Konfessionsverbindende Ehen und Familien sind kein Problem - Sie sind die Lösung
   Suchen      Kontakt zu uns      Sitemap      Impressum   
|
|
|
Theologisches Grundlagendokument
|
![]() | eine Liebe, die sich nicht einfach mit einer (spirituell) getrennten Parallelexistenz zufrieden gibt, sondern (gemeinsames) Wachstum in eine sich stets vertiefende Einheit ersehnt und dadurch fördert. |
![]() | der Ehebund, der diese Liebe formal ausdrückt, ihr Wachstum unterstützt und die Rahmenbedingungen dafür schafft. |
![]() | die eheliche Gemeinschaft unter einem Dach, die das Paar befähigt, in ihr jeweiliges Alltagsleben einzutreten und einander nahezu vollständig kennen zu lernen. |
![]() | das Teilen der wirtschaftlichen Mittel und das Treffen gemeinsamer Entscheidungen darüber, wie sie einzusetzen sind im Sinne ihrer sorgfältigen Verwaltung zum Wohle der gesamten Familie und ihrer Nächsten. |
![]() | die gegenseitige Bereitschaft, Fehler einzusehen, zu bereuen und zu vergeben. |
![]() | die geteilte Verantwortlichkeit für die Kindererziehung und die weitmöglichst gemeinsame Feier ihrer christlichen Entwicklung (Taufe, Erstkommunion, Konfirmation). |
![]() | die Gastfreundschaft anderen gegenüber, verbunden mit Sensibilität für die besonderen Bedürfnisse anderer, damit niemand gegen sein Gewissen handeln muss. |
Konfessionsverbindende Familien laden die Kirchen ein, über diese Zeichen nachzudenken, zu überlegen, wie sie - mutatis mutandis - in die Beziehungen zueinander einfließen können.
Weil konfessionsverbindende Paare sich lieben und in dieser Liebe ihre Kinder erziehen, sind sie hoch motiviert, in ihre jeweiligen kirchlichen Traditionen einzutreten und so zum Prozess der Heilung der Kirchenspaltung beizutragen, wie auch zu Wachstum der Kirchen auf Einheit hin. Dies geschieht in mehrerer Hinsicht.
Zunächst treffen sie die Mitglieder der Gemeinde des Partners, so dass sich allmählich eine personengebundene Brücke des Verständnisses und Vertrauens aufbaut. Ferner stellen die Gemeindemitglieder der Gemeinde des Partners fest, dass jemand, der einer anderen Kirchengemeinschaft angehört, gerne mit ihnen Gottesdienst feiert und ein Teil ihrer Gemeinschaft wird, zumindest soweit es der kirchenrechtliche Rahmen zulässt. Diese Menschen werden zu einem von "uns", die vieles so glauben wie "wir", nicht einfach mehr zu einem von "denen". Tatsächlich nehmen Ehepartner oft eine Aufgabe oder Verantwortlichkeit in der Gemeinde des Partners wahr.
Zweitens werden sie zu Botschaftern, deren Stimme gehört und verstanden werden kann von ihren Freunden in der anderen Kirche. Eine baptistische Ehefrau kann zum Beispiel Mitgliedern der katholischen Gemeinde ihres Ehemannes erklären, was Baptisten glauben und umgekehrt. Aufgrund ihrer Anwesenheit sind die Predigenden zur Vorsicht aufgerufen, Glauben und Glaubenspraxis der anderen Kirchengemeinschaft nicht zu karikieren.
Drittens sind konfessionsverbindende Paare wahrscheinlich eher als Paare, deren Partner aus einer Kirche stammen, bezüglich des zwischenkirchlichen Dialogs stets auf dem neusten Stand und können diese Dialog-Ergebnisse anderen in ihren jeweiligen Gemeinden vermitteln. Zu einer Zeit, in der die Verantwortlichen der Ökumene die mangelnde Aufnahme der Konvergenzerklärungen durch ihre Kirchen beklagen, kann der Wert dieses Beitrags nicht hoch genug veranschlagt werden.
Viertens sind konfessionsverbindende Familienmitglieder proportional aktiver in ökumenischen Strukturen, wie dem Rat der Kirchen und beidseitigen Arbeitsgruppen, als Familien, die nur einer Kirche angehören.
