu
besprechenden Ende des Kommentars zu These 4A. Dies ist aber kein
Anlass, diese Perspektive, wie es Herms im
6. Kapitel tut, in eine völlig unkonkrete
Ferne zu rücken und dabei mit der Ausrede der
Nicht-Einmischung in das Werk Gottes auf ein konkretes
Engagement zu verzichten.116
Vielmehr wird gerade an dieser Perspektive konkret deutlich,
wie viel Verständigungsarbeit hier und heute zu leisten
ist, damit diese Perspektive eine Chance hat.
5. These 8
"Zwischen
den einzelnen Teilkirchen besteht
Kanzel- und Altargemeinschaft."117
5. 1. Der Kommentar von H. Fries
In
These 8 wird das eigentliche sichtbare Zeichen der
Gemeinschaft, die Gemeinschaft von Kanzel und Altar besprochen. Mit
dem Umkehrschluss "solange es keine
Abendmahlsgemeinschaft gibt, solange gibt
es keine Kirchengemeinschaft, und solange es keine
Kirchengemeinschaft gibt, gibt es keine Abendmahlsgemeinschaft"118
gibt Fries die gängige römische Denkweise wieder. Es folgt
die Begründung der römischen Theologie, dass man noch nicht
so weit sei und die Spaltung aushalten müsse. Hier wird die
Brisanz deutlich, die diese Frage enthält: Dem ersten Teil des
zitierten Satzes wird reformatorische Theologie ohne Wenn und Aber
zustimmen: Es ist keine feste christliche Gemeinschaft denkbar, in
denen Teile einander vom Herrenmahl auszuschließen. Wieweit
aber Christen, selbst bei fehlender Kirchengemeinschaft, berechtigt
sind, einander vom Herrenmahl auszuschließen ist fraglich, da
hier Christus und nicht eine Konfession einlädt. Die
Verweigerung der Einladung enthält immer ein
"Dich-Hat-Christus-Nicht-Eingeladen" und somit das Element,
dem anderen den Glauben abzusprechen. Alle großen Konfessionen
behaupten aber immer wieder, dass dieses Den-Glauben-Absprechen der
Vergangenheit angehört. In der Gegenwart von nicht eingeladenen
Angehörigen der anderen Konfession, insbesondere von
konfessionsverschiedenen Paaren, die
liturgische Wendung "selig sind, die geladen sind" zu
verwenden, grenzt schon an einen, allerdings wohl nicht
beabsichtigten, Sarkasmus.
In
der indirekten Art, in der Fries diese römische
Perspektive zitiert, ist ein deutliches Stück Distanz zu
erkennen, das er selber gegenüber diesem Ansatz hat. So verweist
er auf eine zweite "... Abendmahl und die Abendmahlsgemeinschaft
sind aber auch ein Weg, um zur Kirchengemeinschaft zu gelangen."119
Dabei seien sich ja in der Bejahung des Zieles die Konfessionen
einig: Da der Gottesdienst auch nach römischem Verständnis
Wort- und Mahlfeier sei, wäre das Ziel
über die Mahlfeier hinaus auch die Kanzelgemeinschaft.
So dürfe weder in der reformatorischen Praxis der Eindruck
entstehen, das Abendmahl sei nur ein Anhängsel an den
Gottesdienst, noch in der römischen Konfession, dass ein
Verkündigungsteil auch fehlen könne.
Dieser Anspruch muss reformatorischerseits dahingehend ergänzt
werden, dass Verkündigungsteil "Predigt"
als explizite Schriftauslegung, bedeutet. Die Kanzelgemeinschaft sei
dabei, da sie bereits heute teilweise praktiziert würde, keine
Ausnahmenerscheinung mehr. Die Aussage Fries' wird vom CIC 1983
allerdings in Frage gestellt: In Can. 767 §1 bleibt die Homilie
ausdrücklich dem Priester oder Diakon
vorbehalten, was eine von einem reformatorischen Christen, auch einem
Pfarrer gehaltene Homilie, also einen Kanzeltausch
ausschließt. In §2 wird die Homilie für
sonntägliche
Gottesdienste verpflichtend vorgeschrieben. Dieser Can. kennt keine
Ausnahme. Die Kanzelgemeinschaft stellt also zumindest für die
Verantwortlichen des Vatican
entgegen der Aussage Fries doch eine so "beunruhigende
Ausnahmeerscheinung"120
dar, dass dagegen Kirchengesetze verfasst werden.
Freilich wird dieser Paragraph bei weitem nicht so rigide angewendet
wie die Abgrenzungsformulierungen im
Zusammenhang mit dem Herrenmahl. Da aber die Vorschriften des can.
767 erst seit 1983 in der römischen Konfession bestehen, kann
man doch sagen, dass sie zwar die sonntägliche
Wortverkündigung
neu entdeckt hat und sie deshalb verpflichtend vorschreibt, dass sie
sie zugleich aber, wie alles wichtige in dieser Konfession, an die
interne Hierarchie knüpft.
Dass
aber, wenn erst einmal erreicht, Kanzel- und
Altargemeinschaft vergangenen Streit und Verwerfungen relativieren,
belegt Fries an der Leuenberger Konkordie. Ein ähnliches
Geschehen sieht er auch als für reformatorische und römische
Konfession angezeigt. Dazu müssen folgende Bedingungen
erfüllt
sein:
-
Eine Grundlage ist die schon bestehende Gemeinschaft
aller Christen durch die eine Taufe und den gemeinsamen Glauben an
die eine Erlösungstat Christi.
-
Bzgl. des Herrenmahls gebe es schon heute neben
Differenzen auch Gemeinsamkeiten: Dass andere Sakramente als die
Taufe in anderen Konfessionen empfangen werden, werde auch in Lumen
Gentium 15 zugestanden. Damit sei, vor allem bzgl. der
reformatorischen Teilkirchen, das Herrenmahl gemeint. Im II.
Vatikanum werde dies zwar durch den "defectus sacramenti
ordinis" eingeschränkt, es sei aber auch hier die lebendige
Gemeinschaft mit Christus gemeint.121
Deshalb sei die "plena realitas" nicht gegeben. Dieser
defect liege jedoch im sakramentalen Zeichen, nicht in der Sache, die
bezeichnet werde. Wieder zeigt sich, dass das Herrenmahl heute eo
ipso kein grundlegendes Hindernis mehr ist, vielmehr handelt es sich
auch hier um den Streit um das Amtsverständnis. Den Opferstreit
bezeichnet Fries als heute nicht mehr relevant und verweist dabei auf
die Arbeit der römisch-lutherischen Kommission. Wie weit die
Interpretation, dass Christus dargebracht
werde, außer Christus aber nichts, auf die Zustimmung einer
Mehrheit der reformierten Theologen trifft, erscheint mir
fraglich.122
-
Die letzte Bedingung ist für Fries die
Glaubensgemeinschaft über Frage nach Taufe und Herrenmahl
hinaus, wie sie bereits in These 1 behandelt wurde. Dass dies nicht
an der Anerkennung des Papstums im Sinne
des I. Vatikanums scheitern müsse, zeige sich an der
Eucharistiegemeinschaft mit den
orientalischen Teilkirchen, die auch ohne die Einigung über das
Unfehlbarkeitsdogma bestehe. Dies sei nach
J. Ratzinger auch nicht zu verlangen!123
Beim
erneute Verweis auf das Ämterproblem ist
Fries sehr optimistisch: Er verweist auf die verschiedenen
Konvergenzerklärungen. Dieser weit
verbreitete Optimismus ist jedoch unrealistisch. Diese Papiere
sind solange noch eine "Trockenschwimmübung", solange
allen Ernstes, selbst von Fries, wie in These 4a zu sehen ist ein
Papstamt in einem nur geringfügig
geänderten Sinne des I. Vatikanums gefordert wird. Hier zeigt
sich die Spitze eines "ämtertheologischen Eisberges",
der noch kaum zu tauen anfängt. Im gleichen Atemzug stellt Fries
aber für das Abendmahl die Forderung, dass "der Feier ein
ordinierter Liturg
vorsteht"124
Unter den Voraussetzungen, die heute
bestehen und Fries nicht in Frage stellt, heißt dies den
faktischen Verzicht auf das "Priestertum aller Gläubigen"
im Sinne reformatorischer Theologie zu fordern. Diese Forderung
bedeutet, dass gerade in einem Bereich, in dem die reformatorische
Konfession, insbesondere die lutherische Teilkirchen, noch derart
viel realisieren muss, um eine bis heute in der reformatorischen
Theologie nicht widerlegte Grundforderung der Reformatoren
zu verwirklichen, die wenigen Schritte in die richtige Richtung, die
getan werden, auch noch aufgegeben soll. Deshalb kann diese Forderung
im Sinne Fries nicht erfüllt werden. Dieses Thema wird bei der
Besprechung der Thesen zum Amt näher zu erörtern sein.
Für
den Umgang mit Brot und Wein hält auch
Fries die Praxis des reinen Tisches möglich. Diese
Möglichkeit
wurde ja in der Einführung schon explizit dargestellt. Wieso
dagegen der Brauch der Aufbewahrung der Reste für die Kranken
nicht aufgegeben werden darf, wird nicht überzeugend
begründet.
Die reformatorische Praxis, am Krankenbett Abendmahl zu feiern, kann
diese Funktion mindestens ebenso gut übernehmen.
Dies wäre wohl eher einer der Bereiche in der jede Teilkirche
ihren entsprechenden Ritus haben kann. Der mit dem Krankenabendmahl
verbundene Zeitaufwand macht allerdings, wenn diese ganzheitliche
Form der Seelsorge wieder mehr zum Normalfall wird, eine Loslösung
der Feier von der Person des Pfarrers nötig. Für Fries
ergibt sich zusammenfassend, "dass die Alternative: Abendmahl
als Zeichen und Ausdruck schon bestehender Einheit oder als Einheit
bewirkendes Zeichen, nicht zu Recht besteht. Denn die Einheit des
Glaubens und der Kirche ist nicht monolithisch, statisch fixiert und
als endgültig abgeschlossen zu denken: sie ist offen und steht
als bestehende und lebendige Einheit im Zeichen des Unvollendeten,
des Unterwegs, des eschatologischen Vorbehalts. Diesen
ekklesiologischen Tatbestand kann man auch
in der Weise beschreiben, dass man die Wirklichkeit der Kirche als
Gabe und Aufgabe bestimmt; die in der Eucharistie erscheinende
Einheit kann als durch Jesus Christus vorgegebene Einheit verstanden
werden, die für die Gemeinschaft der mit Christus verbundenen
zur ständigen und unaufhörlichen Aufgabe wird; sie kann als
Streben nach Einheit... , als Bemühung um Einigung, um
Versöhnung verstanden werden."125
Auf dieser Grundlage beschreibt er die gemeinsame Feier des
Herrenmahls als Weg zur Einheit. Da eine volle
Eucharistiegemeinschaft den Eindruck vermitteln könnte, dass
eine weitere Einigung nicht nötig sei, wäre zum heutigen
Zeitpunkt eine gegenseitige Einladung dort angebracht, wo dies nicht
als Vortäuschung falscher theologischer Tatsachen verstanden
werden könnte. Dies sei, entgegen den offiziellen Stellungnahmen
der römischen Konfession z. B. dort, sozusagen in einem auf die
Zukunft hin vorauseilenden Gehorsam angebracht, wo ökumenische
Gruppen seit langer Zeit im Glauben zusammengewachsen sind oder in
einer konfessionsverschiedenen Ehe, die sich selber als
ökumenische
Chance sieht. Gerade der konfessionsverbindende Aspekt der
so genannten "Mischehe" ist ein Faktor, der heute
noch viel zu wenig genutzt wird126.
Einen
weiteren Weg zeigt Fries noch zur
Altargemeinschaft im Zitat des Dokumentes "Das Herrenmahl":
"Der beste Weg zur Einheit in der eucharistischen Feier und
Gemeinschaft ist die Erneuerung der Eucharistie selbst in den
verschiedenen Kirchen in Bezug auf Lehre
und Liturgie"127
Dies sei nach Fries auch hier der Schritt zur Mitte, der die
Ökumene
vorwärts treibt. Dass der Weg zur Mitte, zu Christus zu gehen
ist, ist selbstverständlich auch reformatorische Theologie. Nur
ändert dies nichts an dem Streit darüber, wo eigentlich die
Mitte ist! Für den römisch-lutherischen Dialog werden dabei
folgende konkrete Forderungen für die liturgische Praxis
an einander gestellt, um zu dieser Mitte zu gelangen: "Nach
lutherischer Überzeugung ist katholischerseits anzustreben: 1.
Die Vermeidung der Messfeier ohne
Beteiligung des Volks; 2. die bessere Verwirklichung der
Verkündigung innerhalb jeder Eucharistiefeier;
3. die Spendung der heiligen Kommunion unter beiderlei Gestalten.
Nach katholischer Überzeugung ist lutherischerseits anzustreben:
1. der häufigere Vollzug des Abendmahls(... ); 2. eine
größere
Beteiligung der ganzen Gemeinde (insbesondere der Kinder); 3. eine
engere Verbindung von Wort- und Sakramentsgottesdienst."128
Der größte Teil davon ist bereits als Tendenz in diesen
beiden Konfessionen zu erkennen, der problematischste Teil für
die Praxis ist wohl die explizite Forderung des Kinderabendmahls!
Ansonsten zeigt hier Fries ein für römisch-ökumenische
Theologie typisches Verhalten: Während er sonst die
reformatorische Teilkirche als Ganzes betrachtet, bezieht er sich
hier nur auf die der römischen Konfession natürlich
näher
stehenden Lutheraner und klammert die
Reformierten aus! Dies ist sicherlich verständlich, schadet aber
einer positiven Rezeption des Rahner-Fries-Planes in den
reformatorischen Teilkirchen!
5. 2. Perspektiven
Der
Perspektive der Kanzel- und Altargemeinschaft
möglichst vieler Christen wird sich kein Christ entziehen
können. In den bisherigen Fragen konnten immer wieder praktische
Lösungen gedacht werden, die eine für alle Seiten
mögliche
Praxis beschreiben, auch in Fällen, in denen die theologischen
Hintergründe teilweise kontrovers sind. Dies ist ein legitimes
Verfahren, da so ein Mehr an Einheit erreicht wird, ohne dass
Christen ihr Gewissen voreilig verleugnen. Der eingangs erwähnte
Gedanke des Protestes ist in Fraktionen aller Konfessionen bis heute
erhalten. Wie sich dieses Verhalten, das das eigene menschliche
Verstehen absolut setzt, vor der erkannten Wahrheit Christi, der zur
Einheit ruft, verantworten will ist äußerst fraglich. Die
"Protestierer" sollten lieber
gegen die sich ausbreitende Gottlosigkeit der Welt protestieren, als
gegen die eigenen Geschwister im Herrn! Die Hauptfrage ist allerdings
noch offen geblieben: Lassen sich solche Lösungen auch in der
Frage des Amtes finden?
§4 Die Frage nach dem Amt
6. These 7
"Ohne
Praejudiz über die theologische
Legitimität des bis jetzt bestehenden Amtes in den getrennten
Kirchen nach dem Urteil einer anderen Kirche verpflichten sich alle
Teilkirchen, von nun an die Ordination
durch Gebet und Handauflegung so
vorzunehmen, dass ihre Anerkennung auch der römisch-katholischen
Teilkirche keine Schwierigkeiten bereitet."129
6. 1. Der Kommentar von K. Rahner
Der
Streit um das Amtsverständnis wird am
konkretesten in der Frage nach der apostolischen Sukzession:
Hier liegt, wie oben dargestellt z. B. das eigentliche Problem der
Altargemeinschaft. Diese Schwierigkeit nennt auch Rahner in seinem
Kommentar und zwar als Fragestellung innerhalb der westlichen
Christenheit. Konkret spitze sich diese Frage auf die Frage nach der
sakramentalen Gültigkeit der Ordination zu. So sei die
Gültigkeit der anglikanischen Weihe diskutierbar, viel
schwerwiegender sei diese Frage in der Auseinandersetzung mit den
Teilkirchen der Reformation. Auch wenn diese Lehre nicht lehramtlich
definiert sei, so sei doch nach allgemeinem römischem
Verständnis sicher, dass durch Fehlen der bischöflichen
Handauflegung die Ordinationen der
reformatorischen Teilkirchen ungültig seien. Allerdings sei die
Gültigkeit vergangener sakramentaler
Handlungen nicht mehr endgültig zwischen römischer und
reformatorischer Konfession zu klären, so sei vielmehr auf die
Zukunft zu verweisen: Der Streit über die Vergangenheit könne
nach These 2 gehandhabt werden.