Als fünften und wahrscheinlich wichtigsten Punkt ist zu nennen, dass bei wichtigen Festen einer konfessions-verbindenden Familie beide Pfarrer und Mitglieder beider Gemeinden eingeladen sind. Dies kann die Funktion eines Katalysators haben, der andere dahin bewegt, die Wichtigkeit und die Freude an der Einheit der Christen zu erkennen. Es kann dies beispielsweise gelten für die Hochzeit, die Taufe oder Kindersegnung, für die Erstkommunion, für die Konfirmation oder das (öffentliche) Glaubensbekenntnis eines jungen Menschen, für
Hochzeitsjubiläen oder Beerdigungen.
So und auf vielen weiteren kleinen Wegen können konfessionsverbindende Familien zum Entstehen einer Art Bindegewebe beitragen, um Teile des Leibes Christi zu stützen, zu verbinden und um ihn zu heilen, wo er Schnittwunden oder Brüche durch unsere sündhafte Teilung davongetragen hat.
Kirchenleitungen haben betont, dass das Wachstum auf die sichtbare Einheit der Kirche Christi hin nicht ein beliebiges Extra, sondern integraler Bestandteil christlichen Lebens ist. Konfessionsverbindende Familien können ihrer Berufung, Zeichen und Weg sichtbarer Kirchengemeinschaft zu sein, nicht gerecht werden, wenn sie nicht willkommen, verstanden und unterstützt werden durch ihre Herkunftsfamilien, die Ortsgemeinden und ihre Pfarrer.
In der Vergangenheit wurden konfessionsverschiedene Familien oft als Problem behandelt, vor allem von denjenigen, die mit der Seelsorge beauftragt sind. Pfarrer sind angehalten, die Aufsicht über ihre Gemeinde auszuüben, die Lehre, Regeln, Werte und Haltungen ihrer eigenen Kirchengemeinschaft zu vermitteln. In konfessionsverbindenden Paaren fanden sie Partner oder künftige Partner von anderen Kirchen, deren Erwartungen oft nicht vereinbar schienen mit den Rechtsvorschriften ihrer Kirche oder den vorhandenen pastoralen Normen, vor allen Dingen, wenn es um Themen wie die religiöse Erziehung von Kindern und die Zulassung zur Kommunion ging. Konfessionsverbindende und -verschiedene Familien stellten ein Problem dar, das letztlich ohne die Versöhnung ihrer Kirchen nicht zu lösen war.
Angesichts dessen vermittelten einige Pfarrer die Regeln ihrer eigenen Kirche in einer wenig einfühlsamen, un-freundlichen und nicht sehr hilfreichen Art und Weise. Folglich kehrten viele Paare ihren Kirchen den Rücken. Es ist gut, dass nun immer mehr Seelsorger beginnen, sich in die Situation der betroffenen Paare hineinzuversetzen und dass sie versuchen, deren Hoffnungen und Erwartungen zu verstehen. Oft schließen sich Bemühungen an, dann im Rahmen der Disziplin und des Selbstverständnisses ihrer eigenen Kirche zu tun, was möglich ist um die Bedürfnisse dieser Paare zu berücksichtigen. Auch wenn letzte Entscheidungen - beispielsweise über die Zulassung zur Kommunion - negativ ausfallen, ist es auffallend, welchen Unterschied es für ein Paar ist, wenn ein Pfarrer einfühlsam zuhört und Verständnis zeigt. Es kann ein entscheidender Faktor darüber sein, ob ein Paar weiterhin gemeinsam den Gottesdienst besucht (und ein konfessionsverbindendes Paar im engeren Sinne wird) oder sich aus der Kirche vertrieben fühlt.
Wenn konfessionsverbindende Paare in ihren jeweiligen Kirchen verständnisvoll aufgenommen und willkommen geheißen werden, kann der konfessionsverbindende Charakter ihrer Partnerschaft ein Geschenk und ein sichtbares Hoffnungszeichen für ihre Kirchen auf ihrem Weg zur Einheit sein.
Konfessionsverbindende Familien suchen nach Wegen, so am Leben ihrer beider Kirchengemeinden teilzunehmen, dass ihre eigene Berufung in die Bi-Konfessionalität, die sie als Geschenk verstehen, erkannt, respektiert und begrüßt wird. Nicht nur die konfessionsverbindende Familie profitiert davon, sondern auch das Leben beider Kirchengemeinden. Die regelmäßige Teilnahme eines Ehepartners am kirchlichen Leben seines Partners sollte nicht als ein Schritt auf dem Weg zu seiner "Konversion" aufgefasst werden, erst recht nicht als Gelegenheit zum Proselytismus. Ehepartner sollten offen aufgenommen und respektiert werden als das, was sie sind. Es ist weder angebracht, ihnen als Exoten die kalte Schulter zu zeigen, noch sie sogleich überschwänglich mit Fragen zu belagern, als seien sie Ökumeneexperten.