Für
die Zukunft setzt Rahner allerdings für
alle Teilkirchen voraus, "dass es in ihnen auch Leiter der
eucharistischen Feier und des Zuspruchs der Vergebung im amtlichen
Auftrag gibt, die nicht Bischöfe sind, aber deren Mitglieder und
Gehilfen, daß also in allen Kirchen die Amtsträger gegeben
sind, die wir katholisch 'Priester' nennen."130
Daneben sei zu fragen, ob es unterhalb des Priesters auch ein
Diakonat gebe. Dieses könne aber relativ frei definiert werden,
für ihn wäre aber eine dreigeteilte Weihe (Bischof,
Priester, Diakon), neben der es noch andere Ämter geben kann,
wichtig.
Die
nächste Frage sei die Art der Amtsübertragung:
So sei es seiner Meinung kein Problem, dass die
Ordination in Zukunft durch Gebet und Handauflegung zu erfolgen habe.
Um die Sukzession wieder formal zu realisieren schlägt Rahner
vor, dass künftig Weihen von mehreren Bischöfen gemeinsam
vorgenommen werden sollen. Einer dieser Bischöfe müsse
dabei nach römischen Maßstäben bereits in der
Sukzession stehen. Auf die Dauer würde so der Zustand fehlender
Sukzession aufgehoben.
Dabei
solle nicht zu sehr auf den faktischen Vorgang
seitens der römischen Theologie geachtet werden, da auch keine
Garantie für das konsequente Bestehen in der katholischen
Kirchengeschichte gegeben sei. In diesem Sinne müsse das
sakramentale Ganze der Kirche gesehen werden, statt physikalische
Prinzipien überzubewerten.
6. 2. Anfragen
Befremdlich
an den Ausführungen Rahners ist, dass
er den reformatorischen Ansatz des "Priestertums aller
Gläubigen" überhaupt nicht zur Kenntnis nimmt und ohne
theologischen Hintergrund bei der Sukzessionsfrage stehen bleibt,
obwohl dies keine definierte Lehre ist. Rahner geht also offenbar
davon aus, dass diese Fragestellung in den Teilkirchen der
Reformation überholt sei. Wenn man dabei die Praxis im Rahmen
der EKD sieht, in der in weiten Bereichen der gleiche Pfarrerkult
herrscht und in der meist die Gemeindemitglieder noch weniger an der
Gottesdienst-Gestaltung beteiligt sind, als in der römischen
Konfession, in der es in vielen Gemeinde-Ältestenkreisen ein
Tabu ist, dass auch ein Nichttheologe selbständig Gottesdienst
einschließlich Predigt und Abendmahl halten könnte, so
kann es Rahner nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass er von der
Faktizität der EKD ausgeht. Trotzdem
darf die Verbindung von reformatorischer Praxis und römischer
Theologie nicht dazu führen, dass das in der deutschen
Kirchengeschichte nach der Reformation meist stiefmütterlich
behandelte Anliegen des "Priestertums aller Gläubigen"
völlig in Vergessenheit gerät. Hier besteht bis heute ein
ausgeprägter Nachholbedarf.
Da
eine theologische Einigung hier bis auf weiteres
nicht in Sicht ist, muss unter den in der
Einleitung genannten Voraussetzungen gefragt werden, welche
praktischen Grundanliegen in den
Konfessionen bestehen.
-
Die reformatorischen Teilkirchen haben das Anliegen,
dass prinzipiell jedes (zuverlässige und bewährte)
Gemeindemitglied priesterliche Funktionen
einschließlich der Leitung einer Abendmahlsfeier
übernehmen kann. Priestertum aller Gläubigen heißt ja
nicht, dass es keine priesterliche Funktion mehr gibt, sondern dass
sie jeder Christ übernehmen kann. Dieses muss natürlich
durch eine Kirchenordnung vor
Missbrauch geschützt werden.
-
Die römische Teilkirche hat das Anliegen, dass
priesterliches Handeln, insbesondere das sakramentale, um seiner
Gültigkeit willen in einem besonderen Verkündigungsauftrag
geschieht, in dem sie eine sakramentale Weihe erkennen kann.
6. 3. Möglichkeiten
Nun
sieht die reformatorische Konfession in der
Verkündigung ihren besonderen Auftrag, und auch im
ökumenischen
Dialog ist die Verkündigung das Paradebeispiel
dessen, was diese Teilkirchen zur künftig einen Kirche
beizutragen hat. Auf der anderen Seite ist es das Anliegen der
römischen Konfession, dass Verkündigung möglichst
immer durch Wort und Sakrament geschieht. Schließlich stellt
Rahner das Amt des Diakons, das nach
römischem Verständnis durch die sakramentale Ordination
Weihe ist, zur Disposition. Und warum sollte ein Diakon im Sinne
dieses neu zu definierenden Diakonates
nicht der Herrenmahlsfeier vorstehen, zumal er durch Handauflegung
und Gebet in der apostolischen Sukzession steht. Vom Priester
würde
sich ein solcher Diakon dadurch unterscheiden, dass er nicht den
Auftrag hat, die Gemeinde (in welcher Form auch immer) zu leiten.
Auf
Grund welcher Definition müsste
es die römische Konfession ablehnen, wenn die
reformatorischen Teilkirchen statt der bisherigen Praxis der
Konfirmation dazu übergingen, zwischen 10 und 14 Jahren (über
das Alter muss vor allem aus religionspädagogischer
Sicht diskutiert werden) einen Vorbereitungsunterricht zur ersten
Teilnahme am Abendmahl und in Glaubensgrundlagen vorzusehen. Ab etwa
18 Jahren wäre dann ein weiterer grundlegender Unterricht für
alle in der Gemeinde aktiven reformatorischen Christen vorzusehen, an
dessen Abschluss eine Beauftragung für die Verkündigung
stände, die seitens der römischen Theologie als Weihe in
dieses reformatorische Diakonat verstanden
werden kann. Auf diesem Weg hat jeder reformatorische Christ, der
sich aktiv am Gemeindeleben beteiligt, die
auch für die römische Teilkirche akzeptable Grundlage zur
Verkündigung in Wort und Sakrament. Dies muss natürlich im
Einzelfall durch die Kirchenordnung geregelt werden: So
bestünde ein weiterer Unterschied zwischen Pfarrer und
Diakon darin, dass dieser Diakon, um die Feier des Herrenmahls
erlaubt zu leiten, einen besonderen Auftrag im Einzelfall braucht,
während dieser beim Pfarrer prinzipiell gegeben ist.
Außerdem
könnte man sich darauf einigen, dass diese Diakone der
reformatorischen Teilkirchen, um römische Christen nicht in
Schwierigkeiten zu bringen, dem Herrenmahl erlaubt nur in
Gottesdiensten vorstehen, in denen ein großer Teil der
Teilnehmer seiner Teilkirche angehören. Außerdem müsste
noch über Art und Dauer des Unterrichts
diskutiert werden. Entscheidend ist dabei nur, dass es für
in der Gemeinde aktive weibliche wie männliche
Gemeindemitglieder der Normalfall ist, in diesem Sinne Diakon zu
sein.
Römische
Christen sollen, wenn sie Bedenken gegen
diesen Vorschlag haben, sich daran erinnern, das auch in ihrer
Konfession darüber diskutiert wird, ob nicht bewährte
Gemeindemitglieder geweiht werden sollen, um die Eucharistie zu
leiten, da das Recht der Gemeinde auf die Eucharistie höher zu
bewerten ist, als die Probleme, die sich durch eine solche Praxis
ergeben. (So bei der Rottenburger Diözesansynode131)
Darin, dass diese Diakone nicht alle Handlungen selbstständig
ausführen dürfen, kann ein römischer Christ eine
Gliederung der Ämter sehen. Reformatorischerseits wäre dies
allerdings nur als Zeichen menschlich notwendiger Ordnung zu
verstehen.
Reformatorische
Vertreter des "Priestertums aller
Gläubigen" sollten bedenken, dass das "Priestertum
aller Gläubigen" so wieder ganz anders den
Gemeindemitgliedern bewusst gemacht werden
könnte. Man muss in der Einsegnungshandlung ja nach These 2 kein
Sakrament sehen, zumal Konfirmanden ja schließlich
auch eingesegnet werden und damit Konfessionsmitglieder mit
allen Rechten und Pflichten sind. Auf diesem Weg könnte aber
eine Praxis gefunden werden, die einen Teil des schwierigsten
Problems der römisch-reformatorischen Ökumene, des
Amts und Kirchenverständnisses, so löst, dass sich keine
der beiden Konfessionen selbst verleugnen muss.