Im kirchlichen Leben ergeben sich aus Disziplin und Tradition, die unsere jeweiligen Gemeinden strukturieren, Spannungspunkte für konfessionsverbindende Familien. Partner aus solchen Familien möchten an Leben und Aktivitäten der Kirche des Partners teilnehmen, soweit es die zur Verfügung stehende Zeit und des eigene Gewissen erlauben und möchten sicher kein Aufsehen erregen oder Probleme verursachen.
Wir laden die Kirchen ein, Wege zu finden, wie wir positiv zum Leben unserer Gemeinden beitragen können - und auch Wege, wie wir von ihnen geistliche Nahrung empfangen können, wenn wir gemeinsam auf der Reise sind auf die wachsende Einheit zu. Als Beitrag zu diesem Dialog möchten wir auf folgende Punkte hinweisen.
Konfessionsverbindende Familien sehen ein, dass es für die Pfarrer ihrer Kirchengemeinden in der Geschäftigkeit und Komplexität der Gesellschaft unserer Zeit nicht immer einfach oder möglich ist, sich mit ihnen zu treffen und gemeinsam Seelsorge auszuüben. Dies kann vor allem während der Ehevorbereitung schwierig sein, wenn die beiden Partner weit voneinander entfernt wohnen. Trotzdem ist das, wo immer und wann immer es möglich ist, die Idealvorstellung. Die Erfahrung zeigt, dass, wo das geschieht, dies dem Wohle nicht nur der betroffenen Familie, sondern auch der ökumenischen Beziehung zwischen den beiden Pfarrern dient.
Natürlich sollte es Seelsorge sein und nicht nur einfach pastorale Unterweisung, die sich vom Standpunkt der Kirchendisziplin der einen oder anderen Kirche an das Paar richtet. Seelsorge sollte die Situation des Paares berücksichtigen und ihre Gewissensfreiheit als Individuen und als ein Paar, das seine Entscheidungen gemeinsam treffen muss.
Aufgrund der beidseitigen Verantwortlichkeit sollte bei seelsorglichen Gesprächen, die beide Partner und ihre Kinder betreffen, beide (wenn es angemessen ist, auch die Kinder selber) anwesend sein und nicht einer den anderen vertreten.
Die meisten Kirchen sehen eine Art der Ehevorbereitung vor für Paare, die heiraten möchten. Ursprünglich wurde dies von einigen Kirchengemeinschaften nur für diejenigen Paare organisiert, die auch in einer ihrer Kirchen heiraten wollten. Obgleich verschiedene Schwerpunkte gesetzt werden, läuft eine solche Vorbereitung in vielen Kirchen ähnlich ab. Natürlich ist auch eine spezifische Vorbereitung auf den Hochzeitsgottesdienst in der gast-gebenden Kirche nötig.
Hingegen bedeutet der zahlenmäßige Anstieg von konfessionsverschiedenen Ehen zwischen Christen verschiedener Kirchen im letzten Jahrhundert, dass diese jetzt in einigen Gegenden die Zahl der Eheschließungen zwischen Paaren, bei denen beide Partner aus einer Kirche kommen, übertreffen.
Offensichtlich ist es für eine Hochzeit zwischen Partnern zweier Konfessionen von Vorteil, wenn bei der Ehevorbereitung vieles in Zusammenarbeit beider Ortsgemeinden geschehen kann. Diese finden es ebenfalls hilfreich, auf diese Weise ihre Möglichkeiten zu teilen, denn beide Kirchen benötigen Laien und Hauptamtliche, die je ihre Erfahrung mit einbringen. Mancher Orts helfen auch konfessionsverbindende Paare bei der Ehevorbereitung.
Eine der Aufgaben der Eltern, die in der modernen Gesellschaft wohl am schwierigsten zu erfüllen ist, ist die religiöse und spirituelle Erziehung ihrer Kinder. Für konfessionsverbindende Familien gibt es zusätzliche Herausforderungen. Es ist richtig, dass künftige Ehepartner sich vor der Hochzeit damit auseinandersetzen sollten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sie sich nicht unter Druck setzen lassen sollten, vor der Ehe die endgültige Ent-Scheidung über die Taufe und die religiöse Erziehung ihrer Kinder treffen zu müssen. Nicht selten ändert ein Partner oder ändern beide seine bzw. ihre Meinung darüber, wenn die Kinder geboren sind. Ein Entschluss auf abstrakter Grundlage vor der Ehe kann sich ganz anders darstellen, wenn es sich einige Jahre später tatsächlich um einen heranwachsenden Menschen in einer konkreten Umgebung handelt.
Wir freuen uns darüber, dass viele Kirchen immer mehr in der Lage sind, Gewissensentscheidungen, die Eltern gemeinsam getroffen haben, zu respektieren. Konfessionsverbindende Familien sind dankbar für die Veränderungen im römischen Kirchenrecht und seiner Ausführungsbestimmungen seit dem II. Vatikanischen Konzil hink-sichtlich des Versprechens über die religiöse Erziehung der Kinder. Sie sind ebenfalls dankbar für Richtlinien, die betonen, ein solches Versprechen habe keinen Absolutheitsanspruch, und dass ein Partner, der ein Mitglied einer anderen Kirche ist, sich seinem Gewissen ebenso verpflichtet fühlt, die Kinder in seiner Herkunftskirche zu erziehen. Ebenso wird betont, dass die Einheit der Ehe an erster Stelle steht, und dass, wenn diese bedroht ist, der katholische Partner nicht bestraft wird, wenn seine Kinder in der nicht katholischen Kirche erzogen werden.
Trotz diesen Wandels wird die Frage der religiösen Kindererziehung jedoch immer noch zu häufig sehr konfrontativ gestellt. Wir bezweifeln, dass das Wort "Versprechen" hier weiterhilft. Viele konfessionsverbindende Familien sind der Meinung, dass man nicht weitergehen sollte, als durch den Pfarrer sicherzustellen, dass der mit ihm konfessionsgleiche Partner ernsthaft wünscht, seinen Glauben mit seinen Kindern zu teilen. Die Entscheidung über die Taufe und die religiöse Erziehung sollte den Eltern vorbehalten bleiben, wenn die Kinder klein sind. Wenn sie heranwachsen, treffen die Kinder dann ihre eigenen Entscheidungen aufgrund ihrer Erfahrungen während ihrer Erziehung.
Die christliche Einsegnung ist ein Entwicklungsprozess, der in den verschiedenen christlichen Gemeinschaften unterschiedlich verstanden wird und häufig durch Stufen gekennzeichnet ist wie Taufe, öffentliches Glaubensbekenntnis oder Konfirmation und die Erstkommunion. Was konfessionsverbindende Eltern möchten - und viele ihrer heranwachsenden Kinder - ist, dass diese Stufen sichtbar ökumenische Ereignisse sind, in denen beide Kirchen zumindest eine erkennbare Rolle spielen. Ihnen ist bewusst, dass bereits eine Teilgemeinschaft zwischen ihren Kirchen vorhanden ist (koinoia), und sie hoffen, dass diese sich zur vollen Kirchengemeinschaft noch zu ihren Lebzeiten hin entwickeln wird.
Eine der Entwicklungen der letzten Jahrzehnte, die konfessionsverbindende Paare am meisten ermutigte, war die wachsende Bereitschaft von Pfarrern aller Kirchen öffentlich bei konfessionsgemischten Hochzeiten gemeinsam zu assistieren. Hier half das Verständnis der westlichen Kirchen, dass die eigentlichen "Traupriester" die Partner selber sind, und das die Rolle des Pfarrers in erster Linie die eines Zeugens und Vorbeters im Namen der Kirche ist. Dies ist hilfreich für die positive Anerkennung der (geschlossenen) Ehe durch beide betroffenen Kirchen, und schafft ein Vorbild für künftige weitere Feste.
Die meisten Kirchen, die die Kindertaufe praktizieren, erkennen gegenseitig die Taufe an, aber überraschend wenig Taufen finden statt mit Pfarrern und Mitgliedern verschiedener Kirchengemeinschaften, die (aktiv) daran teilnehmen. Die meisten dieser gemeinsamen (liturgischen) Feiern sind Kindertaufen konfessionsverbindender Familien. Im Normalfall führt ein Pfarrer die eigentliche Taufe durch, aber der Pfarrer der anderen Kirche kann andere Teile des Ritus durchführen. Manchmal ist die Taufe in den Taufregistern der Kirchen beider Eltern festgehalten. In einigen Ländern gibt es ein christliches Taufzertifikat, das die Kirchen auflistet, die diese Taufe als christliche Taufe anerkennen.