7. These 5
"Alle
Teilkirchen haben nach alter Überlieferung
Bischöfe an der Spitze ihrer größeren
Untergliederungen. Die Bischofswahl in diesen Teilkirchen braucht
nicht in der jetzt in der römisch-katholischen Kirche normal
geltenden Weise geschehen (auch das neue römische Kirchenrecht
kennt andere Weisen der Bischofsbestellung als durch die freie Wahl
des Papstes: can. 377 §1)."132
7. 1. Der Kommentar von H. Fries
Das
römische Prinzip der Hierarchie wendet Fries
auf die Teilkirchen gemäß These 3 an: Für ihn
muss der "amtliche Vorsteher" einer dieser
Teilkirchen ein Bischof sein. Dies sei möglich, da alle Kirchen,
außer den kongregationalistischen Freikirchen eine episkopale
Struktur hätten. Dies gälte auch für die Teilkirchen
der Reformation. Wieder werden allerdings die reformierten Christen
ausgeklammert, zumal nur die reformierten Christen Ungarns das
Bischofsamt explizit kennen. Auch im weiteren ist nur noch von
Lutheranern die Rede: Sie könnten einem Bischofsamt im
Unterschied zum Amt des Pfarrers in sofern zustimmen, als nur der
Bischof das Recht der Ordination habe. Die stark synodale Ausrichtung
der reformierten Teilkirchen wird nur thematisch gestreift. Fries
verweist anschließend auf den dogmengeschichtlichen Hintergrund
innerhalb der römischen Konfession: auf das Tridentinum, wo
beschlossen wurde, dass der Bischof
besondere Vollmacht habe. Dies wurde aber nicht als göttlicher
Wille definiert. Auch sei die Verwerfung der Gültigkeit der
lutherischen Ämter keine verbindliche römische Definition,
sondern nur allgemeine römische Praxis. Um so befremdlicher ist
es, wenn dann ohne zwingende Notwendigkeit eine Superiorität auf
dem Gebiet der Jurisdiktion zugestanden
wird. Dabei habe das Kollegium der Bischöfe eine besondere
kirchenleitende Funktion. Dies begründet Fries mit Lk.
10: 16. Diese Begründung ist allerdings exegetisch fraglich: In
Lk. 10 wird von den "72" nur mit Pronomen geredet. Daraus
eine Beauftragung von Bischöfen als Kollegium abzuleiten, ist
doch ein recht freier Umgang mit biblischen Texten. Es wäre
wohl, wenn man von einem gemeinsamen Auftrag ausgeht, nahe
liegender, diesen ekklesiologisch
als Auftrag aller mit der Verkündigung Beauftragter, also aller
Christen zu sehen. Hier kommt die römische Theologie des
dreigeteilten Weihesakramentes voll zum Tragen. Nur der Bischof habe
die Weihe in ihrer ganzen Fülle. Allerdings bestehe auch ein
großes Maß an Gemeinsamkeit zwischen Bischof und
Presbyter. Fries relativiert am Ende seiner Ausführungen über
die Funktion des Bischofs die Unbedingtheit
der Forderung, dass nur der Bischof weihen dürfe, mit der
Praxis, dass im Gegensatz zum Tridentinum die Firmung auch durch
Priester, die die Bischofsweihe nicht haben, auszuteilen. "Sollte
das, was von der Firmung gesagt und bestimmt ist, prinzipiell und
möglicherweise nicht auch von der Ordination gesagt werden
können"133?
Nun
behandelt Fries die apostolischen Sukzession in
Bezug auf das Bischofsamt. Dabei legt er Wert darauf, dass die
Sukzession ihren formalisierenden Charakter verliert und von der
Frage nach der ungebrochenen Kette von Handauflegungen Abstand
gewinnt. Dies ist gerade für die römische Konfession
wichtig, da die physisch verstandene Sukzession kirchengeschichtlich
auch in der römischen Theologie immer fraglicher wird. So
verstände die römische Lehre "die apostolische
Sukzession im Bischofsamt als Zeichen und als Dienst an der
Apostolizität der Kirche."134
So sei die apostolische Sukzession im Bischofsamt ein Zeichen der
Apostolizität, nicht diese selbst. Sie sei keine Garantie für
diese, auch nicht wenn nach der Mehrheit der Bischöfe
gegangen wird (wie z. B. im arianischen Streit). Trotzdem sei
dieses Zeichen so wichtig, dass es in der künftig einen Kirche
nicht fehlen dürfe. Diese Fragen seien allerdings alle auf die
Zukunft zu beziehen, eine nachträgliche Erörterung dessen,
wie Vergangenes zu bewerten sei, könne nicht Teil einer auf die
Zukunft der einen Kirche gerichteten Perspektive sein.
Als
zentral für den ökumenischen Dialog
bezeichnet Fries die Form der Bischofswahl. Er verweist darauf, dass
auch die heutige römische Konfession andere Formen als die Wahl
des Bischofs durch den Papst kennen. In den
Bistümern Chur, Basel und St. Gallen findet eine freie Wahl des
Bischofs durch das Domkapitel statt. Der Papst bestätigt nur die
vollzogene Wahl. Falls die Bestätigung durch den Papst
ausbleibt, hat wiederum das Domkapitel die Wahl. Bei den mit Rom
unierten Ostkirchen
wird der Bischof durch die Synode der Bischöfe gewählt.
Dies habe die römische Konfession in das Ostkirchenrecht
übernommen, allerdings mit dem Zusatz, dass die Wahlliste
vorher genehmigt werden müsse. Über den von Fries
aufgestellten Anspruch, dass in Zukunft möglichst kein Staat auf
die Wahl eines Bischofs Einfluss nehmen
dürfe, wird weite Einigkeit herrschen. Wenn dieser staatliche
Einfluss wegfalle, entfalle auch ein historischer Grund für
die Bischofsernennung durch den Papst. Er verweist auch auf
nachkonziliare Entwicklungen in der römischen Theologie: "Die
Beteiligung des ganzen Gottesvolks an der
Wahl seiner Bischöfe erscheint als eine Forderung der
Ekklesiologie der Gemeinschaft, die sich immer mehr durchsetzt und
einige Akzentverschiebungen mit sich gebracht hat, die von großer
ökumenischer Tragweite sind."135
In diesem Sinne habe auch das neue Kirchenrecht mehr Offenheit.
Alles
in allem erscheint gerade der zweite Teil der
Kommentierung dieser These eher als an die römische Theologie
gerichtet, um die eigene Konfession anzuregen, nicht unnötig
Forderungen bzgl. der Bischofswahl aufzustellen, die für
reformatorische Christen nicht nachzuvollziehen sind.
7. 2. Anfragen
Sieht
man, wie relativ Fries über die Sukzession
im Bischofsamt redet, so wird es keine Probleme mit sich bringen,
wenn dieser sowieso nicht definitiv sichere Begriff in den
Teilkirchen der künftig einen Kirche unterschiedlich gehandhabt
wird, unter Beachtung von Regeln, die dafür sorgen, dass
entsprechende Ordinationshandlung als Sakrament verstanden werden
können. Für reformatorische Theologie stellt sich dabei die
Frage nach dem Stellenwert dieses Amtes: Es kann nur als notwendige
und sinnvolle Lösung auf Grund der menschlichen Schwächen
im Verhältnis zum Geist und den Charismen (1. Kor 12+14)
verstanden werden. So ist auch die Hierarchie zu werten. Dies muss
künftig den praktischen Umgang mit Ämtern in den
reformatorischen Teilkirchen bestimmen können. Die
reformatorische Theologie kann allerdings ein Bischofsamt
akzeptieren, dass sich dadurch auszeichnet, dass alleine der Bischof
Pfarrer ordiniert, um so kirchenordnend die Ordination nicht
willkürlich werden zu lassen, denn als exekutives Organ der
Synode ist er Repräsentant seiner Teilkirche. Dies
müsste genügen, um römischen Theologen die
Möglichkeit zu geben, darin eine Sakramentalität
zu erkennen. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein reformatorischer
Bischof Entscheidungen nur in Verbindung mit den konstitutiven
Organen seiner Teilkirche trifft. Die konstitutive Bedeutung von
Synoden deckt sich mit der Aussage Fries, die dieser im
Anschluss an das II. Vatikanum macht,
dass nämlich das Presbyteramt dem des Bischofs ähnlich sei.
Was das Recht des Papstes auf Einsetzung von Bischöfen betrifft,
so ist nur die Besetzung eines reformatorischen Bischofsamt
nach Konstitution der entsprechenden Teilkirche denkbar. Eine
Vorschlagsliste ist nur dann annehmbar, wenn im Streitfall
eine kommissarische Leitung der Teilkirche durch deren konstitutive
Elemente gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang muss noch
einmal Rekurs auf These 7 genommen werden: Soll die formale
Sukzession durch Handauflegung bereits in dieser Sukzession stehender
bei Bischofsordinationen in den reformatorischen Teilkirchen
hergestellt werden, so wäre es im Sinne reformatorischer
Theologie, wenn bei allen zukünftigen Ordinationen der Kirche
auch zumindest ein verantwortlicher Nichttheologe mit Handauflegung
an dieser Einsegnung beteiligt werden
könnte. So könnte die auch von Fries erwähnte
"Communio-Ekklesiologie"136
der Beteiligung des ganzen Gottesvolkes an
kirchlichen Ämtern deutlich werden.
Schließlich
wird an diesem Kapitel wieder
deutlich, dass Fries sehr oft wenn er von der reformatorischen
Konfession redet, nur die Lutheraner meint. Dies ist für
Bestrebungen, alle Christen zu einen, ein sehr bedenklicher Ansatz,
der einem römischen Theologen zwar einiges an
Auseinandersetzungen erspart, der aber einen entscheidenden Teil der
reformatorischen Christenheit ausklammert.
§5 Die Frage nach dem Papst und
der Hierarchie
8. These 4a
"Alle
Teilkirchen erkennen Sinn und Recht des
Petrusdienstes des römischen Papstes als konkreten Garanten der
Einheit der Kirche in Wahrheit und Liebe an."137
8. 1. Der Kommentar von H. Fries
Am
schwierigsten wird die Fragestellung nach einem
praktizierbaren ökumenischen Ansatz, wenn nach dem Papsttum
gefragt wird. Wenn dazu noch die Auseinandersetzung über die
Definition des I. Vatikanums hinzugenommen
wird erscheint dieses Problem als nahezu unlösbar. Fries sieht
diese These in der geschichtlichen Situation, dass es heute
möglich
sei eine solche These aufzustellen, während früher der
Antipapalismus alle nicht-römischen Christen geeint hätte.
Die Reformation sieht er vor allem als eine Ablehnung des Papsttums
an, wodurch es zur Kirchenspaltung kam. Hier unterliegt er allerdings
einer gefährlichen geschichtlichen Fehleinschätzung, die
ihn zu dem Schluss führt, das Papsttum
habe sich nicht geändert, die
nicht-römischen Konfessionen dagegen hätten sich
geändert.
Im rein dogmentheologischen Sinne mag dies richtig sein, die gesamte
nicht-römischen Christenheit leidet bis heute unter der Hybris
des I. Vatikanum und wartet auf noch eindeutigere Worte der
Relativierung des Machtanspruchs eines
Menschen, der für sich die Stellvertreterschaft Christi auf
Erden beansprucht. Der dogmatische Aspekt beschreibt aber die
kirchliche Strukturen nur bedingt. So war Luther nicht von
vornherein Gegner des Papsttums. Erst als er durch den
Kernpunkt seiner Theologie, die Rechtfertigungslehre,
unter Bedrohung seines Lebens in scharfen Konflikt mit der Hierarchie
einer völlig an weltlichen Ansprüchen orientierten
kirchlichen Institution geriet, richtete sich sein - manchmal
blinder- Zorn gegen die Spitze dieser Hierarchie, den Papst. Diese
Tendenz der Verweltlichung der römischen Teilkirche ist nun
heute de facto überwunden; geistliche und weltliche Macht sind
in einem Maße getrennt, wie seit der konstantinischen Wende
nicht mehr. Auch geht Rom heute mit unbequemen Theologen in den
eigenen Reihen bei weitem nicht mehr so gnadenlos um, wie in
vergangener Zeit. Wenn Herms konstatiert, die römischen
Konfession habe sich durch das II. Vatikanum von ihren grundlegenden
Dogmen her nicht geändert, so ist das, abgesehen von gewissen
Änderungen von Interpretationen weitgehend richtig. Was sich
aber geändert hat, ist der konkrete Lebenszusammenhang, in dem
dieses römische Verständnis christlichen Glaubens heute
gelebt wird. In diesen Änderungen haben sich viele praktische
Anliegen der Reformation zumindest teilweise durchgesetzt: Liturgie
in der Landessprache, die Bibel für die Nicht-Kleriker,
stärkere
Betonung der Predigt, stärkere Betonung der Gewissensfreiheit
(leider noch nicht genügend), Änderung der Ablasspraxis(
wenn es den Ablass auch noch gibt), mehr
Freiheit gerade auch für eine unabhängige Theologie (trotz
der "Fälle" Küng und Boff), Relativierung der
Absolutheit der Ablehnung von nicht-römischen Christen, Verzicht
auf einen förmlichen "Papstkult, der nicht selten an die
Grenzen des Geschmacklosen und Blasphemischen ging"138
(wenn auch die Definition des I. Vatikanums bis heute nicht
aufgehoben wurde) usw.
Durch
diese Änderungen leben die römischen
Christen heute eine Realität christliche Seins, in der es
möglich ist, mit dem theologischen Dissens zu leben. Dies gilt
besonders für die Frage nach dem Papst. Deshalb können die
reformatorische Teilkirche heute anders mit der römischen
Konfession umgehen. Gegenüber der heutigen römischen
Konfession wäre eine konfessionelle Spaltung wahrscheinlich zu
umgehen, in der Zeit Luthers war sie leider die einzige
Möglichkeit,
Fragen ans Licht zu bringen, die zum Teil schon seit Jahrhunderten
gärten.
Wieder
schwenkt Fries mit seiner Argumentation gegen
diejenigen Angehörigen seiner eigen Konfession, die das Papsttum
überbetonen und bringt viele in der reformatorischen Theologie
geläufigen Argumente gegen das I. Vatikanum,
lässt aber auch Stimmen der damaligen Zeit zu Wort
kommen. Dabei wird auch das II. Vatikanum kritisiert, weil es die
Formulierungen des I. Vatikanums unreflektiert übernommen habe.
Diesen ersten Abschnitt schließt Fries mit dem Zitat Paul IV.
"Ich bin Petrus - das Amt des Petrus, geschaffen für die
Einheit der Kirche, ist zu deren größtem Hindernis
geworden."139
Fries
lässt nun Gründe folgen, warum er
trotzdem diese These für realistisch hält: Da das Papsttum
als Petrusamt und -dienst verstanden wird und es in allen Evangelien
eine ausdrückliche Petrustradition gibt, die diesem Apostel eine
Führungsrolle zuerkennt, spreche alles für eine bestimmte
Funktion, einen gewissen Primat des Petrus. Trotzdem werde er nicht
nur Keiphas sondern auch Skandalon genannt und er habe auch nicht
immer die Leitung der ersten Gemeinde in Jerusalem gehabt. Trotzdem
sei er der Erste geblieben. Obwohl der Auftrag der Verkündigung
an alle gerichtet sei, sei der Petrusdienst eine
"Fundamentfunktion".140
Diese
Vorgaben aus den Anfängen der Christen sähen
aber das Papsttum nicht in der Art des I. Vatikanums. Hier sei die
zentrale politische und kirchliche Stellung hinzugekommen, die Rom
zur Orientierungs-, Schlichtungs- und Appelationsinstanz gemacht
habe. Ab dem 3. Jh. hätten die Päpste besondere Titel
getragen. Auch beanspruche keine andere Stadt, Sitz des Nachfolgers
Petri zu sein. Wie weit man, wenn man überhaupt ein
Petrusprinzip theologisch für sinnvoll hält, dieses an eine
Stadt binden kann, es sei denn Jerusalem, erscheint für jede
nicht-römische Theologie als ein Versuch, die
konfessionalistische Egozentrik dogmatisch zum regionalistischen
Prinzip zu machen. So bezeichnet auch Fries diesen Befund als eher
bescheiden im Vergleich zu manchen römischen Vorstellungen.
Als
zweiten Grund seiner These bezeichnet Fries die
Einstellung Luthers, sich dem Papst unterzuordnen, falls dieser die
Rechtfertigungslehre anerkenne. Damit stellt er die anfängliche
Behauptung über Luthers kirchentrennenden
Charakter durch die Papstfrage selbst in Frage. Da die
Rechtfertigungslehre ihren kirchentrennenden Charakter
verloren habe, gebe es heute auch keinen Grund mehr, das
Papsttum nicht anzuerkennen. Wäre das Papsttum heute noch
so undefiniert und so im Rahmen einer gewissen konziliaren Kontrolle
wie zur Zeit Luthers, wäre eine solche Argumentation denkbar.