Weil die gegenseitige Anerkennung der Taufe für die ökumenische Bewegung so grundlegend ist, sähen es konfessionsverbindende Familien gerne, wenn die Kirchen auf diesem Fundament bauten. Könnten nicht, abgesehen von offensichtlich rein praktischen Problemen, Kirchen verschiedener Traditionen häufiger Tauffeiern miteinander begehen, auch wenn der Täufling nicht aus einer konfessionsverbindenden Familie kommt? Könnten diese Tauffeiern nicht Gelegenheiten sein, bei denen alle Christen gemeinsam ihr Taufversprechen erneuern?
Ebenso gibt es eine wachsende Zahl von Eheschließungen zwischen Mitgliedern von Kirchen, die nur Gläubige taufen und solchen, die die Kindertaufe praktizieren. Einige dieser konfessionsverschiedenen Familien würden es begrüßen, wenn es gemeinsame Gottesdienste gäbe, in denen sie öffentlich für die Geburt ihrer Kinder danken, für deren Erziehung im Leben zweier Kirchengemeinden sie gemeinsam beten und sich selber dabei Gott anbefehlen könnten. Sowohl in der frühen Kirchengeschichte wie auch heute gibt es wichtige Beispiele dafür, dass christliche Eltern mit der Taufe ihrer Kinder warten, bis sie in einem Alter sind, in dem sie selbst ihr eigenes persönliches Glaubensbekenntnis ablegen können. Obwohl dies unüblich ist, könnte dies bei solchen Familien erlaubt, diese vielleicht sogar dazu ermutigt werden.
Nicht alle Kirchen erkennen das Priesteramt der anderen als gültig an, infolgedessen gibt es keine grundsätzliche gegenseitige Anerkennung der Konfirmation. In einigen Ländern stellt das junge Leute aus konfessionsverbindenden Familien vor gewichtige Herausforderungen. Auch wenn eine gemeinsame Konfirmation nicht möglich ist, sollte es möglich sein, dass Pfarrer und Gemeinde einer Kirche eine entscheidende Rolle in der Konfirmation der anderen Kirche spielen.
Auch wenn die gemeinsame Eucharistie nur bei besonderen Gelegenheiten erlaubt ist, fühlt ein Elternteil oft ein tiefes spirituelles Bedürfnis, zur Kommunion der anderen Kirche zugelassen zu werden, wenn ein Kind aus einer konfessionsverbindenden Familie zur Erstkommunion geht. Beide Eltern haben mitgeholfen, das Kind für diesen Tag vorzubereiten, und einige Kinder können sich beklommen oder unzureichend unterstützt fühlen, wenn nicht beide Eltern in der Lage sind, mit ihnen zu kommunizieren. Die Lehre von der Eucharistie, die wir an unsere Kinder weitergeben, erzählt ihnen, das Jesus sie zu seinem Tisch ruft, und so stellen sie zu Recht die Frage, warum ihr getaufter Elternteil, der einer anderen Kirche angehört, ausgeschlossen wird. In solchen Momenten wird für unsere Kinder der "Skandal" (in Sinne des NT) unserer geteilten Kirchen allzu offensichtlich und kann für sie zum Stolperstein werden. Diese Fragen verschwinden natürlich nicht, wenn die Zeremonie vorbei ist.
Beerdigungen sind weitere Gelegenheiten, bei denen die leidtragende konfessionsverbindende Familie ein tiefes spirituelles Bedürfnis hat, dass Pfarrer und Gemeinden gemeinsam Dank sagen für das Leben des Partners oder Elternteils, der gestorben ist, ihn Gott anbefehlen und denen dienen, die zurückgelassen wurden.
In der Vergangenheit haben die meisten Kirchen die Möglichkeit der gemeinsamen Eucharistiefeier nur auf ihre Mitglieder beschränkt, erweitert höchstens auf Mitglieder der Kirchen, deren Glauben und Glaubenspraxis ihren eigenen substanziell ähnlich sind. Allmählich haben jedoch die meisten protestantischen und anglikanischen Kirchen, mit einigen Ausnahmen, anderen Christen erlaubt, mit ihnen gemeinsam die Kommunion zu empfangen.