Diesen Weg hat sich die römische Konfession allerdings selbst
abgeschnitten, in dem sie per definitionem den
Papst zu der absoluten Funktion emporhob, zu der das Papsttum durch
das I. Vatikanum wurde.
Die
dritte Möglichkeit für seine These sieht
Fries darin, dass heute ein allgemeines ökumenisches
Bewusstsein herrsche. Dies gelte gerade auch wegen des II.
Vatikanums, dass, obwohl es die Primatslehre des I. Vatikanums
wiederhole, für die Frage nach dem Papst einen weiteren Horizont
geschaffen hat: "durch Vorordnung einer Besinnung über die
Kirche als Sakrament und Mysterium der Einheit und als Volk Gottes,
dem alle Ämter in der Kirche zugeordnet sind.."141
Hier
findet sich bei Fries ein Pendant zu den
anfängliche Überlegungen, von der Einheit als Wahrheit
auszugehen. Für die weitere Argumentation greift Fries auf das
Malta-Papier zurück, wieder unter Auslassung der reformierten
Christen. In diesem Papier bliebe trotz der Einigkeit in der Frage,
dass alle Ortsgemeinden einer Teilkirche
zugeordnet blieben, wobei die Ortsgemeinden auch selbstständige
Rechte haben müssten, die Kontroverse
in der Frage "ob der Primat des Papstes für die Kirche
notwendig ist oder ob er nur eine grundsätzlich mögliche
Funktion darstellt. Doch lässt sich wohl sagen: Wenn die
primatiale Funktion des Papstes als möglich anerkannt und diese
Möglichkeit realisiert wird(im Sinne der These), dann
müsste (im Sinne der These 2) von den evangelischen
Teilkirchen der einen Kirche kein explizites Bekenntnis zur
dogmatischen Notwendigkeit des Primats des Papstes gefordert
werden."142
In diesem Sinne redet auch Fries von den Prinzipien legitimer
Vielfalt, Kollegialität und Subsidarität.
Dies solle vor allem durch den freiwilligen Jurisdiktionsverzicht des
Papstes geschehen. Es bleibt dabei allerdings die Frage für die
reformatorische Theologie wie weit der Papst als "primus inter
pares" verstanden werden kann. Ein Verständnis, wie das des
I. Vatikanums kann von den reformatorischen Teilkirchen weder aktiv
noch passiv mitgetragen werden. Eine praktische Lösung müsste
hier den Papst einem konstitutiven Rahmen gegenüber
verpflichten, der einen Missbrauch seiner
Amtsgewalt vorbeugt. So besteht seitens der lutherischen
Teilkirchen der Vorbehalt, dass der "päpstliche Primat so
verfasst, so verstanden und vor allem so
wahrgenommen wird, dass dieses Amt
unmissverständlich dem Evangelium und der Einheit der
Christen dient und dass die Ausübung seiner Vollmacht die
christliche Freiheit nicht behindert."143
Dies wird in These 4b noch zu erörtern sein. Zu beachten ist
allerdings auch, dass das Malta-Dokument 15 Jahre nach seiner
Fertigstellung noch immer nicht kirchenamtlich
bestätigt ist. Die entsprechenden
Argumentationen werden auch für die orientalische und die
anglikanische Konfession dargestellt. Sie sind jedoch für eine
reformatorische Rezeption uninteressant. An diesen Diskussionen zeigt
sich jedoch, dass es Fries nicht darum geht, einen einzigen Weg
aufzuzeigen, sondern das "Feld" des Denkbaren abzustecken
und den Christen der verschiedenen Konfessionen Anstöße zu
geben, um über die Grenzen des in der eigenen Konfession
Feststehenden hinaus zu schauen. Ob
allerdings solche Diskussionen zur Öffnung des römischen
Papstverständnisses in Zukunft eine Chance auf
Realisierbarkeit haben, erscheint fraglich. So verweist auch Fries
auf Vorbehalte, die die römische Glaubenskongregation
gegenüber
einem offeneren Umgang mit der Definition des I. Vatikanums hat. So
beendet er die Kommentierung von These 4a in dem er doch wieder auf
die Infallibilität zurückkommt. Zur Verdeutlichung des
Begriffes schlägt er die Worte "Wahrheit und
Letztverbindlichkeit einer solchen Definition"144
vor. Derartige, die Entscheidung eines Menschen verabsolutierende
Worte können allerdings von der
reformatorischen
Theologie zumindest mit Auswirkung auf
die Wirklichkeit der Kirche nicht akzeptiert werden. Die nicht durch
verbindliche Konstitution gebundene Zusage, der Papst werde in
Zukunft, wie er es angeblich schon immer tat, (was ich für
zweifelhaft halte) sich nur nach langfristiger Rückkopplung zur
Veröffentlichung einer Definition entschließen, kann
jedenfalls nicht ausreichen, reformatorische Bedenken zu zerstreuen.
Auf die Spitze treibt Fries seine Kommentierung durch die Frage:
"Halten diese Kirchen (sc. : 'die
nicht römisch- katholischen') die römisch-katholische Lehre
von der Funktion des Papstes, so wie sie heute von uns verstanden und
von Rom her schon (wenn auch verbesserungsbedürftig)
praktiziert wird, für eine dem Wesen der evangelischen Botschaft
so radikal widersprechende Lehre und Praxis, dass sie diese Lehre und
Praxis als tödlichen Widerspruch zu ihrem Glauben und als
höchste Gefährdung ihres ewigen Heiles verwerfen müssen?
Wenn sie aber dies nicht zu sagen wagen, dann entsteht doch die
eindeutige Frage, warum sie nicht mit uns Katholiken in der einen
Kirche zusammenleben wollen..."145
Ob dieser Versuch durch eine völlig überspitzte rhetorische
Fragestellung die schlimmste Sackgasse definierter römischer
Theologie zu umgehen, dem ökumenischen Anliegen Rahners und
Fries' dienlich ist, ist mehr als fraglich!
8. 2. Anfragen
Allein
schon die zum Schluss gestellte rhetorische
Frage macht deutlich, wie immens groß die Gegensätze in
dieser Fragestellung noch sind: Angesichts der Definition des I.
Vaticanums146,
die bis heute147
ihre volle theologische Gültigkeit als Lehre hat, die
irreversibel mit der Exkommunikation droht
und auch in der Praxis bereits zu einer theologisch äußerst
umstrittenen und fragwürdigen Definition geführt hat, die
unter Androhung der Exkommunikation zu glauben ist,148
wird ein Theologe, selbst wenn er nur wenige Grundzüge
reformatorischer Theologie vertritt, nur deshalb nicht mit "JA"
beantworten, weil reformatorische Theologie nicht dem Handeln und
Urteilen Gottes vorweg greift, um auch so
in Treue zum ersten Gebot zu leben. Angesichts der sich in dieser
Lehre und der dazugehörigen Praxis ausdrückenden
menschlichen Hybris kann reformatorische Theologie nur in der
Fürbitte verharren, Gott möge auch dies vergeben. Selbst
dies darf aber niemanden in der reformatorischen Theologie daran
hindern, sich für mehr Einheit aller von Gott in den Glauben
Gerufenen ohne Unterlass einzusetzen.
Auch
berechtigt eine solche Einschätzung niemanden
zu irgendeiner Art Hochmut, denn auch wir reformatorische Christen
gehören einer Konfession an, die vielfältig gegenüber
dem ersten Gebot versagt hat149,
und gerade heute folgt die reformatorische Konfession in ihrer
teilweise abgrundtiefen Zerstrittenheit oft
allerlei "Theologeleien" und
nicht dem Wort Gottes, so dass fast kein für die ganze
Konfession verbindliches Glaubenszeugnis
mehr möglich ist. Jüngstes Beispiel dafür ist die
Bensheimer Konferenz über Bekenntnishermeneutik vom 1. 3. 87.
Als dogmatische Begründung, die Kirche ins Eschaton zu
verschieben, taugt dieser Ansatz vollends nicht, wenn man wie anfangs
dargelegt, Einheit als Abbild von Wahrheit erkannt hat, zu der wir
berufen sind. Ob es praktisch denkbare Lösungen gibt, um dieser
Aporie eine gemeinsam denkbare Praxis
folgen zu lassen wird sich bei der Diskussion über These 4b
zeigen müssen.
9. These 4b
"Der
Papst seinerseits verpflichtet sich
ausdrücklich, die damit vereinbarte Eigenständigkeit der
Teilkirchen anzuerkennen und zu respektieren. Er erklärt (jure
humano), dass er von seiner obersten, ihm vom Ersten Vatikanum her
nach katholischen Prinzipien zustehenden Lehrautorität (ex
cathedra) in einer Weise Gebrauch machen
werde, die juristisch oder sachlich einem allgemeinen Konzil der
ganzen Kirche entspricht, sowie ja seine bisherigen
Kathedralentscheidungen in Übereinstimmung und Fühlungsnahme
mit dem katholischen Gesamtepiskopat ergangen sind." 150
9. 1. Der Kommentar von K. Rahner
Rahner
geht in seinen Ausführungen davon aus, dass
die "sich mit der katholischen Kirche einigen wollenden großen
anderen christlichen Kirchen und Gemeinschaften das Petrusamt als
eine auch für sie verpflichtende Größe anerkennen
müssen..."151
damit "mehr entsteht, als ein Weltkirchenrat"152.
Dies sei aber nicht im Sinne eines "do ut des" zu
verstehen. Vielmehr liege es im Wesen der künftig einen Kirche,
dass auf der einen Seite das Papsttum in seiner Realität
anerkannt werde, was nicht die Zustimmung zur Definition des I.
Vatikanum bedeute, andererseits sei "die päpstliche
Anerkennung der bleibenden Eigenständigkeit der in der einen
Kirche gegebenen Teilkirchen im formalen Grundsatz als solchem
gewiss eine Anerkennung, zu der der Papst vom Wesen der Kirche
her eindeutig verpflichtet ist."153
Wie dies in der Praxis auszusehen habe, müsse in der
geschichtlichen Situation im einzelnen mit Rom festgelegt werden.
Hier steht Rom wieder ganz im Mittelpunkt: die übrigen
Konfessionen sollen im einzelnen mit Rom klären, wie das
Verhältnis der einzelnen Teilkirchen zu Rom ist. Da Rahner
anderenorts darauf hinwies,154
dass auch die römische Konfession Teilkirche der künftig
einen Kirche ist, kann dies nur so verstanden werden, dass "Rom"
in diesem Zusammenhang der Name des Prinzips der Leitung der
künftig
einen Kirche durch das Papsttum ist. Wird dieses Teilkirche-Sein der
heute römischen Konfession ernst genommen,
so muss also Rom als Leitungsprinzip der
künftig einen Kirche im Rahmen des Einigungsprozesses zwischen
den Teilkirchen inklusive der römischen neu konstituiert werden.
Mit diesem dann neu konstituierten "Rom" müssen alle
Teilkirchen inklusive der heute römischen vereinbaren, welche
Eigenständigkeiten und welche
Pflichten sie gegenüber dem künftigen Papsttum haben. So
solle Rom das Haupt aller Teilkirchen werden, "wie auch heute
schon die lateinische Westkirche nur einen Teil der ganzen
römisch-katholischen bildet, da zu dieser auch die unierten
Ostkirchen gehören"155
(Ähnlich wie mit den Begriffen "katholisch" und
"Kirche" wird hier mit "römisch" ein
Definitionswechsel betrieben, indem es meist ganz im Sinne der
Konfession Rahners verwendet wird, hier aber mit dem Prinzip "Rom"
gleichgesetzt wird. Dies ist wieder ein Verwirrspiel,
durch das es erschwert wird, gewisse Argumente anzugreifen. ) Das
auch die heutige römische Konfession Teilkirche ist, erlaubt
natürlich weit mehr Freiheiten, als dies innerhalb des
Gefüges
der bisherigen römischen Konfession möglich war. Da die
Eigenständigkeit der Teilkirchen Gegebenheit sei, sei es auch
rechtens, dass "Rom" verbindliche Erklärungen darüber
abgebe, wie es die Eigenheiten der künftigen
Teilkirchen anzuerkennen gedenke. Grundlage dafür sei
aber, das jeweilige Kirchenrecht zu erarbeiten. Insbesondere bestehe
die Frage des Umgangs mit dem Lehrprimat: "Warum sollte es nicht
auch in Zukunft 'Enzykliken' des Papstes
geben, die an alle diese Teilkirchen adressiert sind, auch wenn man
dann erwarten müsste, dass solche Enzykliken bei ihrer Abfassung
die große Verschiedenheit in der Mentalität und dem
glaubensmäßigen und
theologischen Denken dieser sehr verschiedenen Adressaten
einkalkulieren und ihm entsprechenden Ausdruck geben müssten?
"156
Unter
diesen Prinzipien ließe sich darüber
nachdenken. Aber wer garantiert den reformatorischen Teilkirchen,
dass nur in diesem Sinne Enzykliken verfasst werden, zumal auch heute
viele Teilkirchen, insbesondere afrikanische und südamerikanische,
bei entsprechenden Enzykliken zu wenig bedacht werden? So ist also
ein Papst als primus inter pares und insofern als pastor pastores
durchaus denkbar, wenn es Kontrollinstanzen gibt, die zumindest ein
Veto veranlassen können. Dabei müssten
auch Minderheiten etwa ab der Größe einer ganzen
Konfession geschützt werden.
Die
Frage des Lehrprimats ex cathedra sieht Rahner
ähnlich. Er geht davon aus, dass es die Kathedral-Entscheidung
im Sinne des I. Vatikanums weiterhin geben müsse. Diese seien
aber in Rücksprache mit dem Gesamtepiskopat zu fällen. Hier
muss auch ausdrücklich die eigentliche
These vom Wortlaut her in Frage gestellt werden! In ihr wird
behauptet, dass dies auch bisher schon geschehen sei. Selbst Rahner
verweist aber darauf, dass bei der Definition der unbefleckten
Empfängnis und der leiblichen Aufnahme Marias in den Himmel die
nötige Transparenz der Entscheidung gefehlt habe! Trotzdem
weicht Rahner der Frage nach einer Abstimmung über zur
Definition anstehende Fragen aus. Wieder ist hier eine konstitutive
Vetomöglichkeit zu garantieren um diesen Gedanken, bei aller
Liebe zu den immer noch getrennten Brüdern und Schwestern auch
nur für einen reformatorischen Theologen erträglich zu
machen.
Auch
Rahner sieht die Gefahr, dass der Eindruck
entstehen könne, die bisher getrennten Konfessionen "...
würden bei der Anerkennung des Lehrprimats
sich in ein Abenteuer einer künftigen Glaubensgeschichte
stürzen, die einzugehen sie sich getrauen könnten."157
Gegen diese Sorge wartet Rahner lediglich mit diffusen
Beruhigungsformeln auf, etwa, dass es in der heutigen pluralistischen
Geistessituation "höchst unwahrscheinlich" sei, dass
"das römische Lehramt sich auch in Zunkunft in Definitionen
aktualisiert"158.
Auf einer solchen Argumentation können allerdings keine
ökumenischen Einigungsversuche aufgebaut werden: Per
Wahrscheinlichkeitsrechnung lassen sich keine dogmatischen Probleme
in kirchliche Praxis umsetzen! Vor diesem Hintergrund sieht Rahner
dann die Möglichkeit, dass der Papst wie in der These
erwähnt,
iure humano ausdrücklich Verfahren zugesteht, die den nicht
römischen Christen die Furcht vor der Anerkennung nehmen kann.
"Bei einer richtigen Struktur der künftigen römischen
Glaubensbehörde, werden die verschiedenen Teilkirchen von
vornherein bei solchen Lehräußerungen Roms
mitwirken."159
Auch ließe sich über einen Papst-Wahlmodus reden, der es
den Teilkirchen der künftig einen Kirche erleichtere, dass sie
den Papst "leicht und gerne als ihr Haupt anerkennen".160
Abgesehen von der Bezeichnung "Haupt", die wohl besser
durch "ersten Hirten" zu ersetzen ist, sind dies sicher
Schritte in die richtige Richtung. Sie gehen aber nicht weit genug:
Eine geistesgeschichtliche Situation kann
sich ändern! Wer garantiert, dass nicht in einigen Jahrzehnten
oder Jahrhunderten wieder eine absolutistische Geistessituation
herrscht, in der dann ein Papst auf die Idee kommt, ex cathedra zu
reden und die iure humano getroffene Vereinbarung seines
Vorgängers
aufzuheben.