Vielen konfessionsverbindenden Familien ist es ein tiefes spirituelles Bedürfnis, gemeinsam die Kommunion zu empfangen, um die spirituelle Einheit ihrer Hauskirche zu stärken, vor allem, wenn ein Partner römisch-katholisch ist und der andere Partner einer anderen christlichen Gemeinschaft angehört. Da diese Familie bereits die Sakramente der Taufe und der Ehe miteinander teilt, hat die römisch-katholische Kirche in den Jahren nach dem II. Vatikanischen Konzil damit begonnen, anzuerkennen, dass einige dieser Familien möglicherweise der gemeinsamen Eucharistie bedürfen. Eine solche gemeinsame Eucharistie bleibt in der römisch-katholischen Kirche die Ausnahme und wird nur unter bestimmten Bedingungen und in bestimmten Fällen gewährt.
Nicht alle Partner einer konfessionsverbindenden Ehe möchten in ihren Kirchen miteinander zur Kommunion oder zum Abendmahl gehen. Der Glauben über das Wesen der Eucharistie ist bei einigen sehr verschieden, und sie fürchten, dieser Glaube könne gefährdet werden, wenn sie an Kommunion oder Abendmahl der Kirche ihres Partners teilnähmen. Für einige drückt die Kommunion eine spirituelle Beziehung zwischen Gott und einem Individuum aus ohne irgendeine besondere gemeinschaftliche Bedeutung. Aber viele konfessionsverbindende Familien wünschen sich nicht nur eine gemeinsame Kommunion, es ist ihnen ein ernstes spirituelles Bedürfnis. Obwohl sie für jede Gelegenheit dankbar sind, bei der sie gemeinsam kommunizieren können, haben viele das Bedürfnis, jedes Mal, wenn sie gemeinsam eine Messe besuchen, auch gemeinsam an der Eucharistiefeier teilzunehmen.
Teile der römisch-katholischen Amtkirche haben dieses Bedürfnis erkannt und versuchen, ihnen gerecht zu werden. Andernteils hat das römisch-katholische Lehramt eine solche gemeinsame Praxis nicht nur auf bestimmte Familie, sondern auch auf bestimmte Gelegenheiten beschränkt, anscheinend aufgrund der Annahme, die gemeinsame Eucharistiefeier würde sonst zur Regel. Andrerseits können konfessionsverbindende Familien einwenden, dass sie die Ausnahme von der Regel schlechthin darstellen und dass die zusätzliche Beschränkung auf bestimmte Gelegenheiten unnötig ist.
Die römisch-katholische Kirche gibt römisch-katholischen Christen hingegen keine Erlaubnis, die Kommunion in den Kirchengemeinschaften zu empfangen, deren Priesteramt sie als nicht gültig betrachtet. Daher sieht sie sich nicht zu einer Erlaubnis dessen in der Lage, auch nicht in besonderen Fällen oder zu bestimmten Gelegenheiten. Christen anderer Kirchengemeinschaften, denen die Einheit der Christen ein Anliegen ist, werden anerkennen, dass man diese nicht fördert, wenn man von römisch-katholischen Bischöfen oder Priestern die Erteilung solcher Erlaubnisse erwartet.
Andererseits ist nicht ausgeschlossen, dass katholische Ehepartner in einer konfessionsverbindenden Ehe ihrem eigenen Gewissen folgen, die Fruchtbarkeit von Amt und Sakrament in der Kirche ihrer Ehepartner anerkennen und in ihrer besonderen Situation Gründe sehen, die eine solche gemeinsame Teilnahme am Abendmahl geistlich notwendig machen. Eine solche Praxis entspricht zwar nicht der kirchlichen Norm, die kirchliche Gemeinschaft der eucharistischen Tischgemeinschaft voraussetzt, gefährdet jedoch weder die Mitgliedschaft in der eigenen Kirche, noch könnte sie als Verrat am Glauben dieser Kirche aufgefasst werden. Konfessionsverbindende Familien sind besonders froh darüber, wenn katholische Bischöfe die Situation in diesem Sinne klären und wüssten es zu schätzen, wenn andere ihrer Kollegen sich ebenso verhielten.
Konfessionsverbindende Familien erfahren es als große Ermutigung, wenn die Kirchengemeinschaften sie nicht als Problemfall, sondern als Pioniere der Einheit der Christen sehen. Sie sind dazu berufen, mit ihrem Leben, ihren Taten und Worten Zeugnis abzulegen von der grundlegenden und wachsenden Einheit aller Christen und ein gemeinsames Leben in der Kirche zu teilen für die Versöhnung unserer Kirchen.
Impressum + Haftungsauschluss
E-Mail
© 1999 - 2007 Netzwerk Ökumene: Konfessionsverbindende Paare und Familien