9. 2. Anfragen
Die
bestehenden Spannungen treten deutlich zu Tage: So
ist nach dem eingangs erwähnten Prinzip zu fragen, wie eine
Lösung beschaffen sein muss, die für römische und
reformatorische Theologie gleichermaßen denkbar ist. Für
die reformatorische Theologie heißt dies, dass egal wie, keine
Definition ex cathedra mehr erfolgen darf, die in Anspruch
nimmt, Wahrheit für alle Zeit zu sein. Anstelle dessen kann aber
etwas treten, was dem Bekenntnis entspricht. Wie Rahner selbst sagt,
geht ja auch die reformatorische Konfession nicht beliebig mit ihren
Bekenntnissen um. Es ist durchaus denkbar, dass solche
Bekenntnisse von einem künftigen Papst vorgelegt werden.
Unbedingt nötig ist aber dabei eine garantierte konstitutive
Kontrolle. Für die römische Theologie besteht die
Forderung, dass sie nicht hinter das I. Vatikanum zurück muss.
Hier kann aber von der römischen Konfession dasselbe verlangt
werden, wie es z. B. in der Frage der Sukzession von der
reformatorischen Konfession verlangt wird: Das man sich zu einer
garantierten Praxis verpflichtet, die für die andere Konfession
denkbar und erträglich ist.
9. 3. Möglichkeiten
So
ist These 4b die einzige These, die geändert
werden muss: Sie könnte etwa folgendermaßen lauten:
Unbeschadet eines Urteils über die Rechtmäßigkeit
früherer Definitionen erklärt der Papst ex cathedra, dass
mit dieser letzten Definition die Zeit erreicht sei, in der die
Kirche um der Einheit willen aus Liebe in Zukunft freiwillig darauf
verzichtet weitere Definitionen als Wahrheit für alle Zeit zu
verkünden. Das prinzipielle Recht zu solchen Entscheidungen wird
dadurch nicht berührt, es ist aber endgültig die Zeit
gekommen, diesen Verzicht auszusprechen. Gerade dies ist eine
konsequente Anwendung des Traditionsprinzips der römischen
Konfession, dass sich die gesamte Kirche nämlich so entwickelt
hat, dass dieser Verzicht geboten ist. Die praktische Konsequenz
daraus wäre ein konziliar-synodales Prinzip, dem unbedingt der
Papst als berufener Erster (Primat) vorsteht.
10. Zusammenfassung
Gerade
die letzte These ist in ihrer
neu formulierten Fassung sicher eine Herausforderung für
die römische Theologie Aber angesichts der Tatsache, dass unter
den genannten Bedingungen die reformatorischen Teilkirchen der
römischen Konfession entgegen kommen könnten, wenn sie die
Einheit als Berufung sieht und mit Phantasie versucht, einen Rahmen
zu schaffen, in dem ein gemeinsames Zusammenleben in einer Kirche,
die mehr als ein unverbindlicher Haufen konfessioneller Gruppierungen
ist, kann auch von der römischen Teilkirche erwartet werden,
dass sie bereit ist, über den eigenen Schatten zu springen,
zumal die neu formulierte These 4b die
katholische Dogmatik nicht in eine unlösbare Aporie stürzen
würde, zumal die reformatorische Konfession eine
genauso große Hürde in der Frage der Sukzession vor
sich hätten.
Unter
dieser -hohen- Vorgabe an die Konfessionen, sich
in der in dieser Arbeit genannten Weise zu überwinden, was ohne
den Verrat an Grundüberzeugungen möglich ist, kann ich mich
der These Karl Rahners und Heinrich Fries' anschließen, dass
die Einigung der Kirchen eine reale Möglichkeit ist. Und diese
sollte um Gottes Willen möglichst bald Wirklichkeit werden.
§6 praktische Schritte für
die Zukunft
11. Orte der Einheit von Denken und
Handeln
Auch
wenn versucht wird, im Sinne des
Rahner-Fries-Planes und seiner reformatorischen Rezeption zu
konkreten Fortschritten bei der Einigung der Christen zu kommen, ist
dies sicher ein langwieriger Prozess,
vermutlich über Generationen hinweg. Dies gilt um so mehr, als
ein großes Maß an ökumenischer Überzeugungsarbeit
zu leisten ist, wenn man nicht noch eine weitere, nämlich die
"ökumenische Konfession" entstehen lassen will. Auf
diesem Weg zueinander ist es aber wichtig, einander näher
kennnen zu lernen, miteinander als Christen
zu leben und nachzudenken. Die übliche konfessionelle
Aufgabenteilung, in der die einen hauptsächlich denken, die
anderen oft unreflektiert handeln und dritte vor allem auch nach
kirchenpolitischen Kriterien die konfessionellen Institutionen
verwalten, muss gerade im Bereich der Ökumene überwunden
werden! So ist sicher von ökumenischen Zentren, allen voran
Taizé, ein entscheidender Beitrag
für die Ökumene geleistet worden. Konferenzen wie in Lima
zeigen, was alles denkbar ist. Aber die einen haben ein Theorie-, die
anderen haben ein Praxisdefizit. Und beiden
fehlt der nötige Einfluss in der Kirchenpolitik
der eigenen Konfession der es möglich macht, die gesammelten
Erfahrungen "vor Ort" zu realisieren. So ist heute eine
verbindliche Gemeinschaft von Christen verschiedener Konfessionen
gefragt, die theologisch informiert und engangiert
sind, die zugleich bereit sind, längerfristig (als Familien oder
Zölibatäre) verbindlich zusammenzuleben, die offen
füreinander sind und trotzdem auch dezidiert ihre Theologie
vertreten. Ein solche Gemeinschaft könnte in der beschriebenen
christlichen Lebensfülle Erfahrungen
im Glauben sammeln und diese theologisch auswerten, um damit den
Konfessionen Anstöße zu geben, wie sie aufeinander
zuwachsen können. Die Konfessionen sollten solche Versuche aktiv
unterstützen und als relevanten Teil der eigenen Konfession
betrachten und ihnen Kompetenzen geben, damit ökumenische
Ansätze nicht wie so oft neben der Kirche enden. Solche
Gemeinschaften könnten den von Rahner und Fries eingeleiteten
Weg in einer Weise rezipiren, die aus
dogmatischen Ideen im Gebet und im Gespräch, im Handeln und im
geduldigen Vertrauen auf den Geist eine Wirklichkeit machen, die die
Kirchen vereint. Darüber hinaus bliebe aber genug für jeden
Christen zu tun übrig. Insbesondere bewusst
lebenden konfessionsverschiedenen Paaren käme dabei eine
entscheidende Rolle zu, da sie in ihrer Ehe, trotz aller
Behinderungen durch die Konfessionen, eine Einheit leben können,
die exemplarisch für die eine Kirche ist. Aber jeder einzelne
Christ ist gefordert, in der Einheit von Aber jeder einzelne Christ
ist gefordert, in der Einheit von Glauben, Denken und Handeln seinen
Beitrag zu leisten, "damit sie alle eins seien... damit die Welt
glauben kann."(Jh. 17: 20+21)
12. Verwendete Literatur
Codex
Iuris Canonici - Codex des kanonischen Rechtes
Lateinisch-deutsche Ausgabe
Hrsg.
: Deutsche und Berliner Bischofskonferenz
Vatican
City 1983 (Lateinisch)
Bonn
1983 (Deutsch)
Heinrich
Fries, Karl Rahner
Einigung
der Kirchen - reale Möglichkeit
Erweiterte
Sonderausgabe
2.
Auflage der Sonderausgabe
Freiburg
1985
Eilert
Herms
Einheit
der Christen in der Gemein schaft der Kirchen
Die
ökumenische Bewegung der katholischen Kirche
im Lichte der reformatorischen Theologie - Antwort auf den
Rahner-Plan
Göttingen
1984
Eberhard
Jüngel
Ein
Schritt voran
Einigung
der Kirchen als reale Möglichkeit
in:
Süddeutsche Zeitung Nr. 226 1983 (1. /2.
Oktober 1983) S. 126
Ulrich
Kühn
Kerygma
und Dogma 32 1986 Seite 170ff
Das
reformatorische Proprium und die Ökumene
Josef
Neuner, Heinrich Roos
Der
Glaube der Kirche in den Urkunden der
Lehrverkündigung
11.
Auflage
Neubearbeitet
von Karl Rahner und Heinz Weger
Regensburg
1971
Karl-Alfred
Odin
Die
Ökumene und die christliche Wahrheit
in:
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr51 vom 2. 3. 1987
S. 4
Dietrich
Ritschl
Wege
ökumenischer Entscheidungsfindung in:
Ökumenische
Existenz heute(ÖEh) Nr. 1
München
1986
Reinhard
Slenczka;
Kerygma
und Dogma 32 1986 Seite 207ff: Ökumenische
Erklärung und dogmatische Klärung
